Politikunterstützung: Spezifische Tätigkeiten, die ein breiteres Feld der Forschung unter dem Programm Bündelung und Integration der Gemeinschaftsforschung 2002-2006 abdecken.
Angesichts des zunehmend integrierten Charakters der Gemeinschaftspolitik erfordern die unter die einzelnen Forschungsschwerpunkte fallenden Aufgaben oftmals die Ansprache unterschiedlicher Disziplinen.
Diese Tätigkeiten haben innerhalb der Gesamtarchitektur des 6. Rahmenprogramms 2002-2006 eine eindeutige Funktion und umfassen gemeinsame Umsetzungsvereinbarungen und die dafür notwendige kritische Masse. Sie sollen eine effiziente und flexible Forschungsarbeit gewährleisten, die im Hinblick auf die grundlegenden Ziele der Gemeinschaftsforschung unabdingbar ist und die sich auf einen breit gefächerten Bedarf erstreckt, dem innerhalb der thematischen Prioritäten nicht entsprochen werden kann.
Die politikorientierte Forschung wird Unterstützung bieten für:
- Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP);
- Die nachhaltige Entwicklung, besonders mit Hinblick auf die gemeinschaftspolitischen Ziele in Zusammenhang mit Umwelt, Energie und Verkehr;
- Andere gemeinschaftspolitische Maßnahmen, d.h. Gesundheit, geschlechtliche Gleichberechtigung, Regionalentwicklung, Handel, EU-Erweiterung, Entwicklungshilfe, Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, Sozialpolitik und Beschäftigung, berufliche Bildung und Kultur, Verbraucherschutz, Schaffung eines Raums der Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit sowie Außenbeziehungen;
- Ziele der Gemeinschaftspolitik, die sich aus der politischen Richtung ergeben, die der Europäische Rat vorgibt.
Die mehrjährige Programmplanung dieser Tätigkeiten wird die Standpunkte der relevanten Wissenschaftlichen Komitees in Betracht ziehen, die mit den entsprechenden politischen Maßnahmen in Zusammenhang stehen. Die Programmplanung wird mit der Unterstützung durch eine Nutzergruppe erfolgen, die sich aus verschiedenen Kommissionsdiensten zusammensetzt, welche die Vorschläge auf Grundlage der folgenden Kriterien bewerten werden:
- Ihr Beitrag zur Politikformulierung;
- Ihr potenzieller Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU, zur Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der EU sowie zur Realisierung des Europäischen Forschungsraumes, einschließlich der effektiven Integration der Bewerberstaaten;
- Europäischer Mehrwert;
- Wissenschaftliche Relevanz und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Forschungsthemen und -ansätze;
- Gewährleistung einer angemessenen Aufgabenverteilung und Verwirklichung von Synergien zwischen diesen Tätigkeiten und den direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik.
Das Gesamtziel besteht in der Unterstützung der Ausarbeitung und Durchführung der Gemeinschaftspolitik durch die Bereitstellung wissenschaftlicher Grundlagen für politische Maßnahmen, die sorgfältig auf die Bedürfnisse ausgerichtet sind ("nachfrageorientiert", Kohärenz zwischen den verschiedenen politischen Bereichen der EU sowie Berücksichtigung von politischen Veränderungen bei ihrem Auftreten).
Die Tätigkeiten sollen Folgendes gewährleisten:
- Zeitgemäße und effektive wissenschaftliche Grundlagen, die ein breites Spektrum an politischen Maßnahmen abdecken, mit dem Ziel der verbesserten Weitergabe, Nutzung und Erfassung von Ergebnissen auf nationaler und EU-Ebene;
- Eine einheitliche Forschungsgrundlage, welche die zunehmende Integration der Gemeinschaftspolitik und der ihr zu Grunde liegenden Forschung widerspiegelt;
- Systematische Verbesserungen bei der Beziehung zwischen Forschung und Politik auf allen Ebenen in der EU;
- Entwicklung des Europäischen Forschungsraumes durch die Förderung eines einzelnen "Spielfeldes" mit Hinblick auf die politikbezogene Forschung.
Die anfänglichen Forschungsprioritäten entsprechen unmittelbaren Bedürfnissen und basieren auf Themenvorschlägen, die von den Politikdiensten der Kommission unterbreitet wurden. Sie werden den folgenden Maßnahmenbereichen zugeordnet:
1. Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Europas
Die Ziele sind:
a.) Modernisierung und Nachhaltigkeit der Land- und Forstwirtschaft, einschließlich ihrer multifunktionalen Rolle, um so die nachhaltige Entwicklung und Förderung des ländlichen Raums sicherzustellen.
b) Entwicklung von Instrumenten und Bewertungsmethoden für nachhaltiges Wirtschaften in Land- und Forstwirtschaft.
c) Modernisierung und Nachhaltigkeit der Fischerei, einschließlich der auf Aquakultur basierenden Produktionssysteme.
d) Entwicklung von neuen und umweltfreundlicheren Erzeugersystemen zur Förderung der Tiergesundheit und der artgerechten Tierhaltung, einschließlich der Forschung zu Tierkrankheiten wie Maul- und Klauenseuche und Schweinefieber sowie der Entwicklung von Markerimpfstoffen.
e) Umwelterhebungen (Boden, Wasser, Luft, Lärm, einschließlich der Auswirkungen von chemischen Substanzen).
f) Bewertung von Umwelttechnologien zur Unterstützung politischer Entscheidungen, insbesondere in Bezug auf wirksame, aber kostengünstige Technologien in Zusammenhang mit der Einhaltung der Umweltvorschriften.
