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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage", 1998-2002

 
Durch die Stellungnahme des Parlaments vom 18. Dezember 1997 und den gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 23. März 1998 wurde der Vorschlag der Kommission für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm der Gemeinschaft in seinen Grundsätzen bestätigt. Danach sollen die Forschungsarbeiten durch multidisziplinäre Maßnahmen innerhalb thematischer und horizontaler Programme auf die wichtigsten sozioökonomischen Erfordernisse der Union konzentriert werden.

Dieses Dokument umfaßt die Vorschläge der Kommission für das Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" zur Durchführung der vierten Tätigkeit des Fünften Rahmenprogramms.

Obwohl das Rahmenprogramm selbst noch nicht verabschiedet wurde, hat die Kommission diese Vorschläge angenommen, um so bald wie möglich tiefgreifende Diskussionen über die spezifischen Programme zu führen, damit sichergestellt wird, daß das Fünfte Rahmenprogramm Anfang 1999 anlaufen kann.L
Die horizontalen Programme sind wie folgt:

- Spezifische Tätigkeiten in Verbindung mit den Politikzielen der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf Außenbeziehungen, Innovation, KMU und Humanressourcen, die nicht im Rahmen der Themen der ersten Tätigkeit durchgeführt werden;

- Koordinierungs-, Unterstützungs- und Begleitungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Kohärenz der entsprechenden im Rahmen der ersten Tätigkeit durchgeführten Themen.
die Koordinierung der verschiedenen horizontalen Programme untereinander wird sichergestellt, um ihren gegenseitigen Beitrag zum Erreichen ihrer eigenen Ziele zu stärken. Die Unterstützung der Gemeinschaft für Forschungsinfrastrukturen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit wird sich auf die Verbesserung des Zugangs zu solchen Infrastrukturen konzentrieren.

Die Programmziele sind:

-Ausbau des Potentials der Humanressourcen für die Forschung in der Gemeinschaft, um gleichen Zugang und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen sicherzustellen, vor allem durch Ausbildung und Mobilität von Forschern;

-Verbesserung des Zugangs zu vorhandenen Forschungsinfrastrukturen;
- Steigerung der Attraktivität der Gemeinschaft für Forscher und Förderung der europäischen Forschung auf internationaler Ebene sowie einer europäischen Wissenschaft- und Technologiekultur;
- Ausbau der sozioökonomischen Wissensgrundlage durch eine spezifische Leitaktion, die zum Ziel hat, die wichtigsten Probleme, denen sich die europäische Gesellschaft gegenüber sieht, besser zu verstehen;
-Unterstützung der Entwicklung von Wissenschafts- und Technologiepolitik sowie sonstiger Gemeinschaftspolitiken.
Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage
Die spezifischen Maßnahmen des Programms sind wie folgt:

- Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern. Diese Maßnahme soll vorrangig bei der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums behilflich sein, indem folgende Ziele verfolgt werden: Anreize für die Ausbildung junger Forscher durch Forschung; Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen im Bereich der Forschung; Förderung der transnationalen Zusammenarbeit von Forscherteams; Förderung der Mobilität von Forschern in ganz Europa; Anreize zur Zusammenarbeit, zu Interaktionen und zur Mobilität von Personen zwischen akademischer und Industrieforschung; und Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Zusammenhalts der Gemeinschaft, vor allem mit Blick auf ihre benachteiligten Regionen. Diese Programmaktivität wird zweigleisig durchgeführt:
. über Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung;
. und die Marie-Curie-Stipendien.

- Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen. Diese Aktion steht Infrastrukturen in allen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung offen, die einen Beitrag zu den Gemeinschaftszielen im Bereich Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration leisten können, sofern entsprechende Maßnahmen nicht in anderem Zusammenhang durchgeführt werden. Sie wird durch die folgenden allgemeinen Ziele umgesetzt:
. Grenzüberschreitender Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen. Schaffung neuer Möglichkeiten, Forscherteams (und einzelnen Forschern) Zugang zu denjenigen größeren Forschungsinfrastrukturen zu verschaffen, die für ihre Arbeit besonders wichtig sind, unabhängig davon, wo in den Mitgliedstaaten oder in den assoziierten Staaten deren Standort und der Sitz des Teams ist;
. Vernetzung der Infrastrukturbetreiber. Diese Maßnahme soll als Katalysator für die Selbstkoordinierung mehrerer Infrastrukturbetreiber und das Pooling ihrer Ressourcen wirken;
. Forschungsprojekte zur Verbesserung des Zugangs. Ziel ist die Unterstützung kooperativer Forschungsarbeiten, denen auf Gemeinschaftsebene große Bedeutung für die Verbesserung des Zugangs zu und dem von Infrastrukturen erbrachten Service in bestimmten Bereichen zukommt.

-Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen. Durch die Förderung von herausragenden Spitzenleistungen sollen Personen und Teams angehalten werden, sich in der europäischen Forschung zu engagieren, und die von europäischen Forschern erzielten hervorragenden Ergebnisse stärker ins Blickfeld zu rücken:

Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen, die vor allem durch Förderung des wissenschaftlichen Austauschs zur Weiterentwicklung der Wissenschaft beitragen und erfahrenen, in der wissenschaftlichen und technologischen Spitzenforschung tätigen Forschern ein Forum bieten, um ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die jüngere Generation weiterzugeben. Darüber hinaus bieten wissenschaftliche Konferenzen auch Gelegenheit, den Rahmen für ein Netz an Kontakten und wissenschaftlichen Beziehungen zu Forschern zu schaffen, die außerhalb der Gemeinschaft tätig sind;
. Auszeichnungen für hervorragende Forschungsarbeiten stellen eine öffentliche Anerkennung für europäische Forscher dar, insbesondere für solche, die innerhalb der Rahmenprogramme der Gemeinschaft unterstützt wurden;
. Sensibilisierung der (tm)ffentlichkeit, um das Interesse der (tm)ffentlichkeit an wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung zu wecken, insbesondere an Aktivitäten, die im rahmen von europäischen Forschungsprogrammen unternommen werden, um so die zwischen der Wissenschaft in ihrer europäischen Dimension und der (tm)ffentlichkeit bestehende Kluft zu überwinden;

- Leitaktion: Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage. Das Hauptziel dieser Leitaktion besteht darin, das Verständnis für den in der europäischen Gesellschaft stattfindenden strukturellen Wandel zu verbessern und somit Möglichkeiten zur Bewältigung dieses Wandels und zu aktiveren Einbeziehung der Bürger Europas in die Gestaltung ihrer Zukunft aufzuzeigen. Sie wird eine Anzahl von Themen in Verbindung mit den allgemeinen Zielen des Rahmenprogramms umfassen:
. Gesellschaftliche Tendenzen und strukturelle Veränderungen. Die Forschung wird darauf abzielen, unter Berücksichtigung der in Europa bestehenden regionalen Unterschiede die komplizierten Wechselbeziehungen zwischen den gesellschaftlichen Tendenzen, den Lebensperspektiven, den wirtschaftlichen Veränderungen, den Arbeitsmarktsituationen und den kulturellen Gegebenheiten zu erhellen. Die Analyse umfaßt die Phänomene der Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Wanderungsbewegungen;
. Technologie, Gesellschaft und Beschäftigung. Die Forschungsarbeiten in diesem Bereich zielen darauf ab, ein besseres Verständnis über die Beziehung der Interdependenz und Integration zwischen Technologie und Gesellschaft zu verbessern;
. Steuerungssysteme und Unionsbürgerschaft. Diese Analysen sollen die Wechselbeziehung zwischen den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auf allen Ebenen und ihr tatsächliches Potential als Instrumente des Wandels ermitteln, wobei die Entwicklung von Gesprächs-, Verhandlungs- und Entscheidungsmechanismen zu ermöglichen ist, um eine effektive Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren zu gewährleisten;
. Neue Entwicklungsmodelle im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Diese Tätigkeit soll im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung den Abbau von Ungleichheiten und die Verbesserung der Lebensqualität neue Entwicklungsmodelle erforschen.

- Unterstützung der Wissenschafts- und Technologiepolitik in Europa. Diese Tätigkeiten umfassen ein flexibles, strategisches Zusammenfassen von Fachwissen, Vergleichs- und Bewertungsdienste zur Unterstützung der Entwicklung der spezifischen Wissensgrundlage über wissenschaftliche und technologiepolitische Fragen. Durch die Unterstützung und Ergänzung der sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene durchgeführten Tätigkeiten sollen die Arbeiten den Informationsaustausch zwischen den Entscheidungsträgern und Akteuren des Forschungsbereich fördern und die bessere Nutzung des Fachwissens ermöglichen. Diese Tätigkeiten umfassen:

