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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft", 1998 - 2002

 
Das Europäische Parlament (in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 1987) und der Rat (in dem gemeinsamen Standpunkt, den er am 23. März 1998 verabschiedete) haben die allgemeinen Grundprinzipien der Vorschläge der Kommission für das Fünfte Rahmenprogramm für Gemeinschaftsforschung befürwortet. Diese Grundsätze betonen eine Konzentration der Forschungstätigkeiten, mit denen die hauptsächlichen sozio"konomischen Bedürfnisse der Union durch die Umsetzung multidisziplinärer, in thematischen und horizontalen Programmen zusammengefaßter Tätigkeiten erfüllt werden können. Sie gelten auch für die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS).

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um die Vorschläge der Kommission für das thematische Programm "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms. Es ist das zweite thematische Programm der ersten Maßnahme des Fünften Rahmenprogramms. Die erste Maßnahme umfaßt die Programme im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration.

Zwar wurde das Rahmenprogramm selbst noch nicht verabschiedet, die Kommission hat aber diese Vorschläge verabschiedet, um so bald wie m"glich mit den eingehenden Diskussionen über die spezifischen Programme zu beginnen, damit sichergestellt wird, daß die Umsetzung des Rahmenprogramms Anfang 1999 anlaufen kann.

Der Kontext des Programms ist der grundlegende Wandel von einer "Industriegesellschaft" zu einer "Informationsgesellschaft", in der die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, die Arbeitsplätze, die Lebensqualität und die Nachhaltigkeit des Wachstums in Europa davon abhängig sind, daß es bei der Entwicklung und Übernahme der Technologien der Informationsgesellschaft eine Spitzenstellung einnimmt.

Gleichzeitig sind die Technologien, die der Informationsgesellschaft zugrundeliegen, in einer raschen Entwicklung begriffen. Diese zunehmende Vielfalt und Komplexität der Systeme bedeutet, daß die derzeit vorhandenen Technologien und Anwendungen der Herausforderung der Informationsgesellschaft nicht vollständig Rechnung tragen können. Hierfür müssen ihre Nutzbarkeit, Zuverlässigkeit, Interoperabilität und Erschwinglichkeit verbessert und weiterentwickelt werden.

Von der Gemeinschaft finanzierte Forschungsarbeiten im Bereich der Informations-und Kommunikationstechnologien und -anwendungen sind Bestandteil der Gesamtstrategie der Europäischen Union für die Informationsgesellschaft, die in dem Aktionsplan "Europas Weg in die Informationsgesellschaft" festgelegt und durch den im November 1996 verabschiedeten Aktionsplan überarbeitet wurde. Das Programm für die Technologien der Informationsgesellschaft (IST) führt ein neues Konzept für das Thema "Informationsgesellschaft" des Rahmenprogramms ein.

Das Programm hat vier miteinander verbundene spezifische Ziele, die die technologischen Entwicklungen bündeln und die enge Verständigung zwischen Forschung und Politik ermöglichen, die für eine kohärente und umfassende Informationsgesellschaft erforderlich ist. Die Forschungsarbeiten werden sich darüber hinaus auf den folgenden, klar definierten Bedarf konzentrieren:
- Einzelne und integrierte Programme bestehend aus sich ergänzenden Maßnahmen, die insbesondere die Schlüsselthemen der Nutzbarkeit, Zuverlässigkeit, Interoperabilität und Erschwinglichkeit betreffen;

- Koordinierung und Integration der Maßnahmen in einem einzigen Programm mit Hilfe von "Bündelung" und Konzertierung. Integrierte Anwendungsplattformen werden eine nahtlose Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen ermöglichen. "Themen" können daher auf durchgängige Weise im Rahmen mehrerer Maßnahmen behandelt werden. Maßnahmen werden zudem mit Initiativen in den Strukturfonds entsprechend koordiniert werden;
- Ein einziges turnusmäßiges flexibles Arbeitsprogramm, das veränderten Bedürfnissen in Industrie und Gesellschaft Rechnung trägt;
-Ausrichtung auf die quantitativen und qualitativen Vorteile, die die Technologien der Informationsgesellschaft bei allen industriellen und gesellschaftlichen Aspekten bieten. Sozio"konomische Forschungsarbeiten zusammen mit den Ergebnissen anderer Gemeinschaftsinitiativen, die die Anforderungen an Technologien der Informationsgesellschaft ermitteln. Insbesondere soll sichergestellt werden, daß die "Innovationsdimension" aktiv berücksichtigt und die Beteiligung von KMU gefördert und unterstützt wird;
- Zusammenarbeit in Forschung und technologischer Entwicklung ist erforderlich, um einen kritischen Umfang an Forschungsbemühungen und die notwendige Interoperabilität zu schaffen, so daß in Europa die volle Nutzung des Potentials der Informationsgesellschaft gewährleistet werden kann;
- Die Verknüpfung von Maßnahmen zur Förderung der Einführung der Technologien der Informationsgesellschaft mit der Forschung und den technologischen Entwicklungen, damit die Bedingungen und Voraussetzungen für ihren Einsatz ganz sicher erfüllt werden können. Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Verbreitung der Fähigkeiten, die zur Übernahme von Forschungs-und Entwicklungsergebnissen nötig sind.
Die Realisierung der Vorteile der Informationsgesellschaft für Europa durch Beschleunigen ihrer Entstehung und durch Gewährleisten, daß den Erfordernissen von Personen und Unternehmen entsprochen wird.
Das Programm besteht aus vier Leitaktionen und zwei Forschungsaktionen. Diese sind:

