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Inhalt archiviert am 2023-03-06

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Rat der Europäischen Union beschließt Klima- und Energiepaket

Der Rat der Europäischen Union hat seinen offiziellen Genehmigungsstempel unter das Klima- und Energiepaket gesetzt, das eine Reihe von Rechtsvorschriften umfasst, die zur Unterstützung der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels dienen sollen. Die EU hat sich im Rahmen dieses ...

Der Rat der Europäischen Union hat seinen offiziellen Genehmigungsstempel unter das Klima- und Energiepaket gesetzt, das eine Reihe von Rechtsvorschriften umfasst, die zur Unterstützung der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels dienen sollen. Die EU hat sich im Rahmen dieses Pakets dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% zu reduzieren. Die Europäische Kommission hatte das Klima- und Energiepaket erstmals im Januar 2008 vorgelegt. Eine der Richtlinien des Pakets zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im EU-Gesamtenergieverbrauch auf 20% zu erhöhen. Der Richtlinie gemäß muss nun jeder Mitgliedstaat einen nationalen Plan zur Festlegung seiner Ziele für den Anteil des Verbrauchs an erneuerbaren Energien in Verkehr, Stromerzeugung, Heizung und Kühlung im Jahr 2020 verabschieden. An anderer Stelle des Pakets legt ein Entschluss dar, wie die Mitgliedstaaten in wichtigen Sektoren wie etwa Verkehr, Landwirtschaft und Wohnungsbau die Treibhausgasemissionen reduzieren sollten. Während das allgemeine Ziel darin besteht, die Emissionen der EU um 20% zu senken, wird insbesondere den Mitgliedstaaten mit einem geringeren Bruttoinlandsprodukt (BIP) und guten Aussichten auf ein Wirtschaftswachstum gestattet, ihre Treibhausgasemissionen zu erhöhen. Das Paket enthält außerdem Bestimmungen zur Reduzierung von Emissionen aus Kraftfahrzeugen. Bis 2012 sollen durchschnittliche Emissionen von Neuwagen 120 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer nicht mehr überschreiten. Die Automobilindustrie hat dann bis 2020 Gelegenheit, die Emissionen auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Der Rat verabschiedete darüber hinaus eine Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die geologische Speicherung von CO2. Der Richtlinie zufolge werden die Betreiber verpflichtet, die Lagerstätten zu überwachen und den zuständigen nationalen Behörden Bericht zu erstatten, und zwar sowohl während der CO2-Einlagerung als auch nachdem die Speicherungsaktivitäten beendet worden sind. Ein weiterer Teil des Pakets legt strenge ökologische und soziale Kriterien für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen fest. Schließlich enthält das Paket eine Revision des Emissionshandelssystems (EHS) mit dem Ziel, größere Emissionseinsparungen in energieintensiven Wirtschaftszweigen wie zum Beispiel der Stromerzeugung, der Zementindustrie und der Glas-, Zellstoff- und Papierindustrie zu erreichen.

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