. Die Strategische Analyse spezifischer politischer Fragen. Diese Maßnahme umfaßt die Bereitstellung von Unterstützung für Analyse- und Vergleichsarbeiten über eine begrenzte Anzahl spezifischer Themen in bezug auf Wissenschafts- und Technologiepolitik. Das Institut für technologische Zukunftsforschung der GFS wird durch seine Arbeiten eng mit der Bestimmung der Optionen und Empfehlungen verbunden sein;
. Gemeinsame Grundlage für Wissenschafts-, Technologie- und Innovationsindikatoren. Für die Gestaltung, Koordinierung und Bewertung der europäischen FTE-Politik sind aussagekräftige und vergleichbare Indikatoren erforderlich (auf nationaler, regionaler, europäischer und globaler Ebene) einschließlich solcher Indikatoren, die die Fortschritte in Richtung nachhaltiger Entwicklung messen.
. Abstimmung mit Tätigkeiten im Rahmen anderer Maßnahmen des Rahmenprogramms. Ein wesentliches Merkmal dieses Programms besteht in der Koordinierung und Unterstützung bedeutender Tätigkeiten im Verlauf des Rahmenprogramms, die vor allem die Ausbildung von Forschern, Unterstützung der Forschungsinfrastrukturen und allgemeine sozioökonomische Dimension der Gemeinschaftsforschung betreffen.

Die Zielgruppe sind Wissenschaftler in Ausbildungs-und Forschungszentren und Universitäten.
Das Programm wird während des Zeitraums 1998-2002 durchgeführt.
Die Anmeldungen für die Arbeiten im Rahmen dieses Programms sind im Anschluß an die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bei der Kommission einzureichen. Die Kommission wird von einem Programmausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Die Kommission behält die Verantwortung für die Aufstellung eines Zeitplans und die Koordinationsvereinbarungen sowie die Auswahl-und Teilnahmekriterien und die Vereinbarungen für deren Anwendung auf jede Art Maßnahme. Die finanzielle Beteiligung an den im Rahmen des Programms durchgeführten FTE-Tätigkeiten werden unter verschiedenen Kategorien von "indirekten FTE-Aktionen" festgelegt, die von dritten Ländern gemäß den mit der Gemeinschaft geschlossenen Verträgen ausgeführt werden. Diese sind:

-Aktionen auf Kostenteilungsbasis;
. Projekte in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung, die in der Regel in Höhe von 50% der erstattungsfähigen Kosten gefördert werden;
. Demonstrationsprojekte, die in der Regel mit 35% der erstattungsfähigen Kosten gefördert werden;
. Integrierte Projekte, die 35% der erstattungsfähigen Gesamtkosten für das Demonstrationselement und 50% für FTE erhalten;
. Unterstützung der Förderung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen durch Aufnahme von Forscherteams der Gemeinschaft, um ihnen zu ermöglichen, ihre Forschungsarbeiten unter optimalen Bedingungen durchzuführen, die mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Zusatzkosten gefördert wird;
. Forschungsprojekte auf Kooperationsbasis, die mindestens drei mit nicht miteinander verbundene KMU aus mindestens zwei Mitgliedstaaten gemeinsam eine dritte Person, die über die nötigen Forschungskapazitäten verfügt, mit der Lösung gemeinsamer technologischer Problemstellungen beauftragen können. Diese werden mit bis zu 50% der erstattungsfähigen Projektkosten gefördert;
. Sondierungsprämien zur Ermöglichung der Sondierungsphase eines FTE-Projekts, dazu können z.B. Machbarkeitsstudien, Projektvalidierung, Vorbereitung und Partnersuche während eines Zeitraums von nicht mehr als zwölf Monaten zählen, die mit bis zu 75% der erstattungsfähigen Kosten der Sondierungsphase gefördert werden.

-Ausbildungsstipendien, die mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Ausbildungskosten gefördert werden.

-Unterstützung von Netzen;
. das Zusammenführen von Produzenten, Benutzern, Universitäten, Forschungszentren und Einrichtungen im Bereich der Verbreitung oder des Transfers von Innovation zur Förderung wissenschaftlicher und technologischer Fachkenntnisse wird mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Zusatzkosten finanziert;
. Die Schaffung von Netzwerken für die Forschung zu Ausbildungszwecken, die auf junge Forscher vor und nach dem Doktorabschluß abzielen, wird mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Zusatzkosten finanziert.

