Vereinheitlichung des europäischen Patentsystems rückt in Reichweite
Auf dem 2982. Rat "Wettbewerbsfähigkeit" am 4. Dezember verabschiedeten die Industrieminister einstimmig neue Schlussfolgerungen zu den zentralen Elementen des Gemeinschaftspatents und des Gemeinschaftspatentgerichts. Diese Einigung stellt nach den Worten der Vertreter des Rates und der Europäischen Kommission "einen politischen Durchbruch" bei der Herausgabe eines europäischen Gemeinschaftspatents dar. In den Schlussfolgerungen wird betont, dass "ein gestärktes Patentsystem ein lebenswichtiger Bestandteil des Binnenmarktes ist und dass es auf zwei Säulen stehen sollte": einem EU-Patent und "einer integrierten und einheitlichen Rechtsprechung für Patentdispute, wodurch die Vollstreckung der Patente verbessert und die rechtliche Sicherheit gestärkt wird". "Ich bin sehr froh, dass wir endlich einen politischen Durchbruch bei diesen schwierigen Verhandlungen erzielt haben, die sich bereits sehr lang hinziehen", sagte die schwedische Handelsministerin Ewa Björling. "Ich bin stolz, dass der Rat Europas innovativen Unternehmen, die schon lange ein besseres Patentsystem fordern, jetzt ein klares und eindeutiges Signal gesendet hat. Mit dem EU-Patent wird der Schutz von Innovationen in der EU einfacher und billiger werden. Damit erhöhen sich die Chancen der europäischen Industrie, auf dem globalen Markt konkurrenzfähig zu sein." Bisher mussten Patentanträge einen langwierigen, teuren und unzusammenhängenden Prozess in den einzelnen Mitgliedstaaten durchlaufen, wodurch sie im Vergleich zu ihrer Konkurrenz in den USA und anderswo einen Wettbewerbsnachteil erhielten. Dagegen wäre ein EU-Patent in der gesamten EU gültig und würde die Patentierungskosten erheblich senken. Gleichzeitig wäre das europäische Gemeinschaftspatentgericht sowohl für EU-Patente als auch für bestehende Patente zuständig und würde das aktuelle fragmentierte System zusammenführen. Aus den verabschiedeten Schlussfolgerungen geht auch hervor, dass die jährlichen Gebühren zur Verlängerung des Patents so geregelt sein müssten, dass Innovation erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefördert wird. Ein weiterer Kosten senkender Faktor könnte die Beschränkung der Übersetzungsanforderungen bei der Patentbeantragung sein. Dennoch vertagte der Rat eine Entscheidung zu diesem Thema und sagte in seinen Schlussfolgerungen, dass die Übersetzungsfrage in einer getrennten Verordnung zu lösen sei. "Patentierung billiger und effizienter zu machen, war seit vielen Jahren ein wichtiges Thema auf der politischen Agenda", sagte der für Unternehmen und Industrie zuständige Kommissar Günter Verheugen. "Deshalb kann die heutige Einigung nicht überschätzt werden. Sie kommt zu einem Zeitpunkt, wo sie sehr dringend benötigt wird." "Ich begrüße diesen politischen Durchbruch als ein sehr starkes Signal des Rates, dass die EU sich verpflichtet, auf einen wahren Binnenmarkt für Patente hinzuarbeiten", fügte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie McCreevy hinzu. "Einige Fragen müssen noch gelöst werden und wir werden in enger Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament auf ein abschließendes Paket hinarbeiten, welches das Vertrauen der Benutzer erlangen wird." Das Gemeinschaftspatent wurde in den 1970er Jahren zum ersten Mal auf der EU-Agenda aufgeführt und war seitdem Thema vieler Diskussionen und Regelungsversuche. Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates wird das Europäische Parlament jetzt zu dem Vorschlag Stellung nehmen und der Europäische Gerichtshof wird ein Gutachten zum neuen Gemeinschaftspatentgericht erstellen müssen.
Länder
Belgien, Schweden