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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Spezifisches Forschungs- und technologisches Entwicklungsprogramm (EWG) auf dem Gebiet der Biotechnologie, 1990-1994

 
Als Teil des Dritten Rahmenprogramms für gemeinschaftliche Aktionen auf dem Gebiet von Forschung und technologischer Entwicklung (1990 bis 1994), Unteraktivität II.4.: "Biologische Wissenschaften und Technologien", erweitert dieses neue Programm auf dem Gebiet der Biotechnologie die Zielsetzung des BRIDGE-Programms (1990-1994), das einen Teil des Zweiten Rahmenprogramms (1987-1990) darstellt.

Auf jedem der einzelnen, von diesem Programm erfaßten Gebiete soll pränormative Forschung betrieben werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Sicherheitsbestimmung neuer Methoden und neuartiger Produkte. Die ethischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Implikationen der Biotechnologie werden dabei beobachtet und untersucht. Auch den potentiellen Anwendungsmöglichkeiten von Biologie-FuE zur Förderung des gesellschaftlichen Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung durch Innovation in der Landwirtschaft, der Medizin und der Industrie soll entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dabei wird eine multidisziplinäre Vorgehensweise unter Einschaltung von Vertretern der betreffenden Sektoren angewandt.

Die Vertragsunternehmen sind gehalten, im erforderlichen Umfang die Informationen für die detaillierte Auswertung der gesellschaftlichen, ethischen und ökologischen Wirkung ihrer Projekte zur Verfügung zu stellen, ggf. mit Zustimmung der zuständigen Behörden.

Forschung wird auf der Ebene von Molekülen, Zellen, Organismen und Bevölkerungen betrieben. Auf Molekularebene sollen die Anstrengungen einen Beitrag zur Bestimmung der Sequenz des vollständigen Hefegenoms leisten und einen gemeinschaftlichen Versuch zur Bestimmung der Gensequenzen geeigneter Mikroorganismen, Pflanzen- und Tierarten anregen. Ein spezifisches Ziel ist die Bestimmung der Sequenz von mehr als 10 Mio. Nukleotiden in den untersuchten Organismen. Enge Beziehungen sollen dabei zu dem Programm zur Analyse des menschlichen Genoms gepflegt werden.

Auf dem Gebiet der Neurobiologie stellt die biochemische, pharmakologische und genetische Charakterisierung neu entdeckter Neurorezeptorsysteme ein spezifisches Programmziel dar.

Auf dem Gebiet der Ökologie und der Bevölkerungsbiologie sollen enge Beziehungen zu anderen, einschlägigen gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen unterhalten werden, darunter Biomedizin und Gesundheit und die Umwelt.

Das Programm enthält keine den menschlichen Embryo betreffenden Forschungsprojekte, und unnötiges Leiden von Tieren zu Versuchszwecken wird bewußt ausgeschlossen.
Verbesserung des biologischen wissenschaftlichen Grundbestands als gemeinsame und integrierte Basis zur Anwendung in der Landwirtschaft und der Industrie, im Gesundheitswesen, bei der Ernährung und auf die Umwelt.
Drei Arbeitsgebiete:

- Molekulare Arbeiten:
. Eiweißstrukturen und ihre Funktion:
Verständnis und Steuerung biologischer Funktionen von Eiweißstoffen (Enzyme, Hormone, Antikörper, Rezeptoren, Körperstrukturen usw.) sowie Herstellung spezieller, an die spezifischen Erfordernisse des Menschen angepaßter Eiweißstoffe (z.B. neue Arzneimittel, industrielle Enzyme);
. Struktur von Genen:
Besseres Verständnis von biologischen und genetischen Mechanismen durch Studie der genetischen Signale repräsentativer Arten (Genkartierung und Bestimmung von Gensequenzen);
. Gen-Ausdrucksformen:
Studie an Modellen von Prozessen von praktischer Bedeutung, durch die als DNA in den Genen gesicherte Information in Form von aktiven Eiweißstoffen zum Ausdruck gebracht werden;

- Zelluläre und auf Organismen bezogene Vorgehensweisen:
. Regenerierung, Reproduktion und Entwicklung lebender Organismen:
Sammlung des für die Biotechnologie notwendigen Grundwissens durch vergleichende Studien reproduktiver Ereignisse (meiotische Paarung, Geschlechtszellenpackung, Geschlechtszellenerkennung und -befruchtung), Wechselwirkungen von Zellen und Zellenreplikation in Tieren und Pflanzen;
. Stoffwechsel bei Tieren, Pflanzen und Mikroben; lebenswichtige physiologische Abläufe:
Bereitstellung des Grundwissens für Arbeitskräfte in Industrie und Landwirtschaft für die rationellere Nutzung der verfügbaren Ressourcen in der Produktion und Verarbeitung und bei der Tierhaltung;
. Systeme für die Kommunikation mit Lebewesen:
Ermittlung neuer Vorgehensweisen zur Handhabung der Vielfalt von Lebenssysteen durch industrielle Biotechnologen sowie in der Landwirtschaft und auf dem medizinischen Sektor tätige Arbeitskräfte (mit Schwerpunkt auf dem Immun- und dem Nervensystem);

- Ökologie und Bevölkerungsbiologie:
. Ökologische Implikationen der Biotechnologie:
Studium der Umweltimplikationen der Biotechnologie, insbesondere der Freisetzung von lebenden Organismen in die Umwelt durch den Menschen im Zusammenhang mit den Industrie-, Landwirtschafts- und Umweltstrategien der Gemeinschaft;
. Erhaltung genetischer Ressourcen:
Bestimmung der realen Dimension des Problems des Verlusts der genetischen Artenvielfalt (genetische Erosion in Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen).
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms verantwortlich. Dabei wird sie durch einen aus Vertretern der Mitgliedstaaten gebildeten Ausschuß unter dem Vorsitz eines Vertreters der Kommission unterstützt.