-Systeme und Dienstleistungen für den Bürger. Diese Zielsetzung soll die Erfordernisse von Politiken und Benutzern behandeln, um für die Benutzer einen kostengünstigsten, leichteren Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu schaffen und die Industrie, die diese Dienstleistungen erbringt, zu fördern. Außerdem soll sie den Weg zu "digitalen Gemeinden" in städtischen und ländlichen Gebieten ebnen. Sie stützt sich auf die folgenden Prioritäten:
. Gesundheit: Rechnergestützte Systeme für den Krankenhausbetrieb, sichere Gesundheitsnetze hoher Kapazität und Telemedizin;
. Personen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich älterer Menschen und Behinderter, fortgeschrittene Schnittstellen und Telesysteme zur Integration älterer Menschen und Behinderter in die Gesellschaft;
. Behörden: Fortgeschrittene Multimedia-Systeme zur Ermöglichung des Zugangs zu Diensten von öffentlichem Interesse sowie der Bereitstellung dieser;
. Umwelt: Systeme zur Überwachung, Vorhersage und Entscheidungsunterstützung und Systeme für das Management und die Schadensbegrenzung bei natürlichen und durch den Menschen verursachten Notfällen (einschließlich Tretminen);
. Verkehr und Fremdenverkehr: Fortgeschrittene intelligente Systeme, die für das Management aller Verkehrsträger sowie für damit verbundene Teledienste benötigt werden.

- Neue Arbeitsmethoden und elektronischer Geschäftsverkehr. Ziel dieser Leitaktion ist die Entwicklung von Technologien, mit deren Hilfe Unternehmen effizienter betrieben werden können und der Handel mit Waren und Dienstleistungen effizienter gemacht wird, und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsqualität. Ihr liegen die folgenden Prioritäten zugrunde:
. Verfahren und Hilfsmittel für flexible, nicht ortsgebundene Arbeit sowie Telearbeit; auf Simulation und virtuelle Realität gestützte Methoden für die Arbeit des einzelnen und und die Zusammenarbeit/Teamarbeit, einschließlich der einschlägigen Aus-/Fortbildung;
. Managementsysteme für Hersteller und Verbraucher, einschließlich Systeme, die die großmaßstäbliche Umsetzung kundenspezifischer Erfordernisse unterstützen, sowie interoperable und sichere Zahlungssysteme;
. Informations- und Netzsicherheit, einschließlich Kryptographie, Verfahren zur Bekämpfung und Verhinderung der Computerkriminalität, die technischen Mittel zur Authentisierung und zum Schutz der Integrität und des geistigen Eigentums sowie Technologien zum besseren Schutz der Privatsphäre.

- Multimedia-Inhalte und - Werkzeuge. Diese Leitaktion soll die lebensbegleitende allgemeine und berufliche Bildung ermöglichen, die Kreativität anregen, die sprachliche und kulturelle Vielfalt fördern und die Funktionalität künftiger Informationsprodukte und - dienstleistungen unter Berücksichtigung ihrer Benutzerfreundlichkeit und Erschwinglichkeit verbessern. Die Forschung betont die Entwicklung intelligenter Systeme für allgemeine und berufliche Bildung und innovativer Multimedia-Inhaltsformen, einschließlich audiovisueller Inhalte, sowie Systeme für ihre Strukturierung und ihre Bearbeitung. Diese Leitaktion hat vier Schwerpunkte:
. Interaktives elektronisches Publizieren, digitales Erbe und kulturelle Inhalte, umfassend Unterstützung für neue Methoden zum Erstellen und Strukturieren von Publikationen, die Personalisierung der Verbreitung von Informationen und den Zugang zu wissenschaftlichen und kulturellen Gegenständen durch die Vernetzung von Bibliotheken, Archiven und Museen;
. Bildung und Ausbildung. Systeme und Software, die die Entwicklung und Demonstration neuer Verfahren mit Hilfe von Multimedia-Technik, Breitbandkommunikation, Simulation und virtueller Realität ermöglichen;
. Neue Sprachtechnologien, einschließlich der Schnittstellen, mit deren Hilfe Informations- und Kommunikationssysteme benutzerfreundlicher werden;
. Fortgeschrittene Technologien für Informationszugang, -filterung und -analyse von Informationen zur besseren Bewältigung der "Informationsexplosion" und zur Erm"glichung der Verwendung von Multimedia-Inhalten, insbesondere geographische Informationssysteme.

