Spezifisches Programm für die Forschung und technologische Entwicklung im Bereich Umwelt und Klima, 1994-1998
Die Schwerpunktaktivitäten dienen der Unterstützung der wissenschaftlichen und technischen Grundlage der Umweltpolitik der Europäischen Union, deren Ziel es ist, Bedingungen zu schaffen, die den Übergang zu einer dauerhaften und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung erleichtern. Die Bemühungen werden sich insbesondere auf die pränormative und vorgesetzliche Forschung zur Unterstützung der Durchführung des Fünften Rahmenprogramms der Gemeinschaft für Maßnahmen und Aktionen im Bereich der Umwelt und nachhaltigen Entwicklung (1993-2000) konzentrieren.
Das Programm basiert auf einer neuen integrierten Strategie, die die Erforschung des Umweltschutzes mit den für Umweltveränderungen verantwortlichen sozioökonomischen Faktoren und den Auswirkungen dieser Veränderungen auf die natürlichen Ressourcen sowie auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten miteinander verbindet.
Um diesen Ansatz zu erleichtern, sollen die FTE-Aktionen Trends und Praktiken mit negativen Umwelteinflüssen verringern und so die Lebensqualität und die dauerhafte sozioökonomische Entwicklung durch Erweiterung der Instrumente, mit denen das Verhalten der in diesem Bereich tätigen Akteure verändert werden soll, verbessern. Zu den Faktoren, die hierbei zu berücksichtigen sind, gehören insbesondere die Auswirkung auf die industrielle Tätigkeit, Verkehr, Tourismus, unkontrollierte Abfallentsorgung, Urbanisierung, Mißbrauch von Wasser, Landnutzungsarten und Management sowie Methoden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.
Das Programm soll zur Entwicklung neuer und rentabler Technologien beitragen, die auf das Design industrieller Produkte anwendbar sind, deren Herstellung und Verwendung geringere Folgen für die Umwelt haben werden. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Technologien für die Behandlung von Abfallprodukten (z.B. Abwasser und Abgase von festen oder beweglichen Quellen) sowie die Entwicklung von Technologien im Zusammenhang mit Industrieabfall, um die Entwicklung von Methoden für das Recycling von Produkten und Werkstoffen zu fördern.
Zur Unterstützung der weltweiten Erforschung der globalen Umwelt werden Gemeinschaftsaktivitäten im Rahmen des europäischen Forschungsnetzes für globale Veränderungen ENRICH (European Network for Research into Global Change) durchgeführt. Gleichzeitig sollen die FTE-Aktivitäten der Gemeinschaft auch die Ziele des internationalen Geosphären-/Biosphären-Programms IGBP (International Geosphere-Biosphere Programme), des Weltklimaforschungsprogramms WCRP (World Climate Research Programme) und des Programms über die menschlichen Dimensionen der weltweiten Umweltveränderungen HDP (Human Dimensions of Global Environmental Change Programme) unterstützen.
Berücksichtigt werden auch die wissenschaftlichen Erfordernisse, die bei der Einrichtung des globalen Klimabeobachtungssystems GCOS (Global Climate Observing System) und des globalen Erdbeobachtungssystems GTOS (Global Terrestrial Observing System) deutlich geworden sind.
Es können regionale Forschungsnetze für interdisziplinäre Forschung eingerichtet werden, damit spezifische Probleme bestimmter europäischer (terrestrischer als auch aquatischer) Regionen untersucht werden können.
Vorgesehen ist die enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden GFS-Aktivitäten und mit anderen spezifischen Programmen, insbesondere in den Bereichen "Industrie- und Werkstofftechnologien", "Nichtnukleare Energie", "Landwirtschaft und Fischerei", "Meß- und Prüfverfahren", "Verkehr", "Sozioökonomische Schwerpunktforschung", "Telematik" und "Meereswissenschaft und -technologie".
Maßnahmen zur Technologieförderung, die sich auf die Erfahrungen mit den CRAFT-Aktionen stützen, und Durchführbarkeitsprämien werden eingeführt, um die Beteiligung der KMU an den Aktivitäten des Programms zu fördern und zu erleichtern.
