Ziel
The possibility of providing connected, cooperative and autonomous mobility (CCAM) services along different countries when vehicles traverse various national borders has a huge innovative business potential. However, the seamless provision of connectivity and the uninterrupted delivery of services along borders also poses interesting technical challenges. The situation is particularly challenging given the multi-country, multi-operator, multi-telco-vendor, and multi-vehicle-OEM scenario of any cross-border layout. Motivated by this, 5GCroCo brings together a strong consortium from both, European automotive and mobile communications industries, with the explicit support or road traffic authorities and the respective national governments (through letters of support), to develop innovation at the intersection of these two industrial sectors. The aim is to define a successful path towards the provision of CCAM services along cross-border scenarios and reduce the uncertainties of a real 5G cross-border deployment. 5GCroCo aims at trialling 5G technologies in the cross-border corridor connecting the cities of Metz-Merzig-Luxembourg, traversing the borders between France, Germany and Luxembourg. The objective is to validate advanced 5G features, such as New Radio, MEC-enabled distributed computing, Predictive QoS, Network Slicing, and improved positioning systems, all combined together, to enable innovative use cases for CCAM. 5GCroCo aims at defining new business models that can be built on top of this unprecedented connectivity and service provisioning capacity, also ensuring that relevant standardization bodies from the two involved industries are impacted. 5GCroCo validation will focus on three use cases: 1) tele-operated driving, 2) high definition maps for autonomous vehicles, and 3) Anticipated Cooperative Collision Avoidance (ACCA) and will also provide general recommendations for any other use cases.
Wissenschaftliches Gebiet
- engineering and technologymechanical engineeringvehicle engineeringautomotive engineeringautonomous vehicles
- engineering and technologyelectrical engineering, electronic engineering, information engineeringinformation engineeringtelecommunicationstelecommunications networksmobile network5G
- social scienceseconomics and businessbusiness and managementbusiness models
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
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H2020-ICT-2018-2
Finanzierungsplan
IA - Innovation actionKoordinator
08860 Castelldefels Barcelona
Spanien
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Beteiligte (30)
53113 Bonn
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
60528 Frankfurt Am Main
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2417 Luxembourg
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164 80 Stockholm
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1932 Zaventem
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
91300 Massy
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40549 Dusseldorf
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80805 Munchen
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08039 Barcelona
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08034 Barcelona
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66117 Saarbrucken
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40549 Dusseldorf
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56122 Pisa
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
81541 Munchen
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92130 Issy Les Moulineaux
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78300 Poissy
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92100 Boulogne Billancourt
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70839 Gerlingen-Schillerhoehe
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
Beteiligung beendet
31139 Hildesheim
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06410 Biot
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92130 Issy Les Moulineaux
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Beteiligung beendet
1220 Luxembourg
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
Beteiligung beendet
2700 WIEN
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80333 Muenchen
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38440 Wolfsburg
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405 31 Goteborg
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08014 Barcelona
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
10561 Athina
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3334 Leudelange
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
2700 WIEN
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