Digitale Werkzeuge zur Unterstützung des freien Datenverkehrs in der EU
Die 2015 verabschiedete Strategie für den digitalen Binnenmarkt zielt darauf ab, den freien Datenverkehr in der EU zu unterstützen und dadurch die Effizienz öffentlicher Dienste zu verbessern. Noch ist es nicht so weit. Um den digitalen Binnenmarkt Wirklichkeit werden zu lassen, müssen alle Beteiligten von den Vorteilen der grenzüberschreitenden Nutzung gemeinsamer digitaler Dienste überzeugt sein. Das Projekt DE4A (Digital Europe for all) brachte 22 Partnerorganisationen zusammen, um zu zeigen, wie der digitale Binnenmarkt dazu beitragen kann, bessere öffentliche Dienstleistungen zu erbringen, die vollständig digitalisiert, nutzungsorientiert, datengesteuert und vertrauenswürdig sind. Die Pilotprojekte decken drei Szenarien ab, mit denen EU-Bürgerinnen und -Bürger häufig konfrontiert sind: Studium im Ausland, Geschäftstätigkeit im Ausland und Umzug ins Ausland. Das erste Pilotprojekt zielt darauf ab, die Vorteile des digitalen Binnenmarkts für Hochschulstudierende zu demonstrieren, die im Ausland studieren und bei der Anerkennung ihrer Diplome oft auf Schwierigkeiten stoßen. Mit einer im Rahmen des Projekts entwickelten mobilen App können die Studierenden ihr Abschlusszeugnis bei jeder danach verlangenden Behörde vorlegen. „Wir haben jetzt einen ausgereiften Prototyp, der den realen Einsatz eines nutzungszentrierten Musters für den Informationsaustausch in einem grenzüberschreitenden Kontext demonstriert“, sagt Projektkoordinatorin Ana Piñuela von Atos Research & Innovation in Spanien. Das zweite Pilotprojekt wurde entwickelt, um den Verwaltungsaufwand bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat zu verringern. „Mit dem innovativen automatisierten Ansatz, der in diesem Pilotprojekt vorgeführt wurde, können wir Informationen über ein Unternehmen grenzüberschreitend wiederverwenden“, erklärt Piñuela. „Dies verkürzt die Zeit für die Anmeldung unternehmensbezogener Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erheblich und dürfte den Unternehmen Ausgaben von über 11 Mrd. EUR pro Jahr ersparen.“ Das gesamte Verfahren ist vollständig online und sicher und verwendet die gleichen Authentifizierungs- und Genehmigungsprotokolle wie das Heimatland. Das dritte Pilotprojekt befasst sich mit dem Umzug ins Ausland. Durch die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über Wohnsitz, Geburts- und Heiratsurkunden soll der Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen ziehen, verringert werden.
Ein Reisepass für Daten
Das Projektteam hat bereits mehrere Durchbrüche erzielt. Zum einen hat es eine Software entwickelt, die den grenzüberschreitenden Austausch von Beweismitteln zwischen Behörden erleichtert. Außerdem hat es einen Rahmen für die Interoperabilität ausgearbeitet, die für den europaweiten Austausch von Beweismitteln benötigt wird. „Die Diskussionen und Analysen zu den wichtigsten Herausforderungen bei der Umsetzung der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor, der Prozess der Anpassung der nationalen Systeme für die Integration mit den gemeinsamen Komponenten der DE4A sowie die grenzüberschreitenden Tests von Anwendungsfällen haben es den Mitgliedstaaten ermöglicht, mehr über Herausforderungen, Integrationsprobleme und Interoperabilitätshindernisse auf verschiedenen Ebenen zu erfahren“, fügt Piñuela hinzu. Infolgedessen seien sich die teilnehmenden Mitgliedstaaten nun stärker der rechtlichen, technischen, semantischen und organisatorischen Hindernisse für den digitalen Binnenmarkt bewusst, stellt sie fest. „Sie haben Zugang zu pragmatischen Lösungen, mit denen diese überwunden werden können. Für andere Mitgliedstaaten, die vor einer ähnlichen Herausforderung stehen, werden diese Erkenntnisse über Aufwand und Kosten insgesamt wertvoll sein“, so Piñuela. Da die Mitgliedstaaten die DE4A-Pilotprojekte sowohl vorantreiben als auch von ihnen profitieren, wird das Projekt mit Sicherheit dazu beitragen, Herausforderungen und Hindernisse bei der Anwendung des einheitlichen digitalen Zugangstors und des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (dass Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Unternehmen bestimmte Standardinformationen nur einmal an die Behörden und Verwaltungen übermitteln müssen) zu überwinden sowie wertvolle Erkenntnisse über die Umsetzung und Entwicklung des technischen Systems zur einmaligen Erfassung zu gewinnen.
Schlüsselbegriffe
DE4A, digitaler Binnenmarkt, grenzüberschreitend, nur einmal, digitaler Binnenmarkt, Grundsatz der einmaligen Erfassung, technisches System zur einmaligen Erfassung, soziale Innovation