Forschungs- und Ausbildungsprogramm (Euratom) auf dem Gebiet der Kernspaltungssicherheit, 1990-1994
Die Forschung im Bereich des Strahlenschutzes zielt auf die Bestimmung des Ausmaßes der Aussetzung und die Formen, in denen sie auftreten kann, von natürlichen, medizinischen und industriellen Quellen, der Untersuchung der gesundheitlichen Konsequenzen, einschließlich der Behandlung von zu starker Aussetzung und der Bewertung der Risiken, die Strahlung für Mensch und Umwelt darstellen kann. Diese wissenschaftlichen Kenntnisse sind eine Voraussetzung für die andauernde Aktualisierung der "Grundsätzlichen Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Öffentlichkeit und Arbeiter gegen die Gefahren ionisierender Strahlung" und werden die wissenschaftliche Grundlage für die weitergehende Evolution der Strahlenschutzkonzepte und -verfahren bilden. Sie zielt außerdem auf die Aufrechterhaltung und Erweiterung der technischen und gesetzlichen Aspekte des Fachwissens im Strahlenschutz und wird den relevanten Behörden bei der Evaluation der Auswirkung der langfristigen Möglichkeiten in der Energiepolitik auf den Menschen und seine Umwelt, der Handhabung betrieblicher- und Notfallsituationen und der objektiven Information der Öffentlichkeit über die Risiken und den Nutzen der Strahlen helfen.
Die durch Stillegungen aufgeworfenen Gesundheitsrisiken werden sowohl für Systeme im Fall schwerer Unfälle analysiert als auch für stillgelegte Anlagen oder Analgen, die am Ende ihrer normalen Betriebsphase stillgelegt werden. Außerdem werden die Risiken in Zusammenhang mit Radon in Wohnhäusern bewertet. Es wird Forschung über Optimierung der Verfahren ausgeführt, um die Aussetzung von Patienten bezüglich diagnostischer Radiologie zu verringern Es werden Managementverfahren zur Optimierung des Strahlenschutzes am Arbeitsplatz entwickelt.
Die Forschung im Bereich der Reaktorsicherheit wird einen Beitrag leisten zur Bewertung der Sicherheitsfaktoren in Verbindung mit dem Design und Betrieb von Anlagen und zur Vertrauensbildung in Zusammenhang mit der Vollständigkeit von Sicherheitsanalysen und der Zuverlässigkeit der zur Unfallverhütung gehörenden Bauteile. Sie wird einen Bezugspunkt für Initiativen in der Gemeinschaft zur Verfügung stellen und die Grundlagen für zukünftig mögliche Gemeinschaftsaktionen schaffen. Es werden ausgewählte Schlüsselfragen in Zusammenhang mit der Sicherheit zukünftiger Kernkraftwerke behandelt. Außerdem konzentriert sich die Arbeit auf die sichere Eindämmung von Radioaktivität unter schweren Unfallbedingungen, insbesondere in bezug auf Leichtwasserreaktoren.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) wird durch ihr eigenes Programm zur Durchführung der Aktivitäten im Bereich Kernspaltungssicherheit und Strahlenschutz beitragen.
Zur Förderung eines harmonisierten Verfahrens für Kernspaltungssicherheit durch Zusammenbringen aller beteiligten Parteien und somit der Verstärkung der pränormativen Dimension der Forschung, insbesondere beim Strahlenschutz und der Reaktorsicherheit.
Zwei Bereiche:
- Strahlenschutz:
Zur Bereitstellung der wissenschaftlichen Kenntnis für eine objektive Bewertung der Strahlungswirkungen und -risiken und zur Bestimmung der Verfahren zur Optimierung des Strahlenschutzes:
. Aussetzung von Menschen in bezug auf Strahlung und Radioaktivität:
Zur Entwicklung der Wege und Mittel zur Messung von Strahlendosen auf eine präzise und zuverlässige Art und zur Bestimmung der kritischen Wege der Radioaktivität in der Umwelt und mögliche Strategien zur Behinderung der Übertragung von Radionukleiden auf den Menschen;
. Auswirkung von Strahlendosen auf den Menschen - Bewertung, Verhinderung und Behandlung:
Zur Bestimmung der quantitativen Auswirkungen bei Vorkommen geringer Dosen/geringer Dosierungen (stochastische Effekte), zur Entwicklung der Mittel zur Erkennung und Behandlung der Folgen von Strahlenunfällen (nichtstochastische Effekte) und zur Bewertung der Auswirkungen auf die entwickelnden Organismen;
. Risiken und Management von Strahlenfreisetzung:
Zur Evaluation der Gesamtrisiken der Strahlenauswirkung auf Menschen und zur Bereitstellung der Verfahren für die Optimierung und Handhabung des Strahlenschutzes in normalen und Unfallsituationen;
Reaktorsicherheit:
Zur Beisteuerung der Definition, was erforderlich ist, um die Sicherheitsbestimmungen zukünftiger Generationen von Kernkraftwerken zu erfüllen und zur Verbesserung des Vertrauens in Sicherheitsanalysen durch eine Ausübung der Förderung von Beratungen zwischen den betroffenen Parteien aus allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, einschließlich derjenigen ohne ein Kernkraftprogramm:
. Unfallentwicklungsanalysen:
Phänomenologie schwerer Unfälle und ihre Bedeutungen für die Eindämmung;
. Verhalten und Qualifikation des Eindämmungssystems:
Integrität des Eindämmungssystems (Entlüftung, seismische und andere externe Entlüftungen), Modellierung und Fehlermodusanalysen (Material- und Strukturverhalten, insbesondere von Spannbeton) und die Qualifikation und Sicherheitsmargen von Eindämmungsstrukturen, Ausrüstung und elektronische Systeme in bezug auf schwere Unfälle;
.Unfallmanagement und -kontrolle:
Mensch-Maschine-Schnittstelle (rechnergestützte Hilfen für Betreiber in komplexen Verfahren und neuen Situationen) und Strategien für Eingriff- und Unfallentlastung.
