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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)

 
Der Europäische Rat von Lissabon hat im März 2000 das Ziel festgelegt, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Dabei wurde unter anderem die Bedeutung der Schaffung eines günstigen Klimas für KMU betont.
Der Vorschlag für das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) steht in Einklang mit der Mitteilung der Kommission über eine Neuausrichtung der Lissabon-Strategie (Februar 2005), die Maßnahmen fordert, mit denen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden können und Europa sich zu einem attraktiven Investitions- und Beschäftigungsstandort entwickeln kann. Mit dieser Neuausrichtung wird nochmals daran erinnert, dass die unternehmerische Initiative angeregt werden muss, dass ausreichend Wagniskapital zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen erforderlich ist und dass die Aufrechterhaltung eines soliden industriellen Fundaments in Europa unerlässlich ist. Gleichzeitig sollen Innovationen, insbesondere Ökoinnovationen, der Einsatz von IKT sowie die nachhaltige Nutzung der Ressourcen erleichtert werden. Die Neuausrichtung betont außerdem den Bedarf an umfassenderen und verbesserten Investitionen in Aus- und Weiterbildung.

Das vorgeschlagene CIP soll eine der wichtigsten Maßnahmen der Gemeinschaft werden, die dazu beitragen, wirtschaftliches Wachstum zu erzeugen und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll überdies als Instrument zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation auf dem europäischen Binnenmarkt zwischen 2007 und 2013 genutzt werden.
In einem zusammenhängenden Rahmen wird CIP spezifische EU-Unterstützungsprogramme und relevante Teile anderer Programme der Gemeinschaft in den Bereichen zusammenführen, die für die Förderung der Produktivität, der Innovationskapazität und des nachhaltigen Wachstums in Europa die größte Bedeutung haben. Außerdem werden komplementäre Umweltfragen angesprochen.
Die folgenden Gemeinschaftsprogramme werden daher zusammengeführt:
- das Mehrjährige Programm für Unternehmen und unternehmerische Initiative (MAP);
- das Programm Intelligente Energie - Europa;
- die Förderung und Demonstration von Umwelttechnologien im Rahmen des LIFE-Programms;
- die Programme Modinis, e-Content und e-TEN;
- gewisse innovationsbezogene Aktivitäten des Rahmenprogramme für Forschung und Technologische Entwicklung.

Diese Programme werden nicht mehr länger als separate Programme existieren und stattdessen in das CIP-Rahmenprogramm integriert. Es wird besonders darauf geachtet, die Kontinuität der laufenden Aktivitäten zu gewährleisten, bis das neue Rahmenprogramm am 1. Januar 2007 beginnt.
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP - Competitiveness and Innovation Framework Programme) wird die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, fördern; Innovationen einschließlich Ökoinnovationen vorantreiben; die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, innovativen und umfassenden Informationsgesellschaft beschleunigen und Energieeffizienz sowie neue und erneuerbare Energiequellen in allen Sektoren einschließlich Verkehr unterstützen.
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) wird Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Unternehmertum, KMU, industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Entwicklung und Nutzung von IKT, Umwelttechnologien sowie intelligente Energien vereinen. Es wird das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung (RP7, 2007-2013) ergänzen, d.h. alle Maßnahmen für Forschung und technologische Entwicklung sind vom Programm ausgeschlossen.

Die Ziele des CIP sollen durch die Umsetzung der folgenden drei spezifischen Programme erreicht werden:
- das Programm für Unternehmertum und Innovation;
- das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik;
- das Programm Intelligente Energie - Europa.

1.) Das Programm für Unternehmertum und Innovation (EIP - Entrepreneurship and Innovation Programm)
In diesem Programm werden Aktivitäten für Unternehmertum, KMU, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammengeführt. Es richtet sich insbesondere an KMU und Familienunternehmen, die den Großteil der Unternehmen in Europa darstellen. Das Programm wird sich auf industrielle Sektoren und den Dienstleistungsbereich erstrecken. Es soll überdies Unternehmertum fördern und potenzielle Unternehmer sowohl allgemein als auch in speziellen Zielgruppen ansprechen und dabei geschlechtsspezifischen Fragen besondere Aufmerksamkeit widmen. Das Programm wird dazu beitragen, dass junge Menschen Unternehmergeist entwickeln, und soll das Jungunternehmertum entsprechend dem Europäischen Pakt für die Jugend fördern.
Das EIP wird die folgenden Entwicklungen unterstützen, verbessern, anregen und fördern:
- Zugang zu finanziellen Mitteln für die Gründung und das Wachstum von KMU und Investition in Innovationsmaßnahmen einschließlich Ökoinnovation;
- Schaffung eines günstigen Umfelds für die KMU-Kooperation
- Innovationen in Unternehmen, einschließlich Ökoinnovationen;
- Unternehmertum und Innovationskultur;
- unternehmens- und innovationsbezogene wirtschaftliche und administrative Reform.

Die Finanzinstrumente der Gemeinschaft für KMU werden die Bereitstellung von Start- und Frühphasenkapital für innovative Start-ups und junge Unternehmen erleichtern. Es wird ein neues Instrument - die Fazilität für innovative KMU mit hohem Wachstum (GIF - High Growth and Innovative SME Facility) - eingerichtet, das vom Europäischen Investmentfond (EIF) im Auftrag der Kommission gehandhabt wird. GIF wird dazu beitragen, KMU zu gründen und zu finanzieren und die in Bezug auf Eigen- und Wagniskapital bestehende Marktlücke zu reduzieren, die KMU daran hindert, ihr Wachstumspotenzial auszuschöpfen. Mit dem Instrument werden außerdem innovative KMU mit hohem Wachstumspotenzial unterstützt, insbesondere diejenigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben und andere Innovationsmaßnahmen durchführen.

