Spezifisches Forschungs- und technologisches Entwicklungsprogramm (EWG) auf dem Gebiet von Rohstoffen und Rückführung, 1990 - 1992
Stärkung der Wettbewerbsposition der europäischen Rohstoff- und Rückführungsbranche auf dem Weltmarkt durch Bereitstellung der technologischen Basis für strategische innovative Entwicklungen sowie Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Technologietransfers zwischen verschiedenen Sektoren dieser Branchen sowie zu anderen Industriezweigen.
Vier Bereiche:
- Primäre Rohstoffe:
. Exploration (Erzgenese, geochemische Verfahren, geophysikalische Verfahren, Fernerkundung und Multidaten-Korrelation, Bohrtechnologie);
. Bergbautechnologie (Entwicklung neuer Abbauverfahren und Verbesserung existierender Verfahren, Gesteinsablösung, Stützsysteme, Beladungs- und Beförderungssysteme, Modellierung und Simulationen für den Bergbaubetrieb, spezielle Geräte für kleine Gruben);
. Mineralverarbeitung und Abbaumetallurgie (Verfahrensinnovation und Verfahrensintensivierung, Verarbeitung hochreiner Metalle und aus mehreren Elementen bestehender Verbindungen, Industriemineralien, Behandlung metallurgischer Rückstände und Abfallerze, Modellierung/Simulation und automatische Steuerung im Bereich der Mineralverarbeitung und Abbaumetallurgie);
- Rückführung nichteisenhaltiger und strategischer Metalle:
. Kennzeichnung und Einordnung sekundärer Werkstoffe sowie physikalische Trennung und Konzentration;
. Fortgeschrittene pyrometallurgische Verfahren;
. Fortgeschrittene hydrometallurgische Verfahren;
. Verhüttungstechnologien und -geräte zur Steuerung der Verfahren;
- Erneuerbare Rohstoffe: Forstwirtschafts- und Holzerzeugnisse, einschließlich Kork (FOREST):
. forstwirtschaftliche Ressourcen (verbesserter Baumbestand, Planung und Bewirtschaftung, Forstschutz);
. Holz- und Korktechnologien (Qualitätsbewertung, Verarbeitungstechnologie);
. Zellstoff- und Papierherstellung (verbesserte Zellstoffherstellung und Bleichung, verbesserte Papierherstellung und Beschichtung);
Rückführung von Abfallstoffen (REWARD):
. Probeentnahme, Analyse und Klassifizierung von Abfallstoffen sowie Abfallstatistik (Haushalts- und städtischer Abfall, Industrieabfall, Emissionen und Rückstände bei der Abfallbehandlung);
. Rückführungstechnologien (Trennung und Rückgewinnung, Aufbereitung von Recycling-Produkten, Herstellung von Chemikalien, Verhinderung von Emissionen bei Recyclingverfahren, Aufbereitung von lignozellulosehaltigen Abfallstoffen - COST-Projekt 84, Kompostierung);
. Energieerzeugung aus Abfallstoffen (Herstellung und Verbrennung von aus Abfall gewonnenen Brennstoffen, Pyrolyse und Vergasung).
Zuständig für die Programmdurchführung ist die Kommission, die dabei von einem aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzten Beratungsausschuß unter dem Vorsitz des Kommissionsvertreters unterstützt wird.
Die Durchführung des Programms erfolgt mittels Forschungsprojekte, konzertierter Aktionen, Koordinierungsaktivitäten, allgemeiner und beruflicher Bildungsaktivitäten sowie Studien und Beurteilungen.
Die Forschungsprojekte sind Gegenstand kostenteiliger Verträge, an denen sich die Gemeinschaft normalerweise mit nicht mehr als 50% der Gesamtkosten beteiligt. Dieser Anteil kann jedoch je nach Wesen und Entwicklungsstand der Forschung variieren. Soweit Universitäten und Forschungsinstitute beteiligt sind, kann die Gemeinschaft bis zu 100% der Grenzkosten eines Vorhabens übernehmen. Der Abschluß von Verträgen über kostenteilige Forschungsvorhaben erfolgt im allgemeinen nach einem Auswahlverfahren, das auf der Grundlage von im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt wird. Die Projekte müssen in der Regel von Teilnehmern aus mehreren Mitgliedstaaten, darunter einem Partner aus der Industrie, ausgeführt werden.
Konzertierte Aktionen bestehen aus Aktionen der Gemeinschaft zur Koordinierung der einzelnen in den Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungstätigkeiten. Koordinierungskosten können bis zu 100% finanziert werden.
Hinsichtlich derjenigen Teile des Programms, die sich auf erneuerbare Rohstoffe, Forstwirtschafts- und Holzerzeugnisse (Teilprogramm FOREST) und die Rückführung von Abfallstoffen (Teilprogramm REWARD) beziehen, ist die Kommission befugt, Vereinbarungen abzuschließen mit internationalen Organisationen, mit an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technologischen Forschung (COST) beteiligten Drittstaaten sowie mit europäischen Ländern, die Rahmenvereinbarungen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft abgeschlossen haben, um diese Organisationen bzw. Länder ganz oder teilweise mit dem Programm zu assoziieren.
Vertragsparteien, die außerhalb der Gemeinschaft ansässig, aber als Partner an einem Vorhaben beteiligt sind, haben keinen Anspruch auf von der Gemeinschaft für das Programm bereitgestellte Finanzmittel. Solche Vertragsparteien müssen einen finanziellen Beitrag zu den allgemeinen Verwaltungskosten leisten.
Im zweiten Jahr der Durchführung überprüft die Kommission das Programm und legt dem Europäischen Parlament sowie dem Rat einen Bericht vor. Nach Abschluß des Programms nimmt eine Gruppe unabhängiger Gutachter eine Bewertung der erzielten Ergebnisse vor und übermittelt die Bewertung den genannten Organen.