- Konzertierte Aktionen zur Koordinierung von Projekten, die bereits gefördert werden, um die gewonnenen Erfahrungen auszutauschen, die Forschung zu erweitern und die Ergebnisse zu verbreiten und Benutzer zu informieren, werden mit einem Prozentsatz von bis zu 100% der erstattungsfähigen Zusatzkosten finanziert;

- Begleitende Maßnahmen werden zur Durchführung des Programms bzw. zur Vorbereitung zukünftiger Tätigkeiten einschließlich Verbreitungs-, Informations-und Kommunikationstätigkeiten) beitragen und sollen das Erreichen bzw. die Formulierung ihrer strategischen Ziele ermöglichen. Sie sollen darüber hinaus die anderen indirekten FTE-Aktionen vorbereiten und unterstützen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen zur Vermarktung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, Marketingtätigkeiten oder sowie die Absatzförderung. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft beträgt bis zu 100% der erstattungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahmen; Außer diesen treffen die folgenden zusätzlichen spezifischen Regeln und Kriterien auf dieses Programm zu:

- Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern;
. Die Schaffung von Netzwerken für die Forschung zu Ausbildungszwecken, die auf Nachwuchswissenschaftler vor und nach dem Doktorabschluß abzielen. Diese bestehen in der Regel aus fünf juristischen Einheiten aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten, die mit bis zu 100% der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten finanziert werden. Mindestens 60% der Finanzmittel für jedes Netz sind für die Kosten für die Ernennung von Nachwuchswissenschaftlern vorgesehen;
- System der Marie-Curie-Stipendien wird mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Stipendienkosten und einem Beitrag zu den erstattungsfähigen Kosten der aufnehmenden Organisation finanziert, wenn diese der Gemeinschaft angehört. Diese umfassen in der Regel: graduierte Wissenschaftler; Nachwuchswissenschaftler, die bereits über längere Forschungserfahrung verfügen, d.h. die promoviert haben oder nach dem Erwerb des ersten akademischen Grades mindestens vier Jahre in der Forschung tätig waren; oder erfahrene Wissenschaftler, die über eine mindestens zehnjährige Forschungserfahrung als graduierte Wissenschaftler verfügen und zum angestammten Personal einer Forschungseinrichtung gehören. Jeder Wissenschaftler muß Staatsangehöriger oder Einwohner eines Mitgliedstaates oder assoziierten Staates sein und seine Forschungsausbildung in einem anderen als dem Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, stattfinden; . Marie-Curie-Einzelstipendien.
Die Anmeldung erfolgt durch den Stipendiaten und die aufnehmende Gasteinrichtung. Die Auswahl erfolgt u. a. auf Grundlage der Forschungserfahrung und der Eignung des Stipendiaten. Das Stipendium wird an die aufnehmenden Gasteinrichtung in Höhe des entsprechenden Niveaus der Forschung und der Höhe der allgemein den Wissenschaftlern in dem Gastgeberland gezahlten Stipendien errichtet. Es werden Bereitstellung für Sozialversicherungskosten berücksichtigt, und die aufnehmende Gasteinrichtung hat dafür Sorge zu tragen, daß der Stipendiat diese Kosten entsprechend begleichen kann;
. Marie-Curie-Stipendien für die Forschungsausbildung in Industrieunternehmen;
Die Kommission wählt die aufnehmenden Gasteinrichtungen anhand der Forschungsqualitäten des Gastunternehmens ausgewählt und müssen in der Lage sein, eine der Ausbildung entsprechende Überwachung bereitzustellen. Das aufnehmende Unternehmen wählt die Stipendiaten anhand ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und der Kompatibilität der Forschungserfahrung aus. Die Stipendienverträge müssen vor ihrer Vergabe von der Kommission bestätigt werden; . Marie-Curie-Stipendien für erfahrene Forscher;
Die Anmeldungen für Marie-Curie-Stipendien für erfahrene Forscher müssen durch den Stipendiaten und die aufnehmende Gasteinrichtung erfolgen. Die Kommission trifft die Auswahl aufgrund der wissenschaftlichen Spitzenqualität des Kandidaten und der Qualität und der Relevanz des Projekts;
. Aufenthalte in Marie-Curie-Forschungseinrichtungen;
Ausbildungszentren werden als ein eindeutig zu bestimmender Teil einer Forschungsorganisation identifiziert, wie z. B. eine Forschungsgruppe. Das Ausbildungszentrum muß international anerkannt sein und über entsprechende Erfahrung in internationaler Graduiertenausbildung verfügen. Ebenso können Teilnehmerorganisationen an organisierter und kooperativer Doktorandenkurse als Ausbildungszentren in Frage kommen. Die Kommission wählt die Zentren auf der Grundlage der Qualität ihrer Forschungseinrichtung und der Erfahrung in erfolgreicher Doktorandenausbildung aus. Die aufnehmende Organisation wählt die Nachwuchswissenschaftler auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und Eignung für das Forschungszentrum aus. Die Stipendienverträge müssen vor ihrer Vergabe von der Kommission bestätigt werden. Die Nachwuchsforscher müssen ihre Doktorandenstudien in einem anderen Land als dem der aufnehmenden Gasteinrichtung verfolgen und in einem Themenbereich, der dem des Ausbildungszentrums ähnelt. Die im Ausbildungszentrum geleistete Ausbildung muß ein Bestandteil ihrer Doktorandenstudien sein und mindestens ein Jahr dauern;

