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Rahmenprogramm Horizont 2020

 

Rahmenprogramm Horizont 2020 (H2020)


Einzelziele und Tätigkeiten in Grundzügen


Das allgemeine Ziel von Horizont 2020 ist es, unionsweit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine weltweit führende Wirtschaft aufzubauen und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Horizont 2020 unterstützt die Strategie Europa 2020 und andere Strategien der Europäischen Union sowie die Vollendung und das Funktionieren des Europäischen Forschungsraums (EFR).
Der Fortschritt im Verhältnis zu diesem übergeordneten Ziel wird mit den folgenden Leistungsindikatoren bewertet:
• das Forschungs- und Entwicklungsziel der Strategie Europa 2020 (3% des BIP);
• der Indikator für Innovationsausgabe im Rahmender Strategie Europa 2020;
• der Anteil von Forschern an der Erwerbsbevölkerung.
Zur Erreichung des übergeordneten Ziels werden drei getrennte, wenngleich sich gegenseitig verstärkende Schwerpunkte verfolgt, für die jeweils Einzelziele festgelegt sind. Ihre Durchführung ist nahtlos, fördert die wechselseitigen Beziehungen zwischen den jeweiligen Einzelzielen, vermeidet Doppelarbeit und stärkt so ihre Gesamtwirkung.
Die Gemeinsame Forschungsstelle trägt durch das Einzelziel einer auftraggeberorientierten wissenschaftlich-technischen Unterstützung der Unionspolitik zum übergeordneten Ziel und zu den Schwerpunkten von Horizont 2020 bei. (Siehe auch H2020-EU.6.) (http://cordis.europa.eu/programme/rcn/664511_en.html)
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) trägt durch das Einzelziel, das Wissensdreieck aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu integrieren, zum übergeordneten Ziel und zu den Schwerpunkten von Horizont 2020 bei. Die Leistung des EIT wird mit folgenden Indikatoren gemessen:
• in Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) integrierte Hochschul-, Unternehmens- und Forschungsorganisationen;
• Kooperation innerhalb des Wissensdreiecks, aus der innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren hervorgehen.
(Siehe auch H2020-EU.7.) (http://cordis.europa.eu/programme/rcn/664513_en.html)

Bereichsübergreifende Aspekte und Unterstützungsmaßnahmen in Horizont 2020


Die bereichsübergreifenden Aspekte, die – nicht erschöpfend – in Artikel 14 aufgelistet sind und Wirkungen zwischen den Einzelzielen der drei Schwerpunkte erzielen sollen, werden so weit gefördert, wie es für die Entwicklung neuer Kenntnisse und Kompetenzen und für bahnbrechende Erfolge auf technologischem Gebiet sowie die praktische Verwertung von Wissen für die Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich ist. Ferner werden in vielen Fällen disziplinübergreifende Lösungen entwickelt werden müssen, die sich übergreifend in Bezug auf mehrere Einzelziele von Horizont 2020 auswirken. Horizont 2020 wird – auch durch die effiziente Bündelung der Haushaltsmittel – Anreize für Maßnahmen, die sich mit derartigen bereichsübergreifenden Aspekten befassen, vermitteln.


Sozial- und Geisteswissenschaften


Die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung wird in jeden der drei Schwerpunkte von Horizont 2020 und in jedes der Einzelziele uneingeschränkt einbezogen und zur Evidenzbasis für die politische Entscheidungsfindung auf internationaler Ebene, Unionsebene, nationaler, regionaler und lokaler Ebene beitragen. In Bezug auf gesellschaftliche Herausforderungen werden die Sozial- und Geisteswissenschaften als wesentliches Element bei den Tätigkeiten durchgehend berücksichtigt werden, die zur Bewältigung der jeweiligen gesellschaftlichen Herausforderungen benötigt werden, um ihre Wirkung zu verstärken. Mit dem Einzelziel "Europa in einer sich verändernden Welt - integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften" im Rahmen des Schwerpunkts "Gesellschaftliche Herausforderungen" (H2020-EU.3.6.) (http://cordis.europa.eu/programme/rcn/664435_en.html) wird die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung durch die schwerpunktmäßige Ausrichtung auf integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften unterstützt.


Wissenschaft und Gesellschaft


Durch Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020, durch die das auf fundierte Informationen gestütztes Engagement der Bürger und der Zivilgesellschaft in Forschungs- und Innovationsfragen gefördert wird, wird das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sowie die Förderung einer verantwortungsvollen Forschung und Innovation und einer wissenschaftlichen Bildung und Kultur vertieft und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft gestärkt.


Gleichstellung der Geschlechter


Die Union hat sich die Förderung der Geschlechtergleichstellung in Wissenschaft und Innovation zum Ziel gesetzt. Im Rahmen von Horizont 2020 werden bereichsübergreifend Fragen der Gleichbehandlung der Geschlechter behandelt, um Ungleichgewichte zwischen Männern und Frauen zu korrigieren und um die Geschlechterdimension in die Programmplanung und die Inhalte von Forschung und Innovation aufzunehmen.


