Spezifisches Forschungs- und technisches Entwicklungsprogramm (Euratom) auf dem Gebiet der Lagerung und Bewirtschaftung radioaktiver Abfälle, 1990 - 1994
Mit der Durchführung eines Aktionsplans der Gemeinschaft (1980 - 1992) auf dem Gebiet radioaktiver Abfälle wurde die Fortführung der FTE-Programme in diesem Bereich während der Planlaufzeit sichergestellt (Entschließung des Rates vom 18.2.1980).
Dieses kostenteilige Vierte Forschungsprogramm auf diesem Gebiet entspricht in den Grundzügen dem 1985 - 1989 durchgeführten Programm mit folgenden Abweichungen:
- Ausweitung des Programms auf andere Abfallarten;
- Zuweisung von Prozessen und Software zur Qualitätssicherung sowie Zuführung von zur Entsorgung vorgesehenen Abfallpaketen zur Qualitätskontrolle.
Im Programm sind die ergänzenden Aktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle berücksichtigt.
Beitrag zur Förderung des Aufbaus eines umfassenden Bewirtschaftungssystems für radioaktive Abfälle, durch das die Sicherheit für den Menschen sowie der Umweltschutz insbesondere in der Entsorgungsphase sichergestellt wird durch Reduzierung der Abfallmengen, Fortschritte bei den Einschlußverfahren, Erschließung von in der Erdtiefe gelegenen Lagerstätten sowie verbesserte Qualitätssicherung und -kontrolle.
Zwei Teile:
- Abfallbewirtschaftung und zugehörige F&E-Aktionen:
. Systemstudien und Harmonisierung von Praktiken und Grundsätzen der Abfallbewirtschaftung;
. Behandlung von radioaktiven Abfällen;
. Charakterisierung und Bestimmung von Abfallformen und -paketen sowie des entsprechenden Umfeldes;
. Entsorgung radioaktiver Abfälle, Erschließung unterirdischer Lagerstätten;
. Sicherheitsbeurteilung;
- Bau und/oder Betrieb unterirdischer Einrichtungen, die für gemeinschaftliche Aktivitäten zur Verfügung stehen:
. Zwei unterirdische Piloteinrichtungen: In der Salzmine Asse, Bundesrepublik Deutschland (HAW-Projekt) sowie in der Tonschicht unter der Mol-Nuklearanlage in Belgien (HADES-Projekt);
. Zwei unterirdische Überprüfungseinrichtungen: in Frankreich (ATLAS-Projekt) und in Großbritannien.
Zuständig für die Durchführung des Programms ist die Kommission, die dabei vom Beratenden Verwaltungs- und Koordinierungsausschuß (BVKA) Kernfusionenergie Brennstoffzyklus / Verarbeitung und Lagerung von Abfällen unterstützt wird.
Das Programm wird im wesentlichen durch kostenteilige Verträge mit kompetenten öffentlichen Organisationen oder Privatfirmen - einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen - in den Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Gemeinschaft kann bis zu 50% der Gesamtaufwendungen bzw. bei Beteiligung von Universitäten und Forschungsinstituten bis zu 100% der Grenzkosten übernehmen. Neben dem Abschluß derartiger Verträge kann die Programmdurchführung auch im Wege von Studienaufträgen, Koordinierungsprojekten und der Vergabe von Ausbildungs- und Mobilitätsbeihilfen erfolgen. Solche Verträge bzw. Beihilfen werden in geeigneten Fällen aufgrund eines sich an Ausschreibungen anschließendes Auswahlverfahren vergeben.
Bestimmte koordinierte Forschungsprojekte, die bereits im Rahmen des Vorgängerprogramms angelaufen sind, werden fortgeführt, um auf diese Weise die Zusammenarbeit zwischen den Teams in den einzelnen Mitgliedstaaten zu fördern und zu intensivieren. Insbesondere wird die internationale Kooperation hinsichtlich unterirdischer Einrichtungen gefördert.
Alle Mitgliedstaaten haben gleichberechtigt Zugriff auf Informationen über die Durchführung der kostenteiligen Aktivitäten.
Im dritten Jahr der Durchführung überprüft die Kommission das Programm und übermittelt dem Europäischen Parlament sowie dem Rat einen Bericht. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sie eine abschließende Bewertung der erzielten Ergebnisse vorlegen.