Hoffnung für Transplantationspatienten durch neue EU-Gesetzgebung
Die EU hat neue Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen das Leben von Menschen verbessert werden soll, die auf eine Organtransplantation warten. In den vergangenen 50 Jahren erhielten Tausende von Menschen weltweit eine neue Lebensperspektive durch Fortschritte in der Transplantationsmedizin. Doch die Nachfrage nach Spenderorganen übersteigt bei weitem das Angebot: Derzeit stehen rund 56.000 Patienten in der EU auf Wartelisten für eine Transplantation und jeden Tag sterben 12 Menschen, während sie auf ein neues Organ warten. Mit der neuen EU-Richtlinie sollen die Chancen eines Patienten für ein Spenderorgan (vor allem in Fällen, in denen eine seltene Übereinstimmung erforderlich ist) verbessern und für mehr Sicherheit der Transplantate in der EU sorgen. Zu den Maßnahmen der Richtlinie, mit denen die Aussichten auf eine Organspende erhöht werden sollen, gehören die Einführung von Qualitäts- und Sicherheitsbedingungen, die standardisierte Erfassung von Organeigenschaften, die Einrichtung eines Mechanismus zur Übermittlung dieser Informationen sowie die Schaffung eines Mechanismus für den grenzüberschreitenden Austausch von Organen, mit dem sichergestellt werden kann, dass Organe rückverfolgt und schwerwiegende unerwünschte Reaktionen gemeldet werden können. Die Richtlinie sollte auch für einen besseren Schutz der Transplantationspatienten sorgen. Hierfür verlangt sie von den Mitgliedstaaten die Einführung von Qualitäts- und Sicherheitsrahmenbedingungen, um die Leistung zu überwachen, die Einrichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von Organen, das die Anonymität sowohl der Spender als auch der Empfänger gewährleistet, sowie Maßnahmen zur Erfassung von Informationen zu "schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen" im Zusammenhang mit Beschaffung, Überprüfung und Beförderung von Organen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten ein System für die Genehmigung der Beschaffung von Organen und Transplantationsprogramme auf der Grundlage gemeinsamer Qualitäts- und Sicherheitskriterien einrichten. Dieses System würde der Öffentlichkeit und den Mitarbeitern aus dem Gesundheitsbereich eine vollständige Liste aller zugelassenen Zentren in der EU liefern. Schließlich sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Organspenden unbezahlt und freiwillig sind. Die Regierungen haben zwei Jahre Zeit, diese neuen Regeln umzusetzen. Die neuen Rechtsvorschriften wurden nur wenige Wochen nach der Veröffentlichung einer neuen Eurobarometer-Umfrage zum Thema Organspenden und Transplantation erlassen. Beunruhigend sind die Ergebnisse der Umfrage, die zeigt, dass die Bereitschaft der Europäer, ihre eigenen Organe zu spenden oder der Freigabe der Organe eines verstorbenen Angehörigen zuzustimmen, rückläufig ist. Laut Eurobarometer sagten 55% der Befragten, sie seien bereit, ihre eigenen Organe nach dem Tod zu spenden; in der Umfrage 2006 lag diese Zahl bei 56%. Mehr als ein Viertel (27%) sind gegen eine Spende ihrer eigenen Organe. Knapp über die Hälfte (53%) gab an, der Freigabe von Organen eines nahen Angehörigen für eine Transplantation zustimmen zu wollen. Zwischen den Mitgliedstaaten gibt es große Unterschiede: In Schweden (83%), Malta (77%), Belgien und Finnland (beide 72%) ist die Spendenbereitschaft am höchsten. Der Umfrage zufolge gibt es einen starken Zusammenhang zwischen Gesprächen über Organspenden innerhalb der Familie und der Spendenbereitschaft. "Es überrascht somit nicht, dass bei einem Rückgang der Diskussionen zwischen 2006 und 2009 auch die Bereitschaft zur Zustimmung, seine eigenen Organe zu spenden, sinkt", folgert der Bericht. Zu den Faktoren, die die Spendenbereitschaft beeinflussen, zählen außerdem Bildungsniveau, Alter (Menschen über 55 sind tendenziell weniger bereit zu spenden) und finanzielle Schwierigkeiten.