- Grundlegende Technologien und Infrastrukturen. Ziel dieser Leitaktion ist es, das Leistungsniveau bei den Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft zu erhöhen, die Einführung dieser Technologien zu beschleunigen und ihren Anwendungsbereich zu erweitern. Der Schwerpunkt liegt auf den folgenden Prioritätsbereichen:
. Informationsverarbeitungs-, Kommunikations- und Netzwerktechnologien und - management, einschließlich Breitbandtechnologien, sowie deren praktische Umsetzung, Interoperabilität und Anwendung;
. Software-, System- und Dienstleistungstechnologien und -technik, einschließlich hochwertiger Statistiksysteme;
. Technologien für Echtzeit und großmaßstäbliche Simulation und Visualisierung;
. Systeme und Dienste für mobile und private Kommunikation, einschließlich satellitengestützte Systeme und Dienste;
. Die verschiedenen Sinne ansprechende Benutzeroberflächen;
Peripheriegeräte, Teilsysteme und Mikrosysteme;
. Mikroelektronik (Technologien, Werkzeuge, Geräte und Hardware zur Entwicklung und Herstellung von Schaltungen und Bauelementen sowie zur Entwicklung von Anwendungen).

- Künftige und neu entstehende Technologien. Um die Entwicklung künftiger oder bereits entstehender Technologien, die Auswirkungen für die Industrie und die Gesellschaft haben könnten, im Rahmen eines vorwärtsgerichteten Konzepts zu ermöglichen, könnten fakultativ folgende Forschungsthemen behandelt werden:
. Technologien zur Darstellung, Schaffung und Handhabung von Kenntnissen;
. Nano-, Quanten-, Photonen- und Bioelektrik-Technologien und VLSI-Technologien, Hochleistungsinformatik und superintelligente Netze;

- Förderung der Forschungsinfrastrukturen. Vorrang hat hier die Förderung der fortgeschrittenen leistungsstarken Computersysteme, die für die Forschung in allen Bereichen der Wissenschaft und Technologie notwendig sind, auch im globalen Kontext der Entwicklung des Internets.
Bewerbungen für die Tätigkeiten im Rahmen dieses Programms sind nach der Bekanntmachung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die Kommission zu richten. Die Kommission wird von einem Programmausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die Kommission bleibt für die Festsetzung eines Zeitplans und von Koordinierungsmaßnahmen zuständig sowie für die Aufstellung der Auswahl- und Beteiligungskriterien und der Modalitäten für ihre Anwendung auf jede Aktionsart.

Die finanzielle Beteiligung an Tätigkeiten im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, die im Rahmen des Programms "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen" durchgeführt werden, erfolgt innerhalb verschiedener Kategorien von "indirekten FTE-Aktionen", die von Dritten im Rahmen von mit der Gemeinschaft abgeschlossenen Verträgen durchgeführt werden. Im folgenden werden diese Kategorien mit dem jeweiligen Satz der finanziellen Beteiligung genannt:

- Aktionen auf Kostenteilungsbasis;
. Projekte in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung: werden in der Regel in Höhe von 50 % der erstattungsfähigen Kosten finanziert;
. Demonstrationsprojekte: werden in der Regel mit 35 % der erstattungsfähigen Kosten gefördert;
. Integrierte Projekte: die Demonstrationskomponente wird mit 35 % und die FTE-Komponente mit 50 % gefördert; . Förderung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen, um Teams von Wissenschaftlern der Gemeinschaft zur Optimierung ihrer Forschungsarbeit aufzunehmen: die finanzielle Beteiligung beläuft sich auf bis zu 100 % der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten;
. Forschungsprojekte auf Kooperationsbasis, bei denen mindestens drei nicht miteinander verbundene KMU aus mindestens zwei Mitgliedstaaten gemeinsam andere juristische Personen, die über die nötigen Forschungskapazitäten verfügen, mit der L"sung gemeinsamer technologischer Problemstellungen beauftragen. Die finanzielle Beteiligung beläuft sich auf bis zu 50 % der erstattungsfähigen Projektkosten;
. Sondierungsprämien zur Erm"glichung der Sondierungsphase eines FTE-Projekts. Dazu können Machbarkeitsstudien, Projektvalidierung oder Partnersuche während eines Zeitraums von nicht mehr als zwölf Monaten zählen. Die finanzielle Beteiligung beläuft sich auf bis zu 75 % der erstattungsfähigen Kosten der Sondierungsphase einer FTE-Tätigkeit.