- Verbesserung des Zugangs zu den Forschungsinfrastrukturen;
Grenzüberschreitender Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen. Die zu unterstützenden Forschungsinfrastrukturen werden u.a. auf der Grundlage der Qualität ihrer Forschung für den externen Nutzer und der Kostenwirksamkeit der gemeinschaftlichen Unterstützung ausgewählt;
. Kooperative Infrastrukturnetze werden hauptsächlich auf der Grundlage ihres Potentials zur Verbesserung des Zugangs zu und aufgrund der Dienstleistung von Forschungsinfrastrukturen ausgewählt, die von gemeinschaftsweitem Interesse sind;
. FTE-Projekte zur Forschungsinfrastruktur werden auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Originalität, der Qualität ihrer Forschungsmethode und ihres Arbeitsplans, des Potentials des Projekts zur Verbesserung der Zugangs zu Infrastrukturen in Europa und des gezeigten Interesses der Infrastrukturbetreiber ausgewählt;
. Konzertierte Aktionen, die den Austausch von Informationen zwischen Infrastrukturbetreibern und Forschern aus den Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten über Themen gemeinsamen Interesses anregen, die nationale oder internationale Bemühungen ergänzen;
. Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen;
. Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen, die auf der Grundlage des Interesses des vorgeschlagenen Themas für die breite wissenschaftliche Gemeinschaft, die Qualität des vorgeschlagenen Konferenzprogramms und der Bedeutung für zukünftige Ausbildung für Nachwuchsforscher ausgewählt; Auszeichnungen für herausragende Forschungsarbeiten werden auf der Grundlage der wissenschaftlichen Qualität und Bedeutung vergeben;
. Sensibilisierung der (tm)ffentlichkeit, um Unterstützung der Gemeinschaft zu erhalten müssen die Projekte ein Thema von europäischem Interesse behandeln und hochwertige Austauschmaßnahmen zwischen Wissenschaftlern und Wissenschaftskommunikatoren zum Nutzen der Bürger Europas umfassen. Es werden bevorzugt Projekte mit mindestens drei unabhängigen Partnern aus mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten unterstützt. Bei anderen Projekte ist das Kriterium der Übertragbarkeit der Ergebnisse entscheidend.

Die Kommission wird die Komplementarität zwischen den indirekten Aktionen sicherstellen, indem sie diese um gemeinsame Ziele gruppiert. Dies wird die Koordinierung zwischen anderen spezifischen Programmen zur Durchführung des Fünften Rahmenprogramm wie EUREKA, COST und anderen forschungsbezogenen Elementen wie PHARE, TACIS, MEDA, EIF, Strukturfonds und EIB sicherstellen.

Die Teilnahme am Programm ist offen für alle juristischen Personen aus einem Mitgliedstaat oder assoziierten Staat. Außerdem werden Bestimmungen für die Teilnahme von juristischen Einheiten aus Drittländern und von jeder internationalen Organisationen getroffen, vorausgesetzt, daß ihre Teilnahme u.a. im Interesse der Gemeinschaft ist. Die GFS kann an den im Rahmen dieses Programms durchgeführten indirekten Aktionen teilnehmen.

Die Kommission prüft mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger alle Vorschläge für im Rahmen dieses Programms zu finanzierende Projekte und im Anschluß an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage der spezifischen Prioritäten des Programms und des Arbeitsprogramms.

Ebenso prüft die Kommission jährlich mit Hilfe qualifizierter unabhängiger Sachverständiger die Fortschritte bei der Durchführung des Programms. Sie prüft insbesondere, ob die Ziele, Prioritäten und der finanzielle Rahmen angesichts der Entwicklung der Lage noch angemessen sind und unterbreitet gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Programms.