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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung auf dem Gebiet der Normung, Meßtechnik und Prüfung, 1994-1998

 
Dieses spezifische Programm für Normung, Meßtechnik und Prüfung ist die Aktivität I "Industrietechnologien", eines Teils des Vierten Rahmenprogramms. Dieses Programm baut auf den Ergebnissen verschiedener Phasen des BCR-Programms und verbundener Aktivitäten vorhergegangener Rahmenprogramme auf.

Die Programmaktivitäten stellen auf die Verwirklichung der nachfolgenden Ziele ab:

- Verbesserung der Wettbewerbslage aller Sektoren der europäischen Industrie (insbesondere KMU) durch Förderung einer besseren Meßtechnik im Bereich von Forschung und Entwicklung, verbesserte Definition und Kontrolle der Qualität von Produkten, effizientere prozeßtechnischer Messungen und technische Unterstützung bis zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifikaten gemäß der globalen Vorgehensweise zur Beurteilung der Konformität;

- Förderung von Forschung und sonstiger erforderlicher technischer Unterstützung für die Entwicklung und Durchführung gemeinschaftlicher Politiken (z.B. Binnenmarkt, Umwelt, Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Verkehr und Schutz der externen Staatsgrenzen der Gemeinschaft);

- Förderung von Forschung zur Unterstützung der Aktivitäten von CEN, CENELEC, ESTI und anderer europäischer Organisationen, die durch die Verfassung schriftlicher Normen oder Richtlinien versuchen, Qualitätsstandards zu schaffen oder zu erhalten;

- Unterstützung der weiteren Entwicklung der europäischen meßtechnischen Infrastruktur durch Erleichterung der Koordinierung einzelstaatlicher Aktivitäten, die Entwicklung von meßtechnischen Normen, fortschrittlichen Methoden und Systemen sowie die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse und der Akkreditierungssysteme;

- Förderung der Verbreitung und Anwendung guter meßtechnischer Praxis in ganz Europa, insbesondere in den weniger begünstigten Regionen (z.B. durch Organisation von Ausbildungslehrgängen, Einrichtung von Netzen usw.).

In der Industrie liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung der technischen Unterstützung zur Verbesserung der Schnittstellen zwischen Normen und Rechtsbestimmungen und der Konstruktion, Montage und Qualität von Produkten.

Fortschritte auf dem Gebiet der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätszertifikaten sollen die Anerkennung einzelstaatlicher Akkreditierungs- und Auditsysteme erleichtern und bestehende Binnenhandelsschranken abbauen, die durch die Häufigkeit verursacht werden, mit der Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen immer noch von anderen Mitgliedstaaten zertifizieren lassen müssen.

Die Programmaktivitäten sollen weiterhin die Anwendung von Richtlinien der neuen Vorgehensweise unterstützen, die auch für die Schaffung des Binnenmarkts benutzt wurden. Diese spezifizieren die wesentlichen Anforderungen einer Maßnahme, die erfüllt werden müssen, und gestatten nach Nachweis der Einhaltung auf verschiedenen Wegen, wobei der direkteste Weg die Anwendung schriftlicher Normen ist. Vor Ende dieses Jahrzehnts sollen im Rahmen der gemeinschaftlichen Forschung Tausende von schriftlichen Normen von CEN, CENELEC und ESTI auf Grund von Mandaten der Kommission verfaßt werden.

Zwischen den einzelnen Programmaktivitäten und anderen spezifischen Programmen, insbesondere den Programmen für Industrie- und Werkstofftechnologien, Umwelt und Klima, Meereswissenschaften und -technologien, Biotechnologie, Geomedizin und Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmitteltechnologien und gezielte sozioökonomische Forschung gibt es enge Zusammenarbeit.

Zur Erleichterung der multisektoralen Vorgehensweise des Programms ist es erforderlich, zusätzliche thematische Networks of Excellence einzurichten.

Maßnahmen mit dem Ziel der Verstärkung der meteorologischen Infrastruktur auf europäischer Ebene werden im Rahmen von Beratungen mit vorhandenen Netzen nationaler Laboratorien durchgeführt, so z.B. EUROMET, EURACHEM, EUROLAB, WECC und WELAC.

Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Unterstützung des Programms wird in der Mehrzahl aller Fälle unter Nutzung von Netzen europäischer Organisationen durchgeführt, die ein Interesse an bzw. Möglichkeiten für diese Art von Forschung in enger Zusammenarbeit mit europäischen Normenausschüssen haben.

