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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Forschungsinfrastrukturen: Spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration: "Strukturierung des Europäischen Forschungsraumes" unter dem Sechsten Rahmenprogramm 2002-2006

 
Die Fähigkeit der europäischen Forschungsteams, sich an der vordersten Front aller Forschungs- und Technologiebereiche zu behaupten, hängt von deren Unterstützung durch moderne Infrastrukturen ab. Der Begriff "Forschungsinfrastrukturen" bezieht sich auf Einrichtungen und Ressourcen, welche der Forschungsgemeinschaft aus Wissenschaft und Industrie die erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Forschungsinfrastrukturen können "zentralisiert" (eine Ressource an einem Standort), "dezentralisiert" (ein Netzwerk von dezentralisierten Ressourcen einschließlich Infrastrukturen auf Grundlage von Grid-artigen Architekturen) oder "virtuell" (die Dienstleistung wird elektronisch bereitgestellt) sein.

Das allgemeine Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Entwicklung eines Netzes von Forschungsinfrastrukturen mit höchster Qualität und Leistung in Europa sowie deren optimale Nutzung auf europäischer Ebene auf Grundlage der Anforderungen und Bedürfnisse, die von der Forschungsgemeinschaft zum Ausdruck gebracht werden.

Die spezifischen Ziele dabei sind:
- Gewährleistung des Zugangs europäischer Forscher zu den Infrastrukturen, die sie zur Durchführung ihrer Forschung brauchen, unabhängig vom Standort der Infrastruktur;
- Unterstützung eines koordinierten Ansatzes zur Entwicklung von neuen Forschungsinfrastrukturen mit Einbezug der regionalen und transregionalen Ebene;
- Förderung der Nutzung und Verbesserung bestehender Infrastrukturen, dazu gehören bei Bedarf auch Einrichtungen von weltweiter Relevanz, die es in Europa nicht gibt.

Gegebenenfalls wird die Unterstützung für Forschungsinfrastrukturen in diesem Programm in Verbindung mit den Themenschwerpunkten des Rahmenprogramms und mit anderen verfügbaren Formen der Unterstützung realisiert.
Ziel der in diesem Rahmen durchgeführten Aktivitäten ist es, den Aufbau eines Netzwerkes von Forschungsinfrastrukturen auf höchster Ebene in Europa zu unterstützen und die optimale Nutzung dieser Infrastrukturen auf europäischer Ebene zu fördern.
Im Rahmen der Maßnahme "Forschungsinfrastrukturen" sind fünf Unterstützungspläne verfügbar:

1. Grenzüberschreitender Zugang zu Forschungsinfrastrukturen:
Ziel ist die Finanzierung neuer Chancen und Möglichkeiten, damit Forschungsteams (einschließlich einzelne Forscher) Zugang zu einzelnen Forschungsinfrastrukturen erhalten, die am besten für ihre Arbeit geeignet sind. Die Gemeinschaftsfinanzierung wird die Kosten für die Bereitstellung des Zugangs zu derartigen Infrastrukturen für die Forschungsteams decken, die in Mitgliederstaaten und assoziierten Staaten arbeiten, jedoch nicht in dem Staat, in welchem der Betreiber der jeweiligen Infrastruktur ansässig ist.

2. Integrationsmaßnahmen:
Ziel ist die Unterstützung der Bereitstellung von wichtigen Dienstleistungen für die Forschungsgemeinschaft auf europäischer Ebene. Dazu können neben dem grenzüberschreitenden Zugang auch die Einrichtung und die Nutzung von Kooperationsnetzwerken sowie die Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte gehören, um das Leistungsniveau der betreffenden Infrastrukturen zu erhöhen. Mit Unterstützung des Plans sollen auch Lücken geschlossen werden, die das Potenzial für die Nutzung von Forschungsergebnissen durch die Industrie und durch KMU einschränken.
Integrationsmaßnahmen werden auf Grundlage eines umfassenden und flexiblen wissenschaftlichen und technologischen europäischen Programms ausgewählt, das, falls zutreffend, auf langfristige Nachhaltigkeit abzielt. Dieser Plan kann durch Integrierte Infrastrukturinitiativen und Koordinierungsmaßnahmen implementiert werden.

3. Entwicklung eines Kommunikationsnetzes:
Mit diesem Plan werden bestehende Forschungsinfrastrukturen unterstützt, indem ein dichteres Netzwerk zwischen zusammenhängenden Initiativen geschaffen wird. Diese Maßnahme wird in Verbindung mit dem thematischen Forschungsschwerpunkt "Technologien für Informationsgesellschaften" durchgeführt. Dabei werden insbesondere die Bildung eines Kommunikationsnetzwerkes mit hoher Kapazität und hoher Geschwindigkeit für alle Forscher in Europa (GEANT), die Einrichtung spezifischer leistungsstarker Grids und Versuchsstände sowie die Gründung von elektronischen Verlagsdiensten in Betracht gezogen.

4. Design-Studien:
Ziel ist die Durchführung von Machbarkeitsstudien und technischen Vorbereitungsarbeiten in einem oder mehreren Mitgliederstaaten oder assoziierten Staaten, um neue Infrastrukturen auf europäischer Ebene zu schaffen. Die Studien sollen die Bedürfnisse aller potenziellen Nutzer berücksichtigen und die Möglichkeiten einer Unterstützung durch andere Quellen (wie beispielsweise die Europäische Investementbank oder die Strukturfonds) systematisch überprüfen, damit die Finanzierung dieser Infrastrukturen gewährleistet ist.

