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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Programm zur spezifischen Forschung und technologischen Entwicklung (EWG) im Energiebereich - nichtnukleare Energiequellen und rationelle Energieverwendung - (JOULE), 1989-1992

 
Bestandteil des Rahmenprogramms zur Forschung und technologischen Entwicklung (1987-1991) unter Teilaktivität 5.3: 'Nichtnukleare Energiequellen', das vierte Programm in diesem Bereich ist direkt mit den Zielen der gemeinschaftlichen Energiepolitik für 1995 verbunden sowie mit der Konvergenz der einzelstaatlichen Politiken. Das Programm ist ebenfalls mit der Umweltpolitik und dem Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft (1987-1992) verknüpft.

Ferner ist es mit folgenden Projekten verknüpft:
- den Demonstrationsprojekten über die Nutzung alternativer Energiequellen, Energieeinsparung und den Ersatz von Kohlenwasserstoffen (ENDEMO C);
- den industriellen Pilotprojekten und Demonstrationsprojekten betreffend Verflüssigung und Vergasung von Festbrennstoffen (ENDEMO C);
- den technologischen Entwicklungsprojekten im Kohlenwasserstoffsektor (HYDROCARB 2C).

Die Ziele des Programms sollen durch Fortschritte bei der Entwicklung und Verfügbarkeit von Methoden, Verfahren und Produkten verwirklicht werden, welche die rationelle Verwendung von Energie gestatten, beim umweltfreundlichen Einsatz von Brennstoffen und Kohlenwasserstoffen, beim effizienten und wirtschaftlichen Einsatz regenerativer Energiequellen und bei der Entwicklung von Modellen für Energie und Umwelt.
Zur Entwicklung nichtnuklearer Energietechnologien, einschließlich der Nutzung fossiler Festbrennstoffe und neuer sowie regenerativer Energiequellen und zur Förderung der effizienten und rationellen Verwendung von Energie, zur Erhöhung der Sicherheit der Energieversorgung und zur Senkung des Importbedarfs, ohne die Umwelt zu beschädigen.
Vier Bereiche:

- Modelle für Energie und Umwelt:
zur Verbesserung des analytischen Potentials zur Anwendung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Fähigkeit zur Analyse gesamteuropäischer Politiken mit Schwerpunkt auf Wechselwirkungen zwischen Energie und Umwelt bzw. Energie und Wirtschaft;

- Rationelle Energieverwendung:
zur Entwicklung von Energietechnologie, die zur erhöhten Energieeffizienz und geringeren Verwendung führt, durch Einsparungen im Endverbrauch sowie Energieumwandlung und -speicherung;

- Energie aus Fossilbrennstoffen:
. Kohlenwasserstoffe: zur Entwicklung von Methoden zur leichteren und effizienteren Erkundung und Nutzung von Kohlenwasserstoffgebieten sowie zur besseren Anwendung extrahierter Kohlenwasserstoffe;
. Festbrennstoffe: zur Entwicklung von Prozessen und Installationen zur Feststoffverbrennung (unter Konzentration auf den Einsatz von Kohle zur Stromerzeugung) mit erhöhter Umwandlungseffizienz und verminderten Umweltauswirkungen;

- Regenerative Energie:
. von Sonnenenergie abgeleitete Energiequellen:
Windenergie: zur Senkung der Kosten von windabgeleiteter Elektrizität durch Verbesserung der Leistung und Verlängerung der Standzeit von Windturbinen; Sonnenenergie: zur Senkung der Kosten von Solargeräten; Hydraulik; Biomasse: zur Entwicklung von Methoden zur Herstellung, Umwandlung und Anwendung von Brennstoffen aus Biomasse in Zusammenarbeit mit den gemeinschaftlichen Holz- und Agrarprogrammen ECLAIR;
. Geothermische Energie und tiefe Geologie.
Die Kommission ist, mit Unterstützung durch einen beratenden Ausschuß, der sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und unter dem Vorsitz eines Vertreters der Kommission steht, verantwortlich für die Ausführung des Programms in Form von Forschungsaufträgen auf Kostenteilungsbasis, Studienaufträgen, Koordinationsprojekten sowie Ausbildungs- und Mobilitätszuschüssen.

Zu den Teilnehmern können Industrieunternehmen, einschl. kleiner und mittlerer Unternehmen, Forschungsinstitute, Universitäten und Einzelpersonen bzw. eine Kombination der vorgenannten, in der Gemeinschaft ansässigen Rechtspersonen sein. Wenn Rahmenverträge über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen europäischen Staaten außerhalb der Gemeinschaft einerseits und den europäischen Gemeinschaften andererseits abgeschlossen wurden, können in diesen Staaten ansässige Organisationen und Unternehmen als Partner an einem im Rahmen des Programms durchgeführten Projekt teilnehmen.

Verträge auf Kostenteilungsbasis werden im Anschluß an ein Auswahlverfahren vergeben, das sich auf einen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen stützt. Die Gemeinschaft kann bis zu 50% der Gesamtausgaben übernehmen bzw. - bei der Teilnahme von Universitäten oder Forschungsinstituten - bis zu 100% der Grenzkosten. In den von der Kommission abgeschlossenen Verträgen sind die Rechte und Pflichten der jeweiligen Parteien festgelegt, insbesondere die Vereinbarungen hinsichtlich Verbreitung, Schutz und Ausschöpfung der Forschungsergebnisse.

Während des zweiten Jahres der Umsetzung wird das Programm von der Kommission revidiert, die dann dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen wird. Im Anschluß daran wird ein Abschlußbericht über die erzielten Ergebnisse unterbreitet.