Das Programm umfaßt Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte (FTE-Projekte), konzertierte Aktionen und flankierende Maßnahmen.

Die FTE-Projekte werden im Rahmen von Verträgen auf der Basis von Kostenteilung durchgeführt, wobei die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft unter normalen Umständen 50% nicht überschreitet. Hochschulen und andere Forschungsstellen können entweder für jedes Projekt eine Bezuschussung mit 50% des Gesamtaufwands beantragen, oder die 100%ige Finanzierung der zusätzlichen Grenzkosten. Der Abschluß von Verträgen über Forschungsprojekte auf der Basis von Kostenteilung muß unter normalen Umständen nach Abschluß des Auswahlverfahrens aufgrund einer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekanntgemachten Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen erfolgen. Als allgemeine Regel gilt, daß sich wenigstens zwei voneinander unabhängige Partner aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten an einem Projekt beteiligen müssen.

Die Durchführung grenzüberschreitender Grundforschungsprojekte erfolgt zur Integration aller Forschungsanstrengungen von hierzu geeigneten gemeinschaftlichen Strukturen (Europäische Laboratorien ohne Wände - ELWW) auf Forschungsgebieten mit Engpässen, die auf Lücken im Grundwissensbestand zurückzuführen sind. Allgemeine Forschungsprojekte werden von transnationalen Laborteams durchgeführt, um - unter Nutzung umfangreicher Möglichkeiten und Ressourcen - ausgeprägte Engpässe in Form struktureller oder Größenordnungsbeschränkungen zu beseitigen. Die Durchführung von Projekten von technologischer Priorität erfolgt mit dem Ziel der Steigerung der Kohärenz und des Endeffekts hinsichtlich der Wirkung in den Zielgebieten.

Kooperative Forschungsprojekte können von einer Gruppe von Unternehmen vorgeschlagen werden, die über keine eigenen Forschungsmöglichkeiten verfügen, aber gemeinsame technische Probleme lösen wollen. Eine oder mehrere außenstehende Organisationen werden dann mit der Durchführung der Forschungsarbeiten beauftragt, während sich die beteiligten Unternehmen mit der Planung und Lenkung der Projekte und der Anwendung der Ergebnisse befassen. Bei Projekten dieser Art werden 50% der Forschungskosten für einen normalerweise zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum gedeckt.

Konzertierte Aktionen sind Aktionen der Gemeinschaft zur Koordinierung individueller Forschungsaktivitäten in den Mitgliedstaaten. Hier könne die Kosten für die Koordinierung bis zu 100% gefördert werden.

Die flankierenden Maßnahmen bestehen aus:
- Veranstaltung von Seminaren, Workshops und wissenschaftlichen Konferenzen;
- Interne Koordinierung durch Bildung integrierender Gruppen;
- Fortgeschrittene Technologie-Bildungsprogramme mit dem Schwerpunkt auf Multidisziplinarität;
- Förderung der Nutzung der Forschungsergebnisse;
Unabhängige wissenschaftliche und strategische Auswertung der Funktion von Projekten und des Programms.

Die Kommission ist zur Verhandlung internationaler Abkommen mit Drittländern befugt, die COST-Mitglieder sind, insbesondere den EFTA-Mitgliedsländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern, damit sich auch diese ganz oder teilweise an dem Programm beteiligen können. Wo bereits Rahmenabkommen über wissenschaftliche und technische Kooperation zwischen der Gemeinschaft und europäischen Nichtmitgliedsstaaten bestehen, besteht die Möglichkeit der Teilnahme von in diesen Ländern ansässigen Organisationen und Einrichtungen an Projekten in diesem Programm. Bei Bereich 3-Projekten ("Ökologie und Bevölkerungsbiologie") kann diese Option auf in anderen Drittländern ansässige Einrichtungen und Unternehmen sowie auf internationale Organisationen ausgedehnt werden, die sich mit Forschung auf diesem Gebiet befassen.

Die für die Ausführung des Programms erforderlichen gemeinschaftlichen Finanzierungsmittel werden mit 186 Mio. ECU veranschlagt. Ein Betrag von 1% des Haushaltsrahmens wird dabei als Beitrag des Programms zu einem zentralisierten System für die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse zurückgestellt. Wenigstens 10% der Mittel werden für Grundforschung verwendet, zwischen 5 und 7% für die Ausbildung von Forschern, und bis zu 3% für die Einschätzung ethischer und sozialwirtschaftlicher Wirkungen und technologischer Risiken.

Im zweiten Jahr der Durchführung erfolgt eine Prüfung des Programms durch die Kommission mit Berichterstattung an das Europäische Parlament, den Rat und den Wirtschafts- und Sozialausschuß. Bei Programmende erfolgt eine Auswertung der erzielten Ergebnisse durch eine Gruppe von unabhängigen Experten, deren Ergebnisse zusammen mit den Bemerkungen der Kommission den beiden obigen Gremien unterbreitet werden.