2. Gewährleistung von Gesundheit, Sicherheit und Chancen für die europäischen Bürger
Die Forschungsziele sind sehr vielfältig und umfassend. Sie widmen sich den gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern, der Raumluftqualität, der Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung, der ökonomischen Bewertung von gesundheitlichen Auswirkungen, der Außenluftqualität, der Risikobewertung sowie Naturkatastrophen. Überdies handelt es sich hierbei um Bereiche, in denen die Forschungsarbeiten im nationalen und weiterführenden Kontext fortgesetzt werden. Eines der Hauptziele der unter diesem Punkt zusammengefassten Forschungstätigkeiten wird deshalb darin bestehen, bestehende und zukünftige Forschungsergebnisse in den wichtigsten Bereichen zusammenzuführen und auszuwerten sowie einheitliche Grundlagen für die entsprechende Gemeinschaftspolitik zu schaffen.
Die Ziele sind:
a) Gesundheitsfaktoren und Bereitstellung hochwertiger und nachhaltiger Gesundheitsfürsorgedienste und Ruhestandsleistungen (insbesondere im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung und dem demografischen Wandel).
b) Öffentliches Gesundheitswesen, einschließlich Epidemiologie als Beitrag zur Krankheitsvorbeugung und Behandlungsmöglichkeiten für neu auftretende seltene und übertragbare Krankheiten, Allergien, sichere Verfahren für Blut- und Organspenden, Prüfverfahren ohne Tierversuche.
c) Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die Gesundheit (einschließlich Sicherheit am Arbeitsplatz und Methoden zur Risikobewertung und Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung durch Naturkatastrophen).
d) Fragen der Lebensqualität, die Behinderte betreffen (unter Einschluss von Einrichtungen, die gleiche Zugangsmöglichkeiten eröffnen).
e) Vergleichende Erforschung der Faktoren, die den Wanderungsbewegungen und Flüchtlingsströmen zu Grunde liegen, einschließlich illegale Einwanderung und Menschenhandel.
f) Verbesserte Instrumente zur Erkennung von Kriminalitätstrends und -ursachen und zur Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung; Beurteilung neuer Herausforderungen im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch.
g) Fragen zum Katastrophenschutz (einschließlich Biosicherheit und Schutz vor Risiken durch terroristische Bedrohungen) und Krisenbewältigung.
3. Förderung des Wirtschaftspotenzials und des Zusammenhalts einer größeren und stärker integrierten Europäischen Union
Ziel ist die Bereitstellung wirklichkeitsnaher Lösungen, die die Überwachung und Prognose von politischen Maßnahmen unterstützen und die Durchführung von verkehrs- und energiepolitischen Maßnahmen und Instrumenten erleichtern/verbessern. Im Mittelpunkt der Forschung werden stehen: die Überwachung der Implementierung von europäischen verkehrs- und energiepolitischen Maßnahmen durch einen effizienten, schnellen und sicheren Zugang zu zuverlässigen und einheitlichen Daten und verbesserten Prognoseinstrumenten sowie die Bewertung der Auswirkungen von einzelnen politischen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen mit Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren und vereinheitlichte Ansätze.
Die Ziele sind:
a) Unterstützung der Politik in den Bereichen europäische Integration, nachhaltige Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Handel (einschließlich verbesserter Instrumente zur Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Zusammenhalts).
b) Entwicklung von Instrumenten, Indikatoren und operativen Parametern zur Bewertung der (wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen) Leistung nachhaltiger Verkehrs- und Energiesysteme.
c) Globale Sicherheitsanalyse- und Validierungssysteme für das Verkehrswesen und Erforschung von Unfallrisiken und Sicherheitsfaktoren in Mobilitätssystemen.
d) Mittel- und langfristige Prognose und Entwicklung innovativer Nachhaltigkeitskonzepte.
e) Fragen der Informationsgesellschaft (z. B. Verwaltung und Schutz digitaler Bestände und breiter Zugang zur Informationsgesellschaft).
f) Schutz des kulturellen Erbes und damit einhergehende Strategien zur Erhaltung dieses Erbes.
g) Verbesserung der Qualität, Zugänglichkeit und Verwaltung von europäischen Statistiken.
**Erforschung neuer sich abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Probleme und Möglichkeiten
Die Forschung in diesem Bereich wird den Bedürfnissen in neuen Bereichen entsprechen, die in den gesetzlichen Rahmen der Gemeinschaftsforschung fallen, und wird ebenso auf unerwartete Entwicklungen von großer Tragweite reagieren. Durch die Zusammenführung von Ressourcen aus der gesamten EU soll die europäische Forschung in eine führende Position gebracht und somit der Weg für die Entstehung neuer wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen geebnet werden. Die Forschung in diesem Bereich soll den Austausch von Ideen zwischen Wissenschaft und Industrie fördern und es Europa ermöglichen, seine Forschungskapazitäten im Interesse einer dynamischen Wissensgesellschaft zu nutzen.
