Spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen, 1994-1998
Die von der Gemeinschaft durchgeführte internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit wird im Rahmen dieses Programms zentral sowie durch Vorgaben in den anderen spezifischen Programmen koordiniert, so daß sich europäische Drittländer, die nicht vom EWR erfaßt sind, an ihren Forschungstätigkeiten beteiligen können.
Darüber hinaus faßt das Programm die nichtnuklearen Kooperationstätigkeiten und die in früheren Rahmenprogrammen und den "APAS" entwickelten Kooperationstätigkeiten zusammen.
Die vorgesehenen Tätigkeiten verfolgen das Ziel, die internationale Zusammenarbeit in FTE mit Drittländern zu stärken, um den Nutzen der gemeinschaftlichen FTE-Aktivitäten zu steigern, die wissenschaftlich-technischen Grundlagen der Gemeinschaft zu verstärken und die Umsetzung anderer Gemeinschaftspolitiken zu unterstützen.
Auch wird eine verstärkte Koordination der Zusammenarbeit im W/T-Bereich zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern angestrebt, um Überschneidungen zu vermeiden und das Betätigungsfeld der Gemeinschaft unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips besser abzugrenzen.
Die Zusammenarbeit beruht auf dem Grundsatz des gegenseitigen Nutzens. Projekte müssen neben dem während der Laufzeit der Aktion gewonnenen direkten oder kurzfristigen Nutzen auch den langfristigen bzw. indirekten Nutzen für die Gemeinschaft demonstrieren.
Die engere Synergie zwischen EUREKA-Tätigkeiten und dem FTE-Rahmenprogramm der Gemeinschaft wird pragmatisch ausgerichtet sein und von Fall zu Fall geregelt werden. In diesem Rahmen könnten Teilbereiche der EUREKA-Projekte, die das Vorwettbewerbsstadium betreffen, im Rahmenprogramm abgewickelt und die Ergebnisse der FTE-Projekte der Gemeinschaft in marktnäheren EUREKA-Projekte berücksichtigt werden.
Tätigkeiten im Rahmen von COST werden die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und -organisationen in 25 europäischen Ländern (den 12 EU-Mitgliedstaaten und 13 Drittländern, die finanziell zu den Aktionen beitragen) fördern, um der Forschung eine europäische Dimension zu verleihen. Die Zusammenarbeit umfaßt viele verschiedene Bereiche, darunter Informationstechnologie, Verkehr, Ozeanographie, Werkstoffe, Umwelt, Meteorologie und Landwirtschaft/Biotechnologie.
Die Beziehungen zu europäischen und internationalen wissenschaftlichen Organsationen, wie EWS, CERN, ESA, EMBL und der ESO werden mit dem Ziel verbessert, die beidseitige Beteiligung an Projekten von gemeinsamem Interesse zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten werden auch dazu angeregt, ihre Positionen stärker im Rahmen internationaler politischer Organisationen, wie UNO, FAO, WHO, OECD, ITU usw., zu koordinieren.
Spezifische Maßnahmen sollen die Zusammenarbeit mit außereuropäischen und Industrieländern stärken. Diese multilaterale Zusammenarbeit und Konsultation ist eine Voraussetzung für umfangreiche Forschungsprojekte (Großforschung), wie Fusion, das menschliche Genom und globale Veränderungen, und liefert die Grundlage für die Beteiligung innerhalb von Foren wie der OECD oder multilateralen Projekten wie dem "Human Frontier Programme". Die Förderung von Forschungsarbeiten zur Vorbereitung internationaler Normen ist ebenfalls vorgesehen.
Die Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und den unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion wird spezifische Forschungsthemen bezüglich Situationen von kritischer Bedeutung in diesen Ländern erfassen. Vorrang erhalten dabei Ländergruppen betreffende Fragen und Themen.
Die unter das Programm fallenden Aktivitäten werden eng mit den anderen einschlägigen Gemeinschaftsinitiativen und Vereinbarungen mit Drittländern, wie dem Lomé-Abkommen, PHARE, TACIS und dem neuen Mittelmeerprogramm, koordiniert werden.
