ITRE-Ausschuss entscheidet über RP7-Budget und ethische Fragen
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments hat Kompromissänderungsanträge zum Budget des Siebten Rahmenprogramms (RP7) sowie zur Forschungsmittelverteilung angenommen. Der Ausschuss erläuterte ebenfalls, welche Bereiche aus ethischen Gründen keine Fördermittel erhalten. Die MdEP glichen das Forschungsprogramm an die Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau für 2007 bis 2013 an, indem sie das vorgeschlagene Budget von 72,726 Milliarden Euro auf 50,524 Milliarden kürzten. Die Kürzung des Gesamtbudgets erfordert finanzielle Einschnitte in allen Forschungsbereichen des Programms. Das Parlament macht jedoch deutlich, welchen Bereichen eine höhere Priorität eingeräumt wird, indem es das Budget in einigen Bereichen stärker kürzt als in anderen. Beispielsweise wurden die Fördermittel für Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien um 29 Prozent auf 3,467 Milliarden Euro gekürzt, während das Budget für Energieforschung lediglich um 18,6 Prozent auf 2,385 Milliarden Euro gekürzt wurde. Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission kann sich mit ihrem neuen Budget für nicht nukleare Aktivitäten glücklich schätzen, da es lediglich um 3,6 Prozent gekürzt wurde. Der ITRE-Ausschuss diskutierte zudem ethische Aspekte des RP7, wobei durch die MdEP Änderungen vorgenommen wurden, um zu präzisieren, welche Bereiche keine EU-Förderung erhalten sollten. Dem ursprünglichen Vorschlag zufolge sollten im Rahmen des RP7 geförderte Forschungsaktivitäten ethische Grundprinzipien, einschließlich der in der Europäischen Charta der Grundrechte verankerten Prinzipien, respektieren. Darüber hinaus sollen die Stellungnahmen der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und neuen Technologien berücksichtigt werden. Der ITRE-Ausschuss listet folgende, nicht zu fördernde Forschungsbereiche auf: Klonen von Menschen, vererbbare Veränderungen des Erbguts sowie die Produktion von menschlichen Embryonen zum alleinigen Zwecke der Stammzellgewinnung. Er präzisiert diesbezüglich: "Forschung an menschlichen Stammzellen kann innerhalb dieses Rahmenprogramms finanziert werden, wenn gewisse Voraussetzungen hinsichtlich des Inhalts des Forschungsvorschlags gegeben sind und der Rechtsrahmen des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten dies zulässt." Darüber hinaus war sich der Ausschuss einig, dass Forscher und Institutionen strengen Lizenzbestimmungen gemäß dem Rechtsrahmen der betreffenden Länder unterliegen sollten. Zudem wurde ein Änderungsantrag zur Überprüfung der Forschung in diesen Bereichen gestellt. Die Änderungsanträge des ITRE-Ausschusses zum RP7-Vorschlag werden nun dem Europäischen Parlament vorgelegt. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments findet voraussichtlich im Juni statt.