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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Sicherstellung der internationalen Rolle der Gemeinschaftsforschung,1998-2002

 
Durch die Stellungnahme des Parlaments vom 18. Dezember 1997 und den gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 23. März 1998 wurde der Vorschlag der Kommission für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm der Gemeinschaft in seinen Grundsätzen bestätigt. Danach sollen die Forschungsarbeiten durch multidisziplinäre Maßnahmen innerhalb thematischer und horizontaler Programme auf die wichtigsten sozio"konomischen Erfordernisse der Union konzentriert werden.
Dieses Dokument umfaßt die Vorschläge der Kommission für das Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Sicherstellung der internationalen Rolle der Gemeinschaftsforschung zur Durchführung der zweiten Tätigkeit des Fünften Rahmenprogramms. Die zweite Tätigkeit hat das Ziel, die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen über Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration zu fördern.
Obwohl das Rahmenprogramm selbst noch nicht verabschiedet wurde, hat die Kommission diese Vorschläge angenommen, um so bald wie möglich tiefgreifende Diskussionen über die spezifischen Programme zu führen, damit sichergestellt wird, daß das Fünfte Rahmenprogramm Anfang 1999 anlaufen kann.
Die strategischen Ziele des Programms sind wie folgt:

- Förderung einer wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Organisationen und Wissenschaftlern aus Drittländern und der Gemeinschaft;
- Erleichterung des Zugangs von Forschungszentren und Unternehmen der Gemeinschaft zu wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen außerhalb der Gemeinschaft, soweit diese für sie nützlich sind;
- Stärkung der Stellung und Bedeutung der Gemeinschaftsforschung innerhalb der internationalen Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft und Förderung einer europäischen Wissenschafts- und Technologiekultur;
- Vorbereitung des Beitritts neuer Mitgliedstaaten;
-Unterstützung der europäischen Forschungsakteure in dem Bestreben, sich mit den Forschungskapazitäten,
-aktivitäten und prioritäten der Industrieländer außerhalb der Union und der Schwellenländer vertraut zu machen.

Im Fünften Rahmenprogramm wird die internationale FTE-Zusammenarbeit in zwei Formen gefördert: durch Programme für internationale Zusammenarbeit wie dieses und durch die anderen spezifischen Programme.
Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der Union; Ausbau der Kapazitäten der Gemeinschaft in den Bereichen Wissenschaft und Technologie; Erreichen eines wissenschaftlichen Spitzenniveaus auf breiter internationaler Ebene; Unterstützung der Umsetzung Außenpolitik der Gemeinschaft.
Das Programm beruht auf den folgenden spezifischen Aktionen:

- Zusammenarbeit mit bestimmten Gruppen von Drittländern;

- Länder in der Heranführungsphase. Das Ziel des Programms ist, die Reform der Wissenschaftsstruktur in diesen Ländern zu beschleunigen, wobei die vorhandenen hochqualifizierten Humanressourcen zu erhalten und die wissenschaftlichen Infrastrukturen zu festigen sind. Die spezifischen Maßnahmen umfassen u.a.:
. die Förderung von Spitzenforschungszentren;
. Begleitmaßnahmen, um die Teilnahme dieser Länder an anderen Programmen des Rahmenprogramms zu verstärken;

- NUS und MOEL, die sich nicht in der Heranführungsphase befinden. Die Zielsetzung der Union für den Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit diesen Ländern besteht darin, Anstrengungen zur Errichtung eines pluralistischen Wissenschafts- und Technologiesystems zu unterstützen und die hohe Qualität ihrer Forschungsleistungen zu wahren. Zu den spezifischen Maßnahmen werden gemeinsame Forschungsprojekte und konzertierte Aktionen in Bereichen gehören, die nicht von anderen Programmen abgedeckt werden, einschließlich:
. Bestimmung der strukturellen Probleme des Übergangs auf regionaler Ebene;
. Stärkung des Forschungspotentials in diesen Ländern und Ausbau der Beziehungen zur Europäischen Gemeinschaft. Erreicht werden soll diese Ziel auf der Grundlage der Erfahrungen aus früheren Kooperationsmaßnahmen wie COPERNICUS, COST, EUREKA, PHARE und TACIS (insbesondere das ISTC und STCU) sowie durch INTAS, sofern zwischen den Mitgliedern eine Einigung über die Fortsetzung erzielt wird.

