Spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen", 1998 - 2002
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um die Vorschläge der Kommission für das thematische Programm "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen" zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms. Es ist das erste thematische Programm der ersten Maßnahme des Fünften Rahmenprogramms. Die erste Maßnahme umfaßt die Programme im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration.
Zwar wurde das Rahmenprogramm selbst noch nicht verabschiedet, die Kommission hat aber diese Vorschläge verabschiedet, um so bald wie m"glich mit den eingehenden Diskussionen über die spezifischen Programme zu beginnen, damit sichergestellt wird, daß die Umsetzung des Rahmenprogramms Anfang 1999 anlaufen kann.
Hauptziel des Programms ist die Anwendung der enormen Ausweitung des wissenschaftlichen Know-hows auf dem Gebiet des Aufbaus und der Mechanismen lebender Ressourcen auf die zu l"senden Probleme in bezug auf die Lebensqualität und das Management lebender Ressourcen. Es wurden fünf Leitaktionen bestimmt, innerhalb derer die europäische Forschung durch innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen einen Beitrag zur L"sung dieses Problems leisten sollte. Die Leitaktionen sind auf sozio"konomische Bedürfnisse und die politischen Ziele der Gemeinschaft ausgerichtet, z.B. in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei, Industrie und Verbraucher sowie auf dem Gebiet der Gesundheit und der Umwelt. Maßnahmen im Bereich der generischen Forschung und Technologieentwicklung und Unterstützung für Forschungsinfrastrukturen sollen das Know-how in spezifischen Bereichen längerfristig aufbauen.
Die Forschungsarbeiten werden sich auf einen klar definierten Bedarf konzentrieren:
- das Erfüllen sozio"konomischer Bedürfnisse, mit Blick auf die Nachfrage, dadurch, daß die Gesundheit gef"rdert wird, die Wirtschaftsentwicklung mit den "kologischen Erfordernissen in Einklang gebracht wird und die Forderungen der Verbraucher verstärkt berücksichtigt werden, sowie durch das Fördern des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen;
- die Erhöhung des Mehrwerts für Europa durch Forschungsarbeiten, die sich auf ausgewählte Fragen grenzübergreifender Bedeutung erstrecken, wie z.B. auf die Gesundheitsaspekte von Krankheiten oder auf Fragen zum länderübergreifenden Management von Ressourcen. Bereiche wie Drogenmißbrauch, Biosicherheit oder Bioethik werden zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik gef"rdert. Einige der Maßnahmen (wie die Genomforschung, die Neurowissenschaften und die Technologiebewertung) k"nnen aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität nur in europäischem Maßstab durchgeführt werden;
- die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas durch optimale Anwendung bestimmter wissenschaftlicher Stärken und der Produktionszweige mit großem Wachstumspotential, wie zum Beispiel die Biotechnik- und die Lebensmittelindustrie;
- die Förderung der Biosicherheit durch Bewerten des Verhaltens und der gesundheitlichen Folgen von transgenen Pflanzen, Mikroorganismen und Impfstoffen oder anderen rekombinanten Organismen;
- die grundlegende Wahrung der Menschenrechte und fundamentaler ethischer Grundsätze.
Ziel dieses Programms ist es, wissenschaftliche und technologische Lösungen für Probleme zu finden, mit denen die Menschheit auf dem Gebiet der Lebensqualität und des Managements lebender Ressourcen konfrontiert wird.
