Ziel
The SWEET project has been designed to i) identify and address the barriers and facilitators to the use of sweeteners and sweetness enhancers (S&SEs) and ii) examine the risks and benefits of using S&SEs to replace sugar in the diet in the contexts of health, obesity, safety and sustainability. Industry experts will integrate technological, health and sweetness databases to provide a platform on which new and emerging S&SEs can be selected for inclusion in food products. The behavioural and physiological impact of specific S&SEs will be examined in acute and repeated dosing studies and natural population differences (by age, region, gender etc) in sweetness perception established. A sensory profile will be developed and genetic determinants assessed. The core randomised controlled trial will adopt a whole diet approach to examine the impact of prolonged sugar replacement on weight control, appetite and energy intake. Underlying mechanistic effects of S&SE use, alone and in combination, will be evaluated using the technology platform developed in acute studies. Outcomes relating to safety and overall health risks will be i) measured in acute and chronic studies and ii) investigated in secondary data (long term interventions, prospective cohorts). The preferences for and perceptions of S&SEs within European consumers, and the barriers to their acceptance, consumption and use will be determined. The environmental cost and sustainability of replacing sugar with S&SEs will also be modelled. Consumers will be engaged to inform research design, and stakeholder driven exploitation and impact plans will be developed to communicate and disseminate project objectives and results to i) address the role of sweeteners in weight control for target audiences (consumers, health professions, scientists, policy makers, regulators) and ii) move effective products nearer to market. A gender action plan will be developed and implemented to promote equity across all research activities.
Wissenschaftliches Gebiet
Schlüsselbegriffe
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Thema/Themen
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
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H2020-SFS-2017-2
Finanzierungsplan
RIA - Research and Innovation actionKoordinator
L69 7ZX Liverpool
Vereinigtes Königreich
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Beteiligte (34)
1165 Kobenhavn
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1800 Vilvoorde
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31080 Pamplona
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6708 PB Wageningen
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GU2 7XH Guildford
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TW12 1NJ Hampton Hill
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44307 Nantes
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LS2 9JT Leeds
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176 71 ATHINA
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08029 Barcelona
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NE1 7RU Newcastle Upon Tyne
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118 55 ATHINA
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75007 Paris
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02390 Origny Sainte-Benoite
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06195 Villafranco Del Guadiana (Badajoz)
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
69310 Pierre-Benite
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55286 Woerrstadt
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
6200 MD Maastricht
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1007 Lausanne
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
3572 ZT Utrecht
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
21000 Dijon
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1200 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
2805 TD Gouda
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1050 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
00144 Roma
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
75008 Paris
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
154 51 Athens
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1030 Wien
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1000 Ljubljana
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00144 Rome
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28001 Madrid
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11526 Athina
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WC1E 6BT London
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75014 Paris
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