2.) Das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik
Dieses Programm wird eines der Mittel sein, mit denen Maßnahmen unterstützt werden sollen, die in einer neuen Initiative mit dem Namen "i2010: Europäische Informationsgesellschaft" festgelegt sind. Es wird auf den aus den Programmen eTen, eContent und MODINIS gewonnenen Erfahrungen aufbauen und gleichzeitig die Synergien zwischen diesen Programmen sowie deren Auswirkungen verbessern.
Dieses Programm sieht die folgenden Maßnahmen vor:
- Entwicklung des gemeinsamen europäischen Informationsraumes und Stärkung des internen Marktes für Informationsprodukte und -dienstleistungen;
- Anregung von Innovationen durch eine umfassende Verwendung von und Investition in IKT;
- -Schaffung einer allumfassenden Informationsgesellschaft, Entwicklung effizienterer und effektiverer Dienstleistungen in Bereichen des öffentlichen Interesses sowie Verbesserung der Lebensqualität.

Bei der Ausführung dieser Maßnahmen soll der Schwerpunkt besonders auf der Förderung von und der Bewusstseinsschärfung für die Chancen und Vorteile liegen, die IKT für Bürger und Unternehmen haben.

3.) Das Programm Intelligente Energie - Europa
Das Programmziel besteht in der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung mit Hinblick auf den Bereich Energie. Außerdem soll das Programm dazu beitragen, die allgemeinen Ziele Umweltschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Somit richtet sich das Programm auf die Beschleunigung von Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Energie.
Dieses spezifische Programm wird in drei spezifische Bereiche eingeteilt, die folgende Aspekte fördern sollen:
- Energieeffizienz und die rationale Nutzung von Energiequellen;
- neue und erneuerbare Energiequellen und Unterstützung der Energiediversifizierung;
- Energieeffizienz und die Nutzung von neuen und erneuerbaren Energiequellen für das Verkehrswesen.

Die Kommission ist für die Erstellung eines speziellen Arbeitsprogramms für jedes der drei spezifischen Programme verantwortlich. In diesen Arbeitsprogrammen sind die Ziele und Schwerpunkte, die Kriterien für die Auswahl und Bewertung der für die Implementierung benötigten Maßnahmen, die Zeitpläne für die Ausführung sowie die Teilnahmeregeln ausführlich erläutert.
Eine oder mehrere der folgenden Arten der Maßnahmenumsetzung sollen für die Implementierung der spezifischen Programme des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) genutzt werden:
a) Vom Europäischen Investmentfond (EIF) verwaltete Finanzinstrumente der Gemeinschaft für KMU;
b) Netzwerke, in denen eine Vielzahl von Interessenvertretern zusammengeführt wird;
c) Pilotprojekte, Marktreplikation, Projekte und andere Maßnahmen zur Unterstützung der Aufnahme von Innovationen;
d) Politikanalysen, Entwicklung und Koordinierung mit teilnehmenden Staaten;
e) Informationsaustausch und -verbreitung sowie Bewusstseinsstärkung;
f) Unterstützung für gemeinsame Maßnahmen von Mitgliedsstaaten oder Regionen;
g) Beschaffung auf Grundlage der technischen Spezifikationen, die in Kooperation mit den Mitgliedsstaaten erarbeitet wurden;
h) Partnerschaft zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene.

Die Kommission ist für die Erstellung jährlicher Arbeitsprogramme verantwortlich und muss deren Umsetzung gewährleisten. Bei ihrer Aufgabe wird die Kommission von verschiedenen Komitees für die Umsetzung jedes einzelnen spezifischen Programms unterstützt:
- das Managementkomitee des Programms für Unternehmertum und Innovation - EIPC;
- das Managementkomitee für das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik - ICTC;
- das Managementkomitee für das Programm Intelligente Energie - Europa - IEEC;

Bestimmte Aufgaben in Bezug auf die spezifischen Programme sollen von einer Exekutivagentur im Namen der Kommission gelenkt werden. Die Finanzinstrumente der Gemeinschaft für KMU werden in erster Linie vom Europäischen Investmentfond (EIF) verwaltet. Die Kooperation mit internationalen Finanzinstitutionen wird internationale Entwicklungsbanken wie die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) einschließen.

Die Teilnahme am Rahmenprogramm steht für die Mitgliedsstaaten des EWRs, für Bewerberländer, die von einer Vorbeitrittsstrategie profitieren, und für Westbalkanstaaten offen. Andere Drittstaaten, insbesondere Nachbarländer oder Länder, die an einer Kooperation mit der Gemeinschaft in Bezug auf die Innovationsmaßnahmen interessiert sind, können sich am Rahmenprogramm beteiligen, wenn es bilaterale Vereinbarungen mit diesen Ländern erlauben.

Das Rahmenprogramm soll regelmäßig überwacht und bewertet werden, um Anpassungen vornehmen zu können, besonders mit Hinblick auf die Prioritäten für die Umsetzung der Maßnahmen. Die Bewertungen sollen externe Einschätzungen einschließen, die von unabhängigen, unparteiischen Körperschaften ausgeführt werden.

Für jedes spezifische Programm soll ein bestimmtes Budget vorgesehen werden.