Im Rahmen der ersten Maßnahme wird das Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration die folgenden Leitaktionen, Maßnahmen im Bereich der generischen Forschung und Technologieentwicklung und Maßnahmen zur Förderung der Forschungsinfrastrukturen umfassen:
- Gesundheit, Ernährung und Umweltfaktoren. Das allgemeine Ziel dieser Leitaktion ist es, durch die Versorgung mit sicheren, gesunden, ausgewogenen und vielfältigen Lebensmitteln und eine geringere Beeinträchtigung durch schädliche Umwelteinflüsse, wie Luftverschmutzung, Schwermetalle, toxische Stoffe, elektromagnetische Strahlung und Lärm sowie Schadstoffe am Arbeitsplatz, die Gesundheit der europäischen Bürger zu fördern. Dabei werden die folgenden Ziele verfolgt:
. Entwicklung sicherer, flexibler und neuer und/oder besserer Herstellungstechniken;
. die Entwicklung von Tests zur Erkennung von Infektionserregern und Giftstoffen sowie von Verfahren zu ihrer Vernichtung;
. Erforschung der gesundheitsfördernden und -erhaltenden Rolle von Lebensmitteln unter den Gesichtspunkten Ernährung, Toxikologie, Epidemiologie, Wechselwirkungen mit der Umwelt, Verbraucherverhalten und "ffentliche Gesundheit;
. Erforschung umweltbedingter Krankheiten und Allergien sowie ihrer Behandlung und Prävention;
. Entwicklung neuer Verfahren zur Diagnose und Risikoabschätzung sowie von Verfahren zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen gesundheitsschädlicher Umwelteinflüsse.
- Bekämpfung von Viruserkrankungen und sonstigen Infektionskrankheiten. Das allgemeine Ziel dieser Leitaktion ist der Kampf gegen bekannte, neu oder wieder ausbrechende Infektionskrankheiten, die aufgrund alter, neuer oder mutierten Erreger bei Mensch und Tier auftreten. Es gelten die folgenden Zielsetzungen:
. Entwicklung besserer oder neuartiger Einfach-, Mehrfach- und Kombinationsimpfstoffe, insbesondere gegen Viruserkrankungen, sowie die Unterstützung multizentrischer klinischer Studien;
. neue und bessere Strategien zur Diagnose und Überwachung von Infektionskrankheiten mit dem Ziel der Behandlung und Prävention, gestützt durch Studien über die Pathogenese, das Auftreten von Resistenzen und immunologische Kontrolle.
. Aspekte im Zusammenhang mit Public Health und medizinischer Versorgung, vor allem in bezug auf Management, Prävention und Überwachung.
-Die "Zellfabrik". Ziel dieser Leitaktion ist es, etablierte oder neu gegründete Unternehmen der Gemeinschaft darin zu unterstützen, die Fortschritte in den Biowissenschaften und der Biotechnologie, insbesondere auf den Gebieten Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft, Agro-Industrie und hochwertiger Produkte, wie z.B. Chemikalien, zu verwerten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den folgenden Zielen:
. Neue und innovative gesundheitsf"rdernde Verfahren und Produkte, insbesondere aus der Molekulartechnik (z.B. Diagnostika, Antibiotika, Stoffe zur Krebsbekämpfung, einschließlich in Pflanzen produzierte Arzneimittel);
. Biologische Sanierung und Abfallbehandlung mit hoher Energieeffizienz;
. Neue biologische Verfahren und Produkte, neue Verarbeitungstechniken unter Anwendung von Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren für die Lebensmittel- und Agrarindustrie sowie für die Anwendung qualitativ hochwertiger Chemikalien.
- Nachhaltige Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft, einschließlich der integrierten Entwicklung des ländlichen Raums. Ziel ist der weitere Ausbau von Wissen und Technologien für die Produktion und Nutzung biologischer Ressourcen, einschließlich der Wälder, unter Einbeziehung der gesamten Produktionskette, angepaßt an den harten internationalen Wettbewerb und angesichts der Notwendigkeit der Anpassung an die Entwicklung der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik. Gleichzeitig schafft dies auch die wissenschaftlichen Grundlagen für Rechtsvorschriften und Normen der Gemeinschaft. Schwerpunktbereiche sind:
. Neue und/oder bessere Produktions- und Bewirtschaftungssysteme in Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Forstwirtschaft, einschließlich der multifunktionalen Bewirtschaftung der Wälder;
. Integrierte Produktion und Nutzung biologischer Ressourcen für den Non-Food-Bereich;
. Unterstützung der gemeinsamen Politiken;
. Neue Instrumente und Modelle für die integrierte und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und anderer hierunter fallender Gebiete.