Die Kooperation im Rahmen der Internationalen Vereinigung zur Förderung der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion (INTAS) wird fortgesetzt werden, sofern deren Mitglieder nach Ablauf der Pilotphase Ende 1994 eine neue Einigung erzielen. Die Kommission wird dem Rat einen Vorschlag betreffend die Zukunft dieser Vereinigung und die zu erfassenden geographischen Gebiete und Themen vorlegen.
Es ist vorgesehen, daß die erforderlichen Änderungen des Abkommens über den EWR vorgenommen werden, so daß die Beteiligung der sechs EFTA-Mitglieder des EWR an den nichtnuklearen spezifischen Programmen des Vierten Rahmenprogramms auf der gleichen Grundlage wie im Dritten Rahmenprogramm ermöglicht werden wird.
Die Stärkung der wirtschaftlichen und technischen Kapazität der Gemeinschaft, die Unterstützung der Ausführung der Politik, die die Gemeinschaft gegenüber Drittländern verfolgt, und der Beitrag zur Lösung regionaler und globaler Probleme.
Drei Bereiche:
- Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit in Europa:
. Kooperation mit anderen Gremien der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in Europa:
Die Erhöhung der Kohärenz und allgemeinen Wirtschaftlichkeit der europäischen Forschungsarbeiten mit Hilfe von COST, EUREKA sowie der Beziehungen zu internationalen Organisationen und zu weltweit tätigen einschlägigen Einrichtungen bei umfassender Berücksichtigung der nationalen Forschungsprogramme und -arbeiten des Europäischen Wirtschaftsraums;
. Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion:
Beitrag zur Sicherheit des wissenschaftlich-technischen Potentials dieser Länder und Neuausrichten der Forschung auf gesellschaftliche Bedürfnisse, um ihre Produktionssysteme zu modernisieren und die Lebensqualität zu verbessern;
-Zusammenarbeit mit außereuropäischen Industrieländern:
Förderung des wissenschaftlich-technischen Potentials der Gemeinschaft durch Erleichtern des Zugangs zu von industrialisierten Drittländern entwickeltem Know-how;
- Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern:
Beteiligung von Entwicklungsländern an der Entwicklung des Know-how und der innovativen Technologien, die sie für die Lösung der Probleme benötigen, die durch ihre eigene nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung entstehen. Forschungsarbeiten sind auf drei miteinander zusammenhängende Bereiche von großer Bedeutung ausgerichtet:
. die nachhaltige Bewirtschaftung erneuerbarer natürlicher Ressourcen;
. die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion im Rahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung der erneuerbaren Ressourcen;
. Gesundheit und Bevölkerung, mit Schwerpunkt auf der Eindämmung der am weitesten verbreiteten Krankheiten, der Verbesserung des Gesundheitswesens und der Auswirkungen der demographischen Entwicklung und der Verstädterung auf Umwelt und Gesundheit.
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig. Sie wird dabei von einem beratenden Ausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die Kommission ist ferner für die Erstellung eines anfänglichen Arbeitsprogramms zuständig, in dem die Ziele der Aktion, die Stufen der Programmdurchführung und die entsprechenden Finanzregelungen im einzelnen festgelegt sind.
Zum Zweck der Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas, den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und Entwicklungsländern veröffentlicht die Kommission Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte auf der Grundlage des Arbeitsprogramms. Die Zusammenarbeit kann auch durch andere Strukturen erfolgen. Die Kommission muß alle Initiativen ergreifen, die zur Durchführung der Ziele des Programms in anderen geographischen Regionen eventuell erforderlich sind.
Finanzielle Unterstützung für die Beteiligung an den Tätigkeiten des Programms kann von allen juristischen Personen beantragt werden, die im Rahmen der Durchführung des betreffenden Programms regelmäßig FTE in der Gemeinschaft oder einem durch ein bilaterales Abkommen mit der Gemeinschaft assoziierten Drittland durchführen.
Die Beteiligung ohne finanzielle Unterstützung steht juristischen Personen in Drittländern, die ein wissenschaftlich-technisches Kooperationsabkommen mit der Gemeinschaft bezüglich der unter das Programm fallenden Tätigkeiten abgeschlossen haben, juristischen Personen, die in einem europäischen Land ansässig sind, und internationalen Forschungsorganisationen offen, sofern der Gemeinschaft durch ihre Beteiligung Vorteile entstehen.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich an den indirekten Aktionen dieses Programms beteiligen. Die Beteiligung europäischer internationaler Organisationen kann in entsprechend spezifizierten Bereichen auf der gleichen Basis wie der für Gemeinschaftsorganisationen finanziert werden. Das Programm kann aber nicht für die Kosten der Beteiligung von Drittländern, insbesondere assoziierten Ländern, aufkommen, denen die Beteiligung an spezifischen Programmen des Rahmenprogramms offensteht.