-Partnerländer im Mittelmeerraum. Die spezifischen Aktionen mit den Partnerländern im Mittelmeerraum werden durchgeführt, um den Forschungs- und Technologieaspekt der euro-meditteranen Partnerschaft zu stärken und gegebenenfalls das FTE-Potential der Mittelmeerländer zu verbessern und die Innovation zu fördern. Sie werden in bezug auf regionale Aspekte einiger der folgenden Bereiche durchgeführt;

- Forschung im Dienste der Entwicklung. Dieser Teil des Programms ist darauf ausgerichtet, gemeinsam mit Wissenschaftlern aus den Entwicklungsländern zum beiderseitigen langfristigen Nutzen Forschungsprobleme anzugehen. Die Auswahl der zu behandelnden Fragen erfolgt auf der Grundlage einer Politik des Dialogs mit Gruppen von Ländern und Regionen über ihren FTE-Bedarf, ihre Prioritäten und ihre speziellen sozio"konomischen Erfordernisse, um eine Konzentration auf die vordringlichsten Themen zu ermöglichen. Spezifische Maßnahmen werden in folgenden Bereichen durchgeführt:
. Sozio"konomische Mechanismen und Bedingungen einer nachhaltigen Entwicklung;
. Nachhaltiges Management und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen;
. Förderung eines tragfähigen Verhältnisses zwischen dem Bevölkerungsdruck, der Ernährungssicherheit und der Nutzung und dem Management von (tm)kosystemen;
. Analyse der Nachfrageentwicklung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen in diesen Ländern und Erforschung der Möglichkeiten, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten;
. Verbesserung der Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktionskette unter besonderer Berücksichtigung qualitativer und gesundheitlicher Aspekte;
. Verbesserung der Gesundheit gefährdeter Gruppen.

- Schwellenländer und Industrieländer. Diese Länder sind gleichzeitig Konkurrenten und Partner der Union auf dem Weltmarkt. Dieser Teil des Programm soll folgendes erreichen:
. Unterstützung des bilateralen und multilateralen politischen Dialogs (G-7, OECD usw.) im Bereich der Forschung zur Erleichterung und Fortsetzung der Zusammenarbeit sowie Festlegung der Prioritäten von beiderseitigem Interesse;
. Erleichterung des Zugangs zu dem in diesen Ländern verfügbaren Forschungsknow-how und den sich dort eröffnenden Möglichkeiten, um dazu beizutragen, die Leistungen der europäischen Forschung zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Union in der Weltwirtschaft zu verbessern;
. Untermauerung des Prinzips der Kosten- und Nutzenteilung bei weltweiten Initiativen (z. B. menschliches Genom, Informationsgesellschaft und weitere Maßnahmen im rahmen des Abkommens über intelligente Fertigungssystem IMS);
. Förderung der Zusammenarbeit bei der Lösung weltweiter Probleme (z. B. globaler Klimawandel).

- Ausbildung von Wissenschaftlern. Es wird ein Stipendiensystem geschaffen, daß es promovierten Nachwuchswissenschaftlern aus Entwicklungsländern, einschließlich der Länder im Mittelmeerraum und der Schwellenländer, erlaubt, in europäischen Laboratorien an Projekten des Rahmenprogramms mitzuarbeiten. Ein zweites Stipendiensystem wird es einer begrenzten Zahl von Nachwuchwissenschaftlern der Gemeinschaft ermöglichen, in industrieorientierten Spitzenlaboratorien in Länder außerhalb der Union auf Gebieten von besonderem Interesse für die Gemeinschaft zu arbeiten.

-Koordinierung der Maßnahmen des Rahmenprogramms und Koordinierung dieser Maßnahmen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen;
. Koordinierung mit COST, EUREKA und internationalen Organisationen;
. Koordinierung mit den Mitgliedstaaten;

- Internationale Zusammenarbeit im Rahmen der anderen Maßnahmen des Rahmenprogramms. Die zweite in der Einleitung angesprochene Form der internationalen FTE-Zusammenarbeit ist die Beteiligung von Partnern aus Drittländern und internationalen Organisationen an den anderen spezifischen Programmen des Rahmenprogramms.
Die Anmeldungen für die Arbeiten im Rahmen dieses Programms sind im Anschluß an die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bei der Kommission einzureichen. Die Kommission wird von einem Programmausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die Kommission behält die Verantwortung für die Aufstellung eines Zeitplans und die Koordinierungsvereinbarungen sowie die Auswahl- und Teilnahmekriterien und die Vereinbarungen für deren Anwendung auf jede Art Maßnahme.