-Alterung der Bev"lkerung. Das vorrangige Ziel dieser Leitaktion ist die Förderung von Gesundheit und Unabhängigkeit älterer Menschen durch die Verhütung und Behandlung altersbedingter Krankheiten und Behinderungen sowie die Abmilderung der gesellschaftlichen Folgen. Ergänzend hierzu sollen die Notwendigkeit einer Langzeitpflege verringert und die ständig steigenden Kosten der Gesundheitssysteme gesenkt werden:
. Erforschung von altersbedingten Krankheiten und von gesundheitlichen Problemen mit hoher Morbidität, für die reale Aussichten auf Prävention, Behandlung oder Verzögerung bestehen;
. Erforschung von biologischen, psychologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren, die ein Altern in Gesundheit bestimmen, sowie der Mechanismen, die zur Invalidität führen;
. Demographische und epidemiologische Forschung über Altersentwicklung und Behinderungen, um damit, als Grundlage für Politik und Planung, Prognosen über Umfang und Art der Entwicklung der alternden Bevölkerung erstellen zu können;
. Erforschung neuer Ansätze, um Invalidität hinauszuzögern, um die Probleme alter Menschen in ihrer gesellschaftlichen und physischen Umwelt zu verringern, wozu auch die Konzeption und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen geh"ren, die an ihre Bedürfnisse angepaßt sind (z.B. Wohnung, Verkehrsmittel, Freizeit), und um ihre mentalen und physischen Funktionen zu unterstützen;
. Forschungsarbeiten in bezug auf die effektive und effiziente Erbringung von Gesundheitsdiensten und sozialen Pflegediensten für Senioren, einschließlich vergleichender Forschung über die Finanzierung von Langzeitpflege und Pensionisten.
- Maßnahmen im Bereich der generischen Forschung und Technologieentwicklung. Diese Maßnahmen haben längerfristige Auswirkungen, die, solange das nur bruchstückhaft vorhandene Wissen kein vollständiges Bild ergibt, sogar dazu führen könnten, daß einige der genannten Bedürfnisse der Bürger nicht befriedigt werden k"nnen:
. Chronische und degenerative Krankheiten (insbesondere Krebs und Diabetes), Herz-Kreislauf-Erkrankungen und seltene Krankheiten;
. Genomforschung und Erforschung genetisch bedingter Krankheiten;
. Neurowissenschaften;
. Public Health-Forschung und Gesundheitswesen;
. Untersuchung von Fragen der biomedizinischen Ethik und der Bioethik unter Beachtung der menschlichen Grundwerte;
. Untersuchung der sozio"konomischen Aspekte der Biowissenschaften und - technologien unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung (Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung).
- Förderung der Forschungsinfrastruktur (für die Zielgruppen, d.h. Unternehmen, insbesondere KMU, Forschungszentren und Hochschulen). Die Ziele sind:
. Breiterer Zugang, optimale Nutzung und Verbesserung der Zusammensetzung der bestehenden europäischen Forschungsstruktur auf Gemeinschaftsebene;
. Erm"glichung und F"rderung der Entwicklung von FTE-Einrichtungen entsprechend neu entstehenden Erfordernissen;
. Ausrichten der Unterstützung der Gemeinschaft auf transnationale Koordination, Koordination und Kohärenz, Vernetzung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit verteilter Systeme zur Verstärkung des Mehrwerts für Europa und zur Optimierung der Anstrengungen.
Die Zielgruppen sind Unternehmen, vor allem KMU, Forschungszentren und Hochschulen.
Bewerbungen für die Tätigkeiten im Rahmen dieses Programms sind nach der Bekanntmachung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die Kommission zu richten. Die Kommission wird von einem Programmausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die Kommission bleibt für die Festsetzung eines Zeitplans und von Koordinierungsmaßnahmen zuständig sowie für die Aufstellung der Auswahl- und Beteiligungskriterien und der Modalitäten für ihre Anwendung auf jede Aktionsart.