Die GFS führt auch pränormative Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit und Zuverlässikeit der Baustatik durch, deren Ziel Forschung zur Erarbeitung von Spezifiktionen für den Zivilbau und die Entwicklung von Normen (sogenannter EUROCODES) ist. Dabei sollen Erdbeben und die Bautechnik europäischer Industrien mit berücksichtigt werden. Diese Forschung wird weiterhin gemeinsam mit Organisationen in den Mitgliedstaaten vorangetrieben, die seit 1989 der European Association of Structural Mechanics Laboratories angehören.

Die Verteilung von Referenzmaterial, das in der Gemeinschaft entsteht, wird durch das Institute for Reference Materials and Measurements (IRMM) gewährleistet. Das IRMM bietet allen interessierten Laboratorien der Gemeinschaft unabhängige, zuverlässige Untersuchungen über die Qualität ihrer Messungen. Dieses Dienstleistungsangebot soll gegen Zahlung entsprechender Gebühren auch auf Laboratorien in Drittländern ausgedehnt werden.

Dazu kommen Technologie-Förderungsmaßnahmen auf der Basis der Erfahrungen mit CRAFT-Aktionen und Bezuschussung von Vorarbeiten zur Ermutigung und Erleichterung der Teilnahme von KMU und der weniger begünstigten Regionen der Gemeinschaft an den Aktivitäten des Programms.
Gewährleistung von Forschung und technische Unterstützung für die laufende Einrichtung harmonisierter meßtechnischer Systeme, Referenzwerkstoffe und schriftlicher Normen, die für die effiziente Funktion des Binnenmarkts und andere gemeinschaftliche Strategien und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie unerläßlich sind.
Drei Themen:

- Meßtechnik für europäische Qualitätsprodukte:
Unterstützung der europäischen Industrie bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbslage durch Forschung und insbesondere durch Anwendung der Forschungsergebnisse auf die Herstellung von Qualitätsprodukten zum richtigen Preis und Zeitpunkt:
. Entwicklung von meßtechnischen Methoden und Instrumenten, wie sie die Forscher für die Untersuchung und Anwendung physikalischer, chemischer und biologischer Erscheinungen auf makro- und mikroskopischer Ebene benötigen, um zukünftige Produkte entwickeln zu können;

. Entwicklung allgemeiner meßtechnischen Methoden und der erforderlichen Instrumente im Rahmen der Produktentwicklung;
. Entwicklung allgemeiner Meß- und Prüfmethoden und der erforderlichen Instrumente zur Verbesserung des Kostenverhältnisses Produktqualität/Produktentwicklung;

- Auf schriftliche formulierten Normen und technischer Unterstützung des Handels beruhende Forschung:
Durchführung der erforderlichen wissenschaftlichen Forschung für die Abfassung von Richtlinien, schriftlichen Normen und Messungen innerhalb eines solchen Rahmenwerks wie z.B. CEN/CENELEC, EUROMET, EUROCHEM, EUROLAB, EOTC, WELAC und WECC:
. Pränormative und angewandte Forschung für die Unterstützung europäischer Rechtsverordnungen;
. Pränormative Forschung und direkte Unterstützung der Industrie;
. Förderung einer europäischen meßtechnischen Infrastruktur;
. Technische Unterstützung bei der gegenseitigen Anerkennung und Akkreditierung;%. LVon Zollaboratorien benötigte Meßtechnik;

Auf die Anforderungen der Gesellschaft abstellende Messungen.
Entwicklung und Verbesserung von Meßmethoden, die für die Gewährleistung der Lebensqualität und die Anwendung der gemeinschaftlichen Strategien abgesehen von Handel und Industrie erforderlich sind:
. Gesundheits- und Sicherheitsbezogene Maßnahmen;
. Maßnahmen, die sich auf die Beobachtung der Umwelt beziehen;
. Messungen, die von Rechtssystemen verlangt werden;
. Messungen zur Unterstützung des europäischen kulturellen Erbes.
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig. Dabei wird sie von einem Beratungsausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und unter dem Vorsitz eines Vertreters der Kommission steht. Die Kommission legt das anfängliche Arbeitsprogramm fest und detailliert die wissenschaftlichen und technischen Ziele der Aktion, die einzelnen Stadien der Durchführung des Programms sowie die entsprechenden finanziellen Maßnahmen. Dieses Arbeitsprogramm kann bei bestimmten Aktivitäten eine Teilnahme im Rahmen des EUREKA-Programms vorsehen. Aufforderungen für die Unterbreitung von Vorschlägen für FTE-Projekte werden von der Kommission auf der Basis des Arbeitsprogramms veröffentlicht.