KMU


Horizont 2020 fördert und unterstützt die integrierte und zielübergreifende Einbeziehung von KMU in alle Einzelziele. Gemäß Artikel 22 gelten die unter dem Einzelziel "Innovation in KMU" (KMU-spezifisches Instrument) (H2020-EU.2.3.) http://cordis.europa.eu/programme/rcn/664223_en.html angegebenen Maßnahmen auch für das Einzelziel "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" (H2020-EU.2.1.) http://cordis.europa.eu/programme/rcn/664145_en.html und im Schwerpunkt "Gesellschaftliche Herausforderungen".(H2020-EU.3.) http://cordis.europa.eu/programme/rcn/664235_en.html.


"Der schnelle Weg zur Innovation" (Fast Track to Innovation – FTI)


FTI gemäß Artikel 24 wird Innovationsmaßnahmen unter dem Einzelziel "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" und unter dem Schwerpunkt "Gesellschaftliche Herausforderungen" unterstützen, mit einer "Bottom-up"-Logik auf Grundlage einer zeitlich unbefristeten Ausschreibung und mit einer Frist für die Gewährung von höchstens sechs Monaten.


Ausweitung der Beteiligung


Das Forschungs- und Innovationspotenzial der Mitgliedstaaten ist – trotz einer gewissen Konvergenz in jüngster Zeit – nach wie vor sehr unterschiedlich, wobei es große Spannen zwischen den "Innovationsführern" und den "eher mäßigen Innovatoren" gibt. Die Tätigkeiten sollten dazu beitragen, dass die Forschungs- und Innovationskluft in Europa geschlossen wird, indem Synergien mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) gefördert werden und auch indem spezifische Maßnahmen getroffen werden, um das Exzellenzpotenzial der in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Innovation leistungsschwachen Regionen zu erschließen und damit die Beteiligung an Horizont 2020 auszuweiten und zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beizutragen.


Internationale Zusammenarbeit


Die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen, regionalen oder globalen Organisationen ist notwendig, um viele der in Horizont 2020 festgelegten Einzelzeile wirksam angehen zu können. Die internationale Zusammenarbeit ist für die Pionier- und Grundlagenforschung überaus wichtig, um die Vorteile sich neu abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Möglichkeiten nutzen zu können. Die Zusammenarbeit ist erforderlich, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu verstärken. Die Förderung der internationalen Mobilität von Forschungs- und Innovationspersonal ist für die Verbesserung dieser globalen Zusammenarbeit ebenfalls unerlässlich. Die internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation ist ein Schlüsselaspekt des Gesamtengagements der Union. Daher wird die internationale Zusammenarbeit bei jedem der drei Schwerpunkte von Horizont 2020 gefördert. Darüber hinaus werden spezifische horizontale Tätigkeiten gefördert, um die kohärente und effektive Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im gesamten Bereich von Horizont 2020 sicherzustellen.


Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel


Mit Horizont 2020 werden Tätigkeiten gefördert und unterstützt, die darauf abzielen, aus dem Vorsprung Europas im Wettlauf um die Entwicklung neuer Prozesse und Technologien zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums im weitesten Sinne und zur Bekämpfung des Klimawandels Nutzen zu ziehen. Dieser horizontale Ansatz, der uneingeschränkt in alle Schwerpunkte von Horizont 2020 einbezogen ist, wird der Union helfen, in einer Welt mit knappen Ressourcen und niedrigem CO2-Ausstoß erfolgreich zu sein und gleichzeitig eine ressourcenschonende, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen.


Überbrückung von der Entdeckung bis zur Marktreife


Die Überbrückungsmaßnahmen im Rahmen von Horizont 2020 sollen dazu beitragen, dass Entdeckungen bis zur Marktreife weiterentwickelt werden, damit Ideen, wo immer dies sinnvoll ist, genutzt und vermarktet werden. Diese Maßnahmen sollten auf einem breiten Innovationskonzept beruhen und die sektorübergreifende Innovation anregen.


Bereichsübergreifende Unterstützungsmaßnahmen


Die bereichsübergreifenden Aspekte werden mit einer Reihe von horizontaler Unterstützungsmaßnahmen unterstützt, und zwar durch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Wissenschaftlers, einschließlich der allgemeinen Grundsätze der Europäischen Charta für Forscher, zur Stärkung der Evidenzbasis und zur Entwicklung und Förderung des Europäischen Forschungsraums (einschließlich der fünf EFR-Initiativen) und der Innovationsunion, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Förderung der Innovationsunion einschließlich der Grundsätze der Kommissionsempfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum und zur Sondierung der Möglichkeiten für die Einführung eines Instruments für die Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums, zur Verwaltung und Koordinierung internationaler Netze für herausragende Forscher und Innovatoren, wie beispielsweise COST.