Spezifisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm (Euratom) auf dem Gebiet der Stillegung von Kernanlagen, 1989-1993
Zur Untersuchung der Entwicklung eines Systems für das Management von Kernanlagen, die endgültig stillgelegt worden sind und zur Entsorgung der im Rahmen ihrer Stillegung produzierten radioaktiven Abfälle und zur Förderung eines Konsenses über eine Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der Stillegung .
Drei Bereiche:
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte:
Die langfristige Integrität von Gebäuden und Systemen, Dekontaminieren für Stillegungszwecke, Abbautechniken, die Behandlung spezifischer Abfallstoffe und die Bewertung der Quantität des radioaktiven Abfalls;
- Identifizierung der Leitprinzipien in der Konstruktion und im Betrieb von Kernanlagen und deren Stillegung mit der Absicht der Bestimmung der technischen Bestandteile einer Gemeinschaftspolitik auf diesem Gebiet;
- Testen neuer Techniken unter realen Bedingungen:
Die Kommission unterstützt die Verwendung fortgeschrittener Techniken und die Übernahme von parallelen Studien durch Implementierung von Pilotprojekten und alternativen Tests und durch Abordnung von Personal.
Die Kommission trägt mit Hilfe des Beratenden Ausschusses für Management und Koordination (CGC) über Kernspaltungsenergie-Brennstoffzyklus/Verarbeitung und Lagerung von Abfall die Verantwortung für die Durchführung des Programms durch Verträge mit Kostenbeteiligung, Studienverträge, Koordinationsprojekte und Ausbildungs- und Mobilitätsstipendien.
Die Kommission verbreitet Informationspakete in allen Amtssprachen der Gemeinschaft zusammen mit der Einladung zur Teilnahme, um die Chancengleichheit für Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Verträge und Zuschüsse werden - wo zutreffend - im Anschluß an ein Auswahlverfahren basierend auf Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen bewilligt. Die Teilnahme von KMU wird unterstützt.
Forschungsprojekte mit Kostenbeteiligung werden im Normalfall durch Teilnehmer aus mehr als einem Mitgliedstaat ausgeführt. Die Gemeinschaft kann bis zu 50% der Gesamtkosten oder, wo Universitäten und Forschungsinstitute beteiligt sind, bis zu 100% der Grenzkosten tragen.
Wenn eine Gelegenheit zur Kooperation in großen Rahmen mit verschiedenen Mitgliedstaaten besteht, kann die Kommission durch Verträge mit Kostenbeteiligung an spezifischen Teilen des Projekts teilnehmen und durch gemeinsame Maßnahmen einen Informationsaustausch in Zusammenhang mit den anderen Teilen organisieren. Dies betrifft insbesondere die ausgewählten Pilotprojekte in bezug auf die Stillegung. Die Abordnung von Forschungspersonal zu diesen Projekten wird - wo immer möglich - unterstützt.
Die Kommission ist bevollmächtigt, Vereinbarungen oder Verträge mit Nichtmitgliedstaaten, internationalen Organisationen oder Staatsangehörigen aus Nichtmitgliedstaaten zu vereinbaren, mit der Absicht, diese mit dem Programm zu assoziieren.
Die durch die Kommission abgeschlossenen Verträge bestimmen die Rechte und Pflichten jeder Partei, insbesondere die Vereinbarungen für die Verbreitung, den Schutz und die Nutzung der Forschungsergebnisse. Die aus der Implementierung der Aktivitäten mit Kostenbeteiligung resultierende Information wird allen Mitgliedstaaten auf gleicher Grundlage zugänglich gemacht. Im Rahmen des Programms entwickelte Lizenzen und/oder Rechte unterliegen den normalen Vertragsbedingungen der Gemeinschaft.
Die Kommission wird im dritten Jahr des Programms eine Prüfung desselben durchführen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß einen Bericht zusammen, falls erforderlich, mit einem Vorschlag für die Abänderung oder Verlängerung unterbreiten. Anschließend wird dem Europäischen Parlament und dem Rat eine endgültige Evaluation der erzielten Ergebnisse unterbreitet.