- Unterstützung von Netzen;
. Zusammenführen von Herstellern, Nutzern, Hochschulen, Forschungszentren und Einrichtungen im Bereich der Verbreitung oder des Transfers von Innovationen zum Vorantreiben der wissenschaftlichen und technologischen Qualität. Die finanzielle Beteiligung deckt bis zu 100 % der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten ab;
. Einrichtung von wissenschaftlichen Ausbildungsnetzen, die auf die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern vor und nach der Promotion abzielen. Die finanzielle Beteiligung beträgt bis zu 100 % der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten für die Einrichtung und Führung der Netze.

-Konzertierte Aktionen zur Koordinierung von FTE-Projekten, die bereits finanziert werden, um die erworbenen Erfahrungen auszutauschen, die Forschungsarbeiten zu erweitern, die Ergebnisse zu verbreiten und die Nutzer zu sensibilisieren. Die finanzielle Beteiligung deckt bis zu 100 % der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten ab.

- Begleitmaßnahmen, die die Durchführung der Programme oder die Vorbereitung künftiger Tätigkeiten abrunden. Diese umfassen:
. Technologieeinführungsmaßnahmen, wie Probeläufe, Aktionen zur Verbreitung bester Praktiken, Maßnahmen für Erstnutzer, Maßnahmen zur Bewertung und Beurteilung der Eignung und andere Maßnahmen, die dazu beitragen, daß das Programm in breitem Umfang - insbesondere in den KMU - aufgegriffen und die Innovation gefördert wird;
. Maßnahmen zur Förderung der Normung und andere Maßnahmen, die auf Nutzbarkeit, Interoperabilität und Zuverlässigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien, -systemen und -diensten abzielen; . Maßnahmen zur Förderung des Verbunds von Forschungsinfrastrukturen und anderen, für die FTE erforderlichen Einrichtungen;
. Förderung der Verbreitung, Bekanntmachung und Nutzung der Ergebnisse durch u.a. Veröffentlichungen, Technologietransfernetze und Innovationsmaßnahmen;
-Maßnahmen, die die Teilnahme von Unternehmen (vor allem KMU), Forschungs- und Nutzerorganisationen am Programm erleichtern sollen;
. Ausbildungsmaßnahmen für Forscher und Nutzer im Zusammenhang mit den FTE-Tätigkeiten des Programms; . Untersuchungen der sozio"konomischen Auswirkungen der Entwicklung von Technologien für die Informationsgesellschaft;
. Unterstützung für Informationsaustausch, Konferenzen, Seminaren, Workshops und andere wissenschaftliche oder technische Sitzungen und die Leitung gebündelter FTE-Tätigkeiten;
. Studien und Hinzuziehung externer Fachkenntnisse, auch in Form der Konsultation von Datenbanken, zur Unterstützung des Programms und zur Vorbereitung künftiger Maßnahmen.

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft für diese Maßnahmen beträgt bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten.

Die Beteiligung an dem Programm steht jeder in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land ansässigen juristischen Person offen. Die Beteiligung von juristischen Personen aus Drittländern und jeder internationalen Organisation ist ebenfalls möglich, sofern unter anderem ihre Beteiligung von Interesse für die Gemeinschaft ist. Die GFS kann sich an den von dem Programm erfaßten indirekten Aktionen beteiligen.

Die Kommission sorgt für die Kohärenz zwischen indirekten Aktionen, indem sie diese um gemeinsame Zielstellungen gruppiert. Dadurch wird die Koordinierung zwischen anderen spezifischen Programmen zur Durchführung des Fünften Rahmenprogramms, EURATOM, EUREKA, COST und anderen Instrumenten im Forschungsbereich, wie PHARE, TACIS, MEDA, EIF, Strukturfonds und EIB gewährleistet.

Vorschläge für im Rahmen dieses Programms zu fördernde Projekte werden von der Kommission mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger und nachfolgende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage der spezifischen Prioritäten des Programms und des Arbeitsprogramms bewertet.

Gleichermaßen prüft die Kommission jährlich mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger die Durchführung des Programms. Dabei überprüft sie insbesondere, ob die Ziele, Prioritäten und Finanzmittel der jeweiligen Lage noch entsprechen. Erforderlichenfalls legt sie Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Programms vor.