Das Programm wird vor allem durch Aktivitäten auf Kostenteilungsbasis, konzertierte Aktionen, spezifische Maßnahmen und verschiedene Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt.
Für FTE-Vorhaben auf Kostenteilungsbasis beträgt die Gemeinschaftsfinanzierung in der Regel bis zu 50 % der Gesamtkosten, wobei der Finanzbeitrag für Partner aus den mittel- und osteuropäischen Ländern, den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und den Entwicklungsländern der Dritten Welt 50 % übersteigen kann. Andere Aktivitäten auf Kostenteilungsbasis, wie die Einrichtung thematischer Netze, Ausbildung, Prämien für die Durchführung der Sondierungsphase oder Begleitmaßnahmen, können für bis zu 100 % der zusätzlichen Kosten oder der Gesamtkosten der Aktion in Frage kommen. Auch die Finanzierung hinsichtlich der für die Verwirklichung koordinierter Aktionen erforderlichen Infrastruktur und Anlagen ist vorgesehen.
Konzertierte Aktionen bestehen hauptsächlich aus der Koordinierung, vor allem durch Konzertierungsnetze, von bereits von staatlichen oder privaten Stellen finanzierten FTE-Vorhaben. Konzertierte Aktionen können auch die erforderliche Koordinierung thematischer Netze beinhalten, die Hersteller, Nutzer und Forschungsorganisationen zur Arbeit an einem bestimmten Vorhaben zusammenführen.
Die Gemeinschaftsfinanzierung für spezifische Maßnahmen, wie Aktionen, die die Außenpolitiken der Gemeinschaft unterstützen, und Maßnahmen, durch die Instrumente zur allgemeinen Verwendung in Forschungsorganisationen bereitgestellt werden, kann bis zu 100 % betragen.
Unterstützung durch die Gemeinschaft ist auch für verschiedene Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen erhältlich. Darunter fallen die systematische Überwachung von Entwicklungen in der Wissenschafts- und Technologiepolitik von Drittländern und der sozioökonomischen Bedingungen der internationalen Zusammenarbeit. Die Erfassung von Daten und Informationen wird eng mit verwandten Aktivitäten koordiniert, die im Rahmen des spezifischen Programms über sozioökonomische Schwerpunktforschung durchgeführt werden.
Der Programmhaushalt ist wie folgt auf die verschiedenen Bereiche aufgeteilt: Kooperation mit anderen Gremien der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in Europa 46 Millionen ECU; Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion 232 Millionen ECU; Zusammenarbeit mit außereuropäischen Industrieländern 30 Millionen ECU; Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern 40 Millionen ECU.
Diese Aufteilung auf einzelne Bereiche schließt nicht aus, daß Vorhaben unter mehrere Bereiche fallen können.
Diese Zahlen beinhalten einen Betrag entsprechend 10 % für Personal- und Verwaltungsausgaben. Für die Verbreitung, Förderung und Nutzung der Ergebnisse des Programms ist ein Betrag von 4 Millionen ECU vorgesehen. Diese Tätigkeiten werden eng mit dem Dritten Aktionsbereich des Vierten Rahmenprogramms "Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse" koordiniert werden.
Der dem Programm zugeteilte Haushalt kann vor Ende Juni 1996 gemäß der Entscheidung zur Einrichtung des Vierten Rahmenprogramms erhöht werden.
Die Kommission überwacht kontinuierlich die Durchführung des Programms, um zu überprüfen, ob die Ziele, Prioritäten und Finanzmittel der jeweiligen Lage noch entsprechen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Überwachung unterbreitet sie gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Programms. Darüber hinaus werden von unabhängigen Experten regelmäßige Bewertungen der unter das spezifische Programm fallenden Tätigkeiten durchgeführt. Nach Ablauf des Programms führen diese eine Endbewertung der erzielten Ergebnisse verglichen mit den anfänglich festgelegten Zielen durch. Ein Bericht dieser Endbewertung wird dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß vorgelegt werden.