Die Teilnahme an den einzelnen Aktionen der Programme steht allen Rechtspersonen offen, die in der Gemeinschaft oder in europäischen Staaten FTE betreiben, oder in Staaten, mit denen die Gemeinschaft Abkommen unterzeichnet hat. Die Kommission ist befugt, Kooperationsverträge mit europäischen Drittländern zu verhandeln, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören, damit sie sich an dem ganzen oder an einem Teil des Programms beteiligen können. Außerdem werden Maßnahmen ergriffen, um Kooperation im Rahmen internationaler Organisationen zu verfolgen, wo sie angebracht ist.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich an den indirekten Aktivitäten des Programms beteiligen. Zur Realisierung der FTE-Ziele für das spezifische Programm kann sie auch einen eigenen Beitrag zu diesem leisten, indem sie ihr eigenes Programm von direkten Aktivitäten entsprechend anpaßt.

Die Durchführung des Programms erfolgt hauptsächlich durch Aktionen auf der Basis von Kostenteilung, spezifischer Maßnahmen und verschiedener Vorbereitungs-, flankierender oder Unterstützungsmaßnahmen.

Die gemeinschaftliche Förderung für Aktionen auf der Basis von Kostenteilung, darunter FTE-Projekte und Finanzierung der Infrastruktur oder der Einrichtungen, die für die Realisierung einer koordinierten Aktion erforderlich sind, überschreitet 50 % der Gesamtkosten nicht. Konzertierte Aktionen, die im wesentlichen auf Koordinierung durch "Konzertierungsnetzwerke" von FTE-Projekten beruhen, die bereits von öffentlichen oder privaten Organisationen finanziert werden, können eine Bezuschussung von bis zu 100 % des Konzertierungsaufwands beantragen. Auch für die Unterstützung spezifischer Maßnahmen mit kurz- und mittelfristiger wissenschaftlicher und technischer Forschung zur Entwicklung oder Anwendung von gemeinschaftlichen Strategien wurden Wege geschaffen, darunter auch Aktionen in Zusammenarbeit mit Normeninstituten wie z.B. CEN/CENLEC und ESTI. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft erstreckt sich auf 100 % des Aufwands für die Koordinierung und bis zu 100 % des Aufwands bei Aktionen unter Kostenteilung.

Der Programmhaushalt teilt sich wie im nachfolgenden beschrieben auf die drei Aktionen auf: Messungen für europäische Qualitätsprodukte 69 Millionen ECU; Forschung über schriftliche Normung und technische Unterstützung für den Handel in Höhe von 61 Millionen ECU; Maßnahmen für die Bedürfnisse der Gesellschaft 43 Millionen ECU. Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Themenbereiche schließt nicht die Möglichkeit aus, daß Projekte unter mehr als ein Themengebiet fallen können. Der Haushalt für das Programm kann vor Ende 1996 gemäß der Entscheidung zur Einrichtung des Vierten Rahmenprogramms aufgestockt werden.

Diese Zahlen enthalten einen Beitrag von 10,9 % für Mitarbeiter und den Verwaltungsaufwand sowie einen Anteil von max. 5 % für Vorbereitungs-, flankierende und unterstützende Maßnahmen, davon 2 Mio. ECU für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse. Bis zu 10 % wird für spezifische Maßnahmen zur Unterstützung von KMU eingestellt.

Ein Betrag von 115 Mio. ECU, nämlich der Unterschied zwischen dem Betrag, der für dieses Programm für erforderlich gehalten wird, und dem Betrag, der im Vierten FTE-Rahmenprogramm für Industrie- und Werkstofftechnologien eingestellt wurde (Normung, Meßtechnik und Prüfung) ist dem spezifischen FTE-Programm vorbehalten, das als direkte Aktion realisiert werden soll, und den wissenschaftlichen und technischen Unterstützungsaktivitäten im Rahmen einer Vorgehensweise auf Wettbewerbsbasis.

Die Kommission prüft laufend die Durchführung des Programms, so daß die Ziele, Prioritäten und finanziellen Ressourcen angemessen bleiben. Auf der Basis dieses Überprüfungsprozesses soll die Kommission Vorschläge zur Anpassung oder Erweiterung des Programms unterbreiten, soweit dies angebracht ist. Des weiteren beurteilen unabhängige Experten regelmäßig die Aktivitäten des spezifischen Programms; nach Abschluß nehmen sie eine Auswertung der Ergebnisse im Vergleich zu den ursprünglichen Zielen vor. Der Bericht dieser endgültigen Beurteilung wird dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß zugeleitet.