Beobachtung der Merkmale und Verständnis der grundlegenden Prozesse im Bereich des Klimas und der natürlichen Systeme (kontinentaler, ozeanischer und atmosphärischer Art) zur Ermittlung und Beurteilung der durch menschliche Aktivitäten verursachten nachteiligen Auswirkungen auf diese Systeme sowie Aufzeigen von Möglichkeiten, um derartige Auswirkungen zu vermeiden oder zu beheben, wo dies notwendig erscheint.
Vier Aktionsbereiche:
- Natürliche Umwelt, Umweltqualität und globale Veränderungen:
. Klimaveränderungen und Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen (grundlegende Prozesse im Klimasystem; das Klimasystem in der Vergangenheit; Veränderlichkeit des Klimas, Klimasimulation und Voraussage der Klimaveränderung; Auswirkungen der Klimaveränderungen und anderer Umweltfaktoren auf die natürlichen Ressourcen);
. Physik und Chemie der Atmosphäre (Chemie der Stratosphäre und Abbau der Ozonschicht; Physik und Chemie der Troposphäre);
. Prozesse in der Biosphäre (Funktionsweise von Ökosystemen; Veränderung von Prozessen aufgrund von UV-B-Strahlung; biologische Vielfalt und Umweltveränderung);
- Umwelttechnologien:
. Instrumente, Techniken und Methoden für die Umweltüberwachung (Analyse- und Überwachungsverfahren für bestimmte Umweltsegmente; Verfahren und Methoden zur Feststellung und Untersuchung der Umweltveränderungen, insbesondere terrestrische Umwelt, Binnengewässer und Küstenumwelt);
. Technologien und Verfahren zur Bewertung der Risiken für die Umwelt sowie zum Umweltschutz und zur Umweltsanierung (Methoden der Analyse und des Managements von Risiken für Mensch und Umwelt; Analyse des Lebenszyklus von industriellen und synthetischen Produkten; Technologien zum Schutz und zur Sanierung der Umwelt; Technologien zum Schutz und zur Sanierung historischer Stätten);
. Technologien für die Vorhersage, Verhütung und Eindämmung naturbedingter Risiken (hydrologische und hydrogeologische Risiken; seismische Risiken; vulkanische Risiken; Waldbrände);
-Weltraumtechnologien zur Umweltüberwachung und Umweltforschung:
. Methodologische Forschung und Pilotprojekte (Verbesserung der europäischen technischen Kapazitäten auf dem Gebiet der Verarbeitung und Interpretation von Erdbeobachtungsdaten; Entwicklung von Anwendungen der Erdbeobachtungsdaten von europäischem Interesse; Pilotprojekte zur Überprüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit ausgewählter Anwendungen in einem operationellen Umfeld);
. Forschung und Entwicklung für mögliche künftige operationelle Dienste (Garantie dafür, daß bei der Ermittlung und Entwicklung raumfahrttechnischer Instrumente für die Politik der Europäischen Union den Anforderungen der vorhandenen und potentiellen Nutzer entsprochen wird. Abschluß der Entwicklung der Instrumente VEGETATION und AMAS, die als Testfälle betrachtet werden);
. Zentrum für Erdbeobachtung (Förderung der Nutzung von Erdbeobachtungsdaten durch Errichtung eines dezentralen europäischen Erdbeobachtungsnetzes);
- Mensch und Umweltveränderungen (sozioökonomische Ursachen und Auswirkungen der Umweltveränderungen; wirtschaftliche und soziale Maßnahmen als Reaktion auf Umweltprobleme; Einbeziehung wissenschaftlicher Kenntnisse sowie wirtschaftlicher und sozialer Überlegungen in die Formulierung der Umweltpolitiken; dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung und technologische Veränderung).
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms verantwortlich und wird dabei von einem Ausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der Aktion, den Zeitplan für die Durchführung des Programms und die entsprechenden finanziellen Regelungen enthält. Dieses Arbeitsprogramm kann die Beteiligung an bestimmten Aktivitäten des EUREKA-Programms vorsehen.