5. Entwicklung von neuen Infrastrukturen
Ziel ist die Optimierung von europäischen Infrastrukturen durch die Bereitstellung einer eingeschränkten Unterstützung zur Entwicklung einer begrenzten Anzahl von Projekten für neue Infrastrukturen in ordnungsgemäß gerechtfertigten Fällen, in denen eine Unterstützung einen wichtigen Katalysatoreffekt mit Hinblick auf einen europäischen Mehrwert herbeiführen kann. Unter Beachtung der Meinungen der Mitgliederstaaten kann diese Unterstützung die Zuschüsse von der Europäischen Investmentbank oder den Strukturfonds zur Finanzierung dieser Infrastrukturen ergänzen.

Die für neue oder verbesserte Infrastrukturen bereitgestellte Finanzierung wird generell auf die minimale Geldmenge begrenzt, die zum Einleiten der Maßnahme erforderlich ist. Der Hauptteil der Konstruktion, des Betriebs und der langfristigen Nachhaltigkeit der betreffenden Infrastrukturen wird durch nationale bzw. andere Finanzierungsquellen gewährleistet. Eine derartige Unterstützung kann nur auf Grundlage einer detaillierten Rechtfertigung bereitgestellt werden, die sich auf einen europäischen Mehrwert stützt und die wissenschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Dimensionen der vorgeschlagenen Entwicklung anspricht.

Breitbandkommunikationsnetzwerke, die für die vom Europäischen Forschungsraum und der e-Europa-Initiative festgelegten politischen Ziele von großer Bedeutung sind, sollen ebenfalls als Mittel zur Verbesserung der wissenschaftlichen Kooperation mit Drittstaaten genutzt werden. Bei der Unterstützung für Forschungsinfrastrukturen innerhalb dieses Programms sollen gegebenenfalls bestehende oder zukünftige Mechanismen für eine koordinierte Herangehensweise an Forschungsinfrastrukturen in Europa (z.B. Nationale Forschungs- und Bildungsnetzwerke - NFBN) sowie der wissenschaftliche Rat bestehender europäischer und internationaler Organisationen (z.B. Europäische Wissenschaftsstiftung - EWS) in Betracht gezogen werden. Im Rahmen dieses Programms können bei Bedarf begleitende Maßnahmen durchgeführt werden, um diese Mechanismen zu unterstützen.

Innerhalb des Programms werden vier verschiedene Arten von begleitenden Maßnahmen bereitgestellt:
a) Datenbankstudien werden die Durchführbarkeit der Schaffung, Pflege und Verteilung von Datenbanken einschließlich internetbasierten Datenbanken überprüfen, die sich entweder auf einen bestimmten wissenschaftlichen Bereich richten oder aber fächerübergreifender Natur sind und für die an Forschungsinfrastrukturen beteiligten politischen Entscheidungsträger relevant sind.
b) Vorausschauende Studien werden die wissenschaftlichen Anforderungen in Bezug auf eine bestimmte Gruppe von Infrastrukturen in Europa untersuchen.
c) Durch Erkundungsworkshops erhalten potenzielle Partner im Bereich von Forschungsinfrastukturen, die wenig Erfahrung bei der länderübergreifenden Kooperation haben, die Möglichkeit, Strategien für eine bessere Koordnierung ihrer Aktivitäten zu erforschen.
d) Bei Round-Table-Workshops werden Betreiber von ähnlichen Infrastrukturen (einzeln finanziert für länderübergreifenden Zugang durch diese Maßnahme) zusammengeführt, um die Arbeiten im Rahmen der Verträge zu koordinieren und Erfahrungen auszutauschen.
Die Kommission ist verantwortlich für die Implementierung des spezifischen Programms. Die Kommission wird ein Arbeitsprogramm für die Implementierung des spezifischen Programms ausarbeiten und aktualisieren, in dem die zu nutzenden Instrumente nach ihrer Priotiät sowie alle nachfolgenden Anpassungen bei ihrer Verwendung beschrieben sind. Die Kommission wird von einem Beratungskomitee unterstützt, dem Vertreter der Mitgliederstaaten angehören und das von einem Vertreter der Kommission geleitet wird.

Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte zu den allgemeinen Fortschritten bei der Umsetzung des spezifischen Programms, unter anderem auch zu finanziellen Gesichtspunkten. Die Kommission organisiert außerdem die unabhängige Überwachung und Bewertung des Rahmenprogramms, die in Bezug auf die im Rahmen des spezifischen Programms durchgeführten Aktivitäten stattfinden soll.

Bei der Durchführung dieses Programms und bei den sich daraus ergebenden Forschungsaktivitäten müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden. Dazu gehören die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Prinzipien einschließlich der folgenden: Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sowie Schutz von Tieren und Umwelt. Dieser Schutz muss in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht gewährt werden.
Die Teilnehmer von Forschungsprojekten müssen sich außerdem an die aktuelle Gesetzgebung und die Richtlinien in den Ländern halten, in denen die Forschung durchgeführt wird. Die Teilnehmer an Forschungsprojekten müssen vor Beginn Ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gegebenenfalls die Zustimmung der zuständigen ethischen Komittees einholen. Bei Vorschlägen, die sich mit sensiblen Themen beschäftigen, erfolgt eine systematische ethische Überprüfung. In bestimmten Fällen kann eine solche ethische Überprüfung auch während der Durchführung eines Projekts stattfinden.