Die Kommission trägt die Verantwortung für die Durchführung des Programms mit Hilfe der Beratenden Management- und Koordinierungsausschüsse.
Das Programm umfaßt Projekte für Forschung und technologische Entwicklung (FTE), begleitende Maßnahmen und konzertierte Aktionen.
Die Projekte unterliegen Verträgen mit Kostenbeteiligung. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft beträgt im Normalfall nicht mehr als 50%. Universitäten und andere Forschungszentren haben die Option, für jedes Projekt entweder die Finanzierung von 50% der Gesamtkosten oder die Finanzierung von 100% der zusätzlichen Grenzkosten zu beantragen. Die Verträge in Zusammenhang mit Forschungsprojekten mit Kostenbeteiligung sind als allgemeine Regel im Anschluß an ein Auswahlverfahren basierend auf Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen zu vollenden, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. Die Projekte müssen die Teilnahme von mindestens zwei Partnern berücksichtigen, die unabhängig voneinander, in verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet wurden.
Die Begleitmaßnahmen umfassen:
- Die Organisation von Seminaren, Workshops und wissenschaftlichen Konferenzen;
- Interne Koordinierung durch die Einrichtung von Integrationsgruppen;
- Ausbildungsprogramme für fortgeschrittene Technik, wobei die Betonung auf der multidisziplinären Ausrichtung liegt;
- Förderung der Nutzung der Forschungsergebnisse;
- Unabhängige wissenschaftliche und strategische Evaluation der Arbeitsweise der Projekte und des Programms.
Konzertierte Aktionen bestehen aus Aktion der Gemeinschaft zur Koordinierung der einzelnen in den Mitgliedstaaten ausgeführten Forschungsaktivitäten. Solche Aktionen können von bis zu 100% der Finanzierung der Koordinierungsausgaben profitieren.
Die Kommission ist in Übereinstimmung mit Artikel 101, Paragraph 2 des Abkommens bevollmächtigt, internationale Vereinbarungen mit Drittländermitgliedern von COST abzuschließen, insbesondere mit Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und den Ländern Mittel- und Osteuropas, mit der Absicht, diese mit dem gesamten oder Teilen des Programms zu assoziieren. In europäischen Drittländern gegründete Behörden und Unternehmen können auf der Grundlage des Kriteriums des beiderseitigen Nutzens die Erlaubnis erhalten, Partner in einem innerhalb des Programms durchgeführten Projekts zu werden.
Kein vertragsschließendes Gremium, das einen Sitz außerhalb der Gemeinschaft hat und als ein Partner an einem innerhalb des Programms durchgeführten Projekt beteiligt ist, darf von den Finanzmitteln der Gemeinschaft für dieses Programm profitieren. Solch ein Gremium soll einen Beitrag zu den allgemeinen Verwaltungskosten leisten.
Die für die Durchführung des Programms geschätzten erforderlichen Finanzmittel belaufen sich auf 65 Millionen ECU, wovon eine Summe in Höhe von 1% des Haushalts als ein Beitrag des Programms zum zentralisierten Plan für die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse bereitgestellt wird. Ein Betrag von 5,6 Millionen ECU, aber nicht weniger als 15% der Gesamtsumme, ist zur Finanzierung von Projekten zur Förderung der Grundlagenforschung vorgesehen, die entsprechend als solche bestimmt werden. Ein Betrag in Höhe von 0,75 Millionen ECU, der 2% des Gesamtbetrags entspricht, ist zur Finanzierung der Projekte zur Förderung der Ausbildung von Forschungsteilnehmern in den durch das Programm erfaßten gebieten vorgesehen. Eine zusätzliche Summe in Höhe von 162 Millionen ECU ist für Forschungsaktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) auf dem Gebiet der Kernspaltungssicherheit bestimmt, einschließlich 1,6 Millionen ECU, die den GFS-Beitrag zur zentralisierten Verbreitung repräsentieren.
Das im Laufe der Projekte gewonnene Wissen wird sowohl innerhalb des Programms als auch durch den zentralisierten Plan verbreitet.
Die Kommission wird das Programm während des zweiten Jahres prüfen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß einen Bericht übermitteln. Am Ende des Programms wird eine Evaluation der erzielten Ergebnisse durch eine Gruppe unabhängiger Experten ausgeführt und denselben Gremien unterbreitet.