Die Kommission veröffentlicht Ausschreibungen für FTE-Vorhaben auf Basis des Arbeitsprogramms. Juristischen Personen, die regelmäßig FTE-Aktivitäten in der Gemeinschaft bzw. in Ländern durchführen, mit denen die Gemeinschaft ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, steht die Beteiligung an dem Programm mit finanzieller Unterstützung offen. In diesem Sinne ist die Kommission berechtigt, bilaterale Abkommen mit europäischen Drittländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, zu schließen, damit sie sich an dem gesamten oder einem Teil des Programms beteiligen können. In bestimmten Fällen kann die Teilnahme von internationalen Organisationen auf derselben Basis finanziert werden, wie dies für Gemeinschaftsorganisationen der Fall ist.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich an den indirekten Aktionen des Programms beteiligen. Die GFS trägt ferner mit ihrem eigenem Programm für direkte Aktionen zur Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen FTE in den unter das vorliegende Programm fallenden Bereichen bei.
Das Programm wird in erster Linie durch Aktionen auf Kostenteilungsbasis, konzertierte Aktionen, spezifische Maßnahmen und verschiedene Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt.
Bei FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis beläuft sich die Beteiligung der Gemeinschaft auf maximal 50% des Gesamtbetrags. Bei anderen Aktivitäten auf Kostenteilungsbasis (z.B. Netze, Ausbildung, Durchführbarkeitsprämien und Begleitmaßnahmen) kann die Gemeinschaft bis zu 100% der zusätzlichen oder die Gesamtkosten der Aktion übernehmen.
Konzertierte Aktionen, bei denen FTE-Vorhaben mit den bereits von staatlichen oder privaten Organen finanzierten FTE-Vorhaben insbesondere über "Konzertierungsnetze" koordiniert werden, können bis zu 100% der Koordinationskosten erhalten. Konzertierte Aktionen können auch der notwendigen Koordinierung der Arbeit von Interessengemeinschaften dienen, die durch FTE-Vorhaben auf Kostenteilungsbasis Hersteller, Benutzer, Universitäten und Forschungszentren im Hinblick auf dasselbe technologische oder industrielle Ziel zusammenführen.
Spezifische Maßnahmen, wie z.B. zur Förderung der Standardisierung, und Maßnahmen zur Einrichtung allgemeiner Dienstleistungsinstrumente für Forschungsorganisationen, können mit bis zu 100% der Gesamtkosten gefördert werden.
Der Programmhaushalt wird folgendermaßen auf die vier Hauptbereiche des Programms verteilt: Natürliche Umwelt, Umweltqualität und globale Veränderungen 250 Mio. ECU; Umwelttechnologien 133 Mio. ECU; Weltraumtechnologien zur Umweltüberwachung und -forschung 109 Mio. ECU; Mensch- und Umweltveränderungen 40 Mio. ECU. Diese Aufschlüsselung berücksichtigt die Möglichkeit, daß sich Projekte auf mehrere Bereiche beziehen.
Diese Zahlen beinhalten eine Zuteilung in Höhe von 7,4% für Personal- und Verwaltungsausgaben und 5 Mio. ECU für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse. Ein Betrag in Höhe von 5% des Gesamthaushalts wird für spezifische Maßnahmen im Hinblick auf KMU und 2% für Ausbildungsaktivitäten bereitgestellt.
Ein Betrag in Höhe von 320 Mio. ECU, der die Differenz zwischen dem für dieses Programm als notwendig erachteten Mittelbedarfs und dem im Vierten Rahmenprogramm für Umwelt und Klima festgelegten Betrag (852 Mio. ECU) darstellt, ist für Tätigkeiten des spezifischen Programms vorgesehen, die zum einen im Wege direkter Aktionen (GFS) und zum anderen im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Ansatzes als wissenschaftlich-technische Unterstützung durchzuführen sind.
Der dem Programm zugeteilte Haushalt kann gemäß der Entscheidung zum Vierten Rahmenprogramm vor Ende Juni 1996 aufgestockt werden.
Die Kommission wird die Durchführung des Programms laufend überwachen, um sicherzustellen, daß seine Ziele, Prioritäten und Finanzmittel der jeweiligen Lage noch entsprechen. Erforderlichenfalls legt sie Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Rahmenprogramms entsprechend den Ergebnissen dieser Bewertung vor.
Darüber hinaus werden regelmäßige Beurteilungen der Aktivitäten des spezifischen Programms durch unabhängige Sachverständige durchgeführt, die nach Abschluß des Programms, eine endgültige Bewertung der erzielten Ergebnisse durchführen. Ein Bericht zu dieser endgültigen Bewertung wird dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialrat vorgelegt.