Die finanzielle Beteiligung an Tätigkeiten im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, die im Rahmen des Programms "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen" durchgeführt werden, erfolgt innerhalb verschiedener Kategorien von "indirekten FTE-Aktionen", die von Dritten im Rahmen von mit der Gemeinschaft abgeschlossenen Verträgen durchgeführt werden. Im folgenden werden diese Kategorien mit dem jeweiligen Satz der finanziellen Beteiligung genannt:
- Aktionen auf Kostenteilungsbasis:
. Projekte in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung: werden in der Regel in Höhe von 50 % der erstattungsfähigen Kosten finanziert;
. Demonstrationsprojekte: werden in der Regel mit 35 % der erstattungsfähigen Kosten gefördert;
. Integrierte Projekte: die Demonstrationskomponente wird mit 35 % und die FTE-Komponente mit 50 % gefördert;
. Förderung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen, um Teams von Wissenschaftlern der Gemeinschaft zur Optimierung ihrer Forschungsarbeit aufzunehmen: die finanzielle Beteiligung beläuft sich auf bis zu 100 % der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten;
. Forschungsprojekte auf Kooperationsbasis, bei denen mindestens drei nicht miteinander verbundene KMU aus mindestens zwei Mitgliedstaaten gemeinsam andere juristische Personen, die über die nötigen Forschungskapazitäten verfügen, mit der Lösung gemeinsamer technologischer Problemstellungen beauftragen. Die finanzielle Beteiligung beläuft sich auf bis zu 50 % der erstattungsfähigen Projektkosten;
. Sondierungsprämien zur Ermöglichung der Sondierungsphase eines FTE-Projekts. Dazu können Machbarkeitsstudien, Projektvalidierung oder Partnersuche während eines Zeitraums von nicht mehr als zwölf Monaten zählen. Die finanzielle Beteiligung beläuft sich auf bis zu 75 % der erstattungsfähigen Kosten der Sondierungsphase.
- Marie-Curie-Ausbildungsstipendien: bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten.
- Unterstützung von Netzen;
. Zusammenführen von Herstellern, Nutzern, Hochschulen, Forschungszentren und Einrichtungen im Bereich der Verbreitung oder des Transfers von Innovationen zum Vorantreiben der wissenschaftlichen und technologischen Qualität. Die finanzielle Beteiligung deckt bis zu 100 % der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten ab;
. Einrichtung von wissenschaftlichen Ausbildungsnetzen, die auf die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern vor und nach der Promotion abzielen. Die finanzielle Beteiligung beträgt bis zu 100 % der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten.
-Konzertierte Aktionen zur Koordinierung von FTE-Projekten, die bereits finanziert werden, um die erworbenen Erfahrungen auszutauschen, die Forschungsarbeiten zu erweitern, die Ergebnisse zu verbreiten und die Nutzer zu sensibilisieren. Die finanzielle Beteiligung deckt bis zu 100 % der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten ab.
- Begleitmaßnahmen runden die Durchführung der Programme oder die Vorbereitung künftiger Tätigkeiten ab (darunter Verbreitungs-, Informations-und Kommunikationsmaßnahmen) und sollen die Erreichung bzw. Formulierung ihrer strategischen Ziele erm"glichen. Sie sollen darüber hinaus die anderen indirekten FTE-Aktionen vorbereiten oder unterstützen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen zur Vermarktung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, Marketing-Tätigkeiten sowie die Absatzförderung. Die finanzielle Beteiligung beträgt bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten.
Die Beteiligung an dem Programm steht jeder in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land ansässigen juristischen Person offen. Die Beteiligung von juristischen Personen aus Drittländern und jeder internationalen Organisation ist ebenfalls möglich, sofern unter anderem ihre Beteiligung von Interesse für die Gemeinschaft ist. Die GFS kann sich an den von dem Programm erfaßten indirekten Aktionen beteiligen.
Die Kommission sorgt für die Kohärenz zwischen indirekten Aktionen, indem sie diese um gemeinsame Zielstellungen gruppiert. Dadurch wird die Koordinatierung zwischen anderen spezifischen Programmen zur Durchführung des Fünften Rahmenprogramms, EURATOM, EUREKA, COST und anderen Instrumenten im Forschungsbereich, wie PHARE, TACIS, MEDA, EIF, Strukturfonds und EIB gewährleistet.
Vorschläge für im Rahmen dieses Programms zu fördernde Projekte werden von der Kommission mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger und nachfolgende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage der spezifischen Prioritäten des Programms und des Arbeitsprogramms bewertet.
Gleichermaßen prüft die Kommission jährlich mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger die Durchführung des Programms. Dabei überprüft sie insbesondere, ob die Ziele, Prioritäten und Finanzmittel der jeweiligen Lage noch entsprechen. Erforderlichenfalls legt sie Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Programms vor.