Die finanzielle Beteiligung an den im Rahmen des Programms durchgeführten FTE-Tätigkeiten werden unter verschiedenen Kategorien von "indirekten FTE-Aktionen" festgelegt, die von dritten Ländern gemäß den mit der Gemeinschaft geschlossenen Verträgen ausgeführt werden. Diese werden im folgenden mit ihren entsprechenden finanziellen Beiträgen aufgeführt:

-Aktionen auf Kostenteilungsbasis;
. Projekte in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung, die in der Regel in Höhe von 50% der erstattungsfähigen Kosten gefördert werden;
. Demonstrationsprojekte, die in der Regel mit 35% der erstattungsfähigen Kosten gefördert werden;
. Integrierte Projekte, die 35% der erstattungsfähigen Gesamtkosten für das Demonstrationselement und 50% für FTE erhalten;

. Unterstützung der Förderung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen durch Aufnahme von Forscherteams der Gemeinschaft, um ihnen zu ermöglichen, ihre Forschungsarbeiten unter optimalen Bedingungen durchzuführen, die mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Zusatzkosten gefördert wird;
. Forschungsprojekte auf Kooperationsbasis, die mindestens drei mit nicht miteinander verbundene KMU aus mindestens zwei Mitgliedstaaten gemeinsam eine dritte Person, die über die nötigen Forschungskapazitäten verfügt, mit der Lösung gemeinsamer technologischer Problemstellungen beauftragen können. Diese werden mit bis zu 50% der erstattungsfähigen Projektkosten gefördert;
. Sondierungsprämien zur Ermöglichung der Sondierungsphase eines FTE-Projekts, dazu können z.B. Machbarkeitsstudien, Projektvalidierung, Vorbereitung und Partnersuche während eines Zeitraums von nicht mehr als zwölf Monaten zählen, die mit bis zu 75% der erstattungsfähigen Kosten der Sondierungsphase gefördert werden.

-Ausbildungsstipendien, die mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Ausbildungskosten gefördert werden.

-Unterstützung von Netzen;
. das Zusammenführen von Produzenten, Benutzern, Universitäten, Forschungszentren und Einrichtungen im Bereich der Verbreitung oder des Transfers von Innovation zur Förderung wissenschaftlicher und technologischer Fachkenntnisse wird mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Zusatzkosten finanziert;
. Die Schaffung von Netzwerken für die Forschung zu Ausbildungszwecken in fortgeschrittenen oder neuen Forschungsbereichen zu Themen, die auf junge Forscher vor und nach dem Doktorabschluß abzielen, wird mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Zusatzkosten finanziert.

- Konzertierte Aktionen zur Koordinierung von Projekten, die bereits gefördert werden, um die gewonnenen Erfahrungen auszutauschen, die Forschung zu erweitern und die Ergebnisse zu verbreiten und Benutzer zu informieren, werden mit einem Prozentsatz von bis zu 100% der erstattungsfähigen Zusatzkosten finanziert;

- Begleitende Maßnahmen werden zur Durchführung des Programms bzw. zur Vorbereitung zukünftiger Tätigkeiten einschließlich Verbreitungs-, Informations- und Kommunikationstätigkeiten) beitragen und sollen die Erreichung bzw. Formulierung ihrer strategischen Ziele ermöglichen. Sie sollen darüber hinaus die anderen indirekten FTE-Aktionen vorbereiten und unterstützen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen zur Vermarktung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, Marketingtätigkeiten oder sowie die Absatzf"rderung. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft beträgt bis zu 100% der erstattungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahmen.

Die Teilnahme ist offen für alle juristischen Personen aus einem Mitgliedstaat oder assoziierten Staat. Außerdem werden Bestimmungen für die Teilnahme von juristischen Einheiten aus Drittländern und von jeder internationalen Organisationen getroffen, vorausgesetzt, daß ihre Teilnahme u.a. im Interesse der Gemeinschaft ist.

Die Kommission wird die Komplementarität zwischen den indirekten Aktionen sicherstellen, indem sie diese um gemeinsame Ziele gruppiert. Dies wird die Koordinierung zwischen anderen spezifischen Programmen zur Durchführung des Fünften Rahmenprogramm wie EUREKA, COST und anderen forschungsbezogenen Elementen wie PHARE, TACIS, MEDA, EIF, Strukturfonds und EIB sicherstellen.

Die Kommission prüft mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger alle Vorschläge für im Rahmen dieses Programms zu finanzierende Projekte und im Anschluß an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage der spezifischen Prioritäten des Programms und des Arbeitsprogramms.

Ebenso prüft die Kommission jährlich mit Hilfe qualifizierter unabhängiger Sachverständiger die Fortschritte bei der Durchführung des Programms. Sie prüft insbesondere, ob die Ziele, Prioritäten und der finanzielle Rahmen angesichts der Entwicklung der Lage noch angemessen sind und unterbreitet gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Programms.