Die Bewertung der Vorschläge erfolgt mit Hinblick auf Forschungsexzellenz, Potenzial für zukünftige Auswirkungen sowie Innovationsfähigkeit.
**Mehrjährige Programmplanung
Spezifische Themen, auf die sich die Forschungstätigkeiten während der Implementierung des Programms richten werden, werden mit Hilfe einer mehrjährigen Programmplanung auf Grundlage ihrer Dringlichkeit bzw. ihres Potenzials für eine zukünftige gesellschaftliche, industrielle oder wirtschaftliche Relevanz ausgewählt. Dabei werden laufende Forschungstätigkeiten berücksichtigt.
Die Bewertung der Themen wird mit Hilfe eines unabhängigen Beratungsgremiums erfolgen, dem hochrangige Experten aus Forschung und Industrie angehören, und die folgenden Kriterien einschließen:
- der potenzielle Beitrag der vorgeschlagenen Forschungsthemen zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU, zur Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der EU sowie zur Realisierung des Europäischen Forschungsraumes, einschließlich der effektiven Integration der Bewerberstaaten;
- die wissenschaftliche Relevanz und die Rechtzeitigkeit der vorgeschlagenen Forschungsthemen und -ansätze.
Wenn bei Krisen dringender und unvorhergesehener Forschungsbedarf entsteht, kann die Programmplanung mit Hilfe eines Dringlichkeitsverfahrens geändert werden, das auf den gleichen Bewertungskriterien basiert. Zukunftsstudien können ebenso einen Beitrag zur Informationsgewinnung für den Prozess der Festlegung der Prioritäten leisten.
Die Kommission ist verantwortlich für die Implementierung des spezifischen Programms. Sie wird ein Arbeitsprogramm für die Durchführung des Programms ausarbeiten, in dem die Ziele, die wissenschaftlichen und technologischen Schwerpunkte sowie ein Zeitplan für deren Realisierung detailliert beschrieben sind.
Die Kommission wird von einem Komitee unterstützt. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte zu den allgemeinen Fortschritten bei der Umsetzung dieses Programms, unter anderem auch zu finanziellen Gesichtspunkten und zum Einsatz bestimmter Instrumente. Die Kommission organisiert außerdem die unabhängige Überwachung und Bewertung des Rahmenprogramms, die in Bezug auf die Tätigkeiten stattfinden soll, welche in den vom spezifischen Programm abgedeckten Bereichen durchgeführt werden.
Die auf dem Programm stehenden Tätigkeiten werden mit Hilfe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt, denen insbesondere auf dem Gebiet der Erforschung neuer und sich abzeichnender Wissenschafts- und Technologiebereiche bei Bedarf Aufforderungen zur Interessenbekundung vorgeschaltet werden können. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Tätigkeiten:
- Spezielle gezielte Forschungsprojekte von im Allgemeinen begrenztem Umfang, die im Rahmen von Partnerschaften durchgeführt werden, deren Größe an den zu deckenden Bedarf angepasst ist;
- Koordinierungsmaßnahmen und Vernetzung von Forschungstätigkeiten auf nationaler Ebene, bei denen die Ziele durch die Mobilisierung der in den Mitgliedstaaten, den Bewerberländern sowie anderen assoziierten Ländern vorhandenen Kapazitäten erreicht werden können.
In bestimmten gebührend begründeten Fällen, bei denen sich die angestrebten Ziele am besten auf diese Weise erreichen lassen, kann in begrenztem Umfang auf Exzellenznetze und Integrierte Projekte zurückgegriffen werden. Daneben können zur Durchführung dieser Tätigkeiten auch spezifische unterstützende Maßnahmen genutzt werden.
Nach einer Bewertung durch unabhängige Experten werden die Vorschläge von der Kommission ausgewählt.
Diese Tätigkeiten werden im Rahmen eines mehrjährigen Ansatzes implementiert, der die Bedürfnisse und die Standpunkte der wichtigsten beteiligten Akteure direkt berücksichtigt.
Neben den Schwerpunkten, die sich aus den Zielen anderer Programmteile ergeben, wird das Arbeitsprogramm auch Schwerpunkte für das spezifische Programm enthalten. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Das Budget für diese Tätigkeiten wird während der Laufzeit des Programms nach und nach für die ermittelten spezifischen Schwerpunkte bereitgestellt. Die thematische Programmplanung wird von der Kommission durchgeführt und erfolgt aufgrund von Vorschlägen im Rahmen einer breit angelegten Konsultation der interessierten Kreise in der EU und der mit dem Rahmenprogramm assoziierten Länder.
Bei der Durchführung dieses Programms und bei den sich daraus ergebenden Forschungstätigkeiten müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden. Dazu gehören die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Prinzipien wie beispielsweise Schutz der Menschenwürde und des Lebens, Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Umweltschutz.