Skip to main content
European Commission logo
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS
CORDIS Web 30th anniversary CORDIS Web 30th anniversary

Programme Category

Inhalt archiviert am 2023-03-27

Article available in the following languages:

Programmplan (EWG) zur Stimulierung einer internationalen Zusammenarbeit und des für die Forscher in Europa notwendigen wissenschaftlichen Austauschs (SCIENCE), 1988-1992

 
Als Bestandteil des gemeinschaftlichen Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (1987 - 1991) unter Teilaktivität 8.1: "Stimulierung" weist dieses Programm Ähnlichkeiten mit dem ersten Programm (STIMULATION 1C) auf, strebt jedoch an, mehr Personal und Forschungsteams, insbesondere im Bereich der industriellen Forschung, einzubeziehen. Die Unterstützungsmaßnahmen sollen zum Aufbau eines Europas der Forscher und zur Verbesserung der gesamten wissenschaftlichen Infrastruktur in Europa beitragen.
Erhöhung der Effizienz wissenschaftlicher und technischer Forschung in allen Mitgliedstaaten, um das insoweit bestehende Gefälle zwischen ihnen zu verringern, Anregung eines Austausches zwischen europäischen Forschungslaboratorien, Erleichterung des Zugangs zu Kommunikationsnetzwerken und wissenschaftlich-technischen Informationen sowie Förderung von Ausbildung, Mobilität und technischer Zusammenarbeit.
Die Maßnahmen zur Stimulierung von Austausch und Zusammenarbeit erstrecken sich auf alle für die exakten Wissenschaften und Naturwissenschaften relevanten Bereiche, wie Mathematik Physik, Chemie, Bio-, Erd- und Meereswissenschaften, wissenschaftliche Gerätekunde sowie technische Wissenschaften.
Die Durchführung des Stimulierungsplans seitens der Kommission erfolgt mit Hilfe von Forschungsstipendien und -zuschüssen, finanzieller Unterstützung hochspezialisierter Trainingskurse, Verträgen zur Förderung der Laborausbildung sowie durch Betriebsverträge u.a. für Geräte - und gegebenenfalls flankierende Maßnahmen. Dabei wird die Kommission von dem Ausschuß für europäische Entwicklung von Forschung und Technologie (Codest) sowie Beratern unterstützt.

Die Gemeinschaft übernimmt 100% der Kosten für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und die Austauschmaßnahmen, die im Rahmen der Plandurchführung anfallen. In den von der Kommission ausgearbeiteten Verträgen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, insbesondere hinsichtlich der Verbreitungsmethoden, des Schutzes und der Nutzung der Forschungsergebnisse sowie der gegebenenfalls notwendigen Rückzahlung von Finanzmitteln, festgelegt.

Die Kommission ist befugt, Vereinbarungen zu treffen mit internationalen Organisationen, mit Staaten, die sich an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) beteiligen, sowie mit solchen europäischen Staaten, die mit der Gemeinschaft Rahmenabkommen zur wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit abgeschlossen haben, und dies mit dem Ziel, diese Staaten vollständig oder teilweise in das Programm einzubeziehen.

Nach Ablauf von 30 Monaten führte die Kommission eine Bewertung der bis dahin erzielten Ergebnisse durch und legte dem Europäischen Parlament sowie dem Rat bzw. den Mitgliedstaaten einen entsprechenden Bericht vor. Nach Ablauf des Plans wird die Kommission eine abschließende Leistungs- und Erfolgsbilanz erstellen.