EURATOM: Kernspaltung und Strahlenschutz
KERNSPALTUNG, SICHERHEIT UND STRAHLENSCHUTZ
ALLGEMEINES ZIEL
Schaffung einer soliden wissenschaftlichen und technischen Grundlage, um praktischen Entwicklungen für den sichereren Umgang mit langlebigen radioaktiven Abfällen voranzutreiben und insbesondere die Sicherheit zu erhöhen. Dabei soll auch zur Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit der Kernenergie beigetragen und ein stabiles und sozial akzeptables System zum Schutz von Mensch und Umwelt gegen die Folgen der ionisierenden Strahlung geschaffen werden.
MAßNAHMEN
In den fünf nachstehend beschriebenen Hauptbereichen werden indirekte Maßnahmen hinsichtlich Kernspaltung, Sicherheit und Strahlenschutz durchgeführt. In Anbetracht der verstärkten Gewichtung der nuklearen Sicherheit, die zu einer Neuorientierung der Forschung im Nuklearbereich beiträgt, kommt den Bereichen Anlagensicherheit, Strahlenschutz (einschließlich medizinische Anwendungen) und Risikobewertung die höchstmögliche Aufmerksamkeit zu. Es bestehen wichtige Verbindungen zur Forschung innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der EU, das mit Beschluss 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007–2013) erlassen wurde, insbesondere in den Bereichen Energie, europäische Normen, allgemeine und berufliche Bildung, Umweltschutz, Gesundheit, Werkstoffwissenschaften, staatliches Handeln, gemeinsame Infrastrukturen, Sicherheit und Sicherheitskultur. Mit besonderem Schwerpunkt auf der Sicherheit kerntechnischer Anlagen soll die internationale Zusammenarbeit innerhalb vieler Forschungsmaßnahmen gefördert werden. Dies wird gemeinsam mit den relevanten technischen Foren und Foren von Akteuren umgesetzt, die im Hintergrund zu Kernspaltung, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz unter Punkt I.B von Anhang I zu Beschluss 2012/93/Euratom beschrieben sind.
1. ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE
Technische Studien zu und Demonstrationen von Konzepten zur Endlagerung in geologischen Formationen, um die Umsetzung vorzubereiten und die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten. Studien, die zu einem tieferen Wissen über Abfälle und ihr langfristiges Verhalten beitragen, die Entwicklung zuverlässiger Methoden zur Leistungs- und Sicherheitsbewertung, die Untersuchung von gesellschaftlichen Fragen und Fragen staatlichen Handelns im Zusammenhang mit der Akzeptanz in der Öffentlichkeit sowie weitere Maßnahmen, um die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Sichtweise in den wichtigsten Fragen von der Entsorgung bis hin zur Endlagerung radioaktiver Abfälle zu unterstützen.
2. REAKTORSYSTEME
Forschung zur Gewährleistung des sicheren Betriebs aller in Europa eingesetzten Reaktorsysteme (einschließlich Anlagen des Brennstoffkreislaufs) oder — in dem Ausmaß, das zum Erhalt eines umfassenden Fachwissens zur nuklearen Sicherheit in Europa erforderlich ist — mit einem ausschließlichen Fokus auf Sicherheitsaspekte auch solche Reaktortypen, die künftig genutzt werden könnten, wobei das allgemeine Ziel konsequent zu berücksichtigen ist. Dies beinhaltet Beurteilung und Management der Lebensdauer von Anlagen, Sicherheitskultur (Minimierung der Gefahr menschlicher und organisatorischer Fehler), fortgeschrittene Methoden der Sicherheitsbewertung, numerische Simulationswerkzeuge, Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Vermeidung schwerer Unfälle bzw. Schadensbegrenzung (einschließlich damit verbundener Maßnahmen für ein optimales Wissensmanagement und die Erhaltung der Kompetenzen). Die Maßnahmen umfassen grundlegende und wichtige übergreifende Forschungsmaßnahmen (z. B. Werkstoffwissenschaft) sowie, bei einem ausschließlichen Schwerpunkt auf Sicherheitsaspekte, die Untersuchung zukünftiger Reaktoren und aller Aspekte des Brennstoffkreislaufs wie Trennung und Transmutation.
3. STRAHLENSCHUTZ
Maßnahmen in diesem Bereich konzentrieren sich auf:
— Bessere Quantifizierung der Gesundheitsrisiken bei niedrigen und über einen längeren Zeitraum wirkenden Dosen — unter Berücksichtigung individueller Unterschiede — durch epidemiologische Studien und die Erforschung der zell- und molekularbiologischen Mechanismen.
— Erhöhung der Sicherheit und Wirksamkeit medizinischer Anwendungen von Radioaktivität durch neue technische Entwicklungen und die angemessene Abwägung ihres Nutzens und ihrer Risiken.
— Verbesserung der Kohärenz und Integration des Notfallmanagements und der Maßnahmen nach einem Unfall in Europa durch die Entwicklung gemeinsamer Instrumente und Strategien und den Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit in einer realistischen Umgebung.
— In sonstigen Bereichen werden nationale Forschungsmaßnahmen wenn erforderlich wirksamer integriert.
4. INFRASTRUKTUREN
Wenn eindeutig ein zusätzlicher europäischer Nutzen gegeben ist, insbesondere im Hinblick auf eine kritische Masse, Unterstützung der Auslegung, des Baus, der Renovierung und/oder des Betriebs zentraler Forschungsinfrastrukturen für die oben genannten Themenbereiche, einschließlich Erleichterung eines angemessenen Zugangs zu bestehenden und künftigen Infrastrukturen für einzelne Wissenschaftler und Forscherteams.
5. HUMANRESSOURCEN UND AUSBILDUNG
Koordinierung der nationalen Programme und Berücksichtigung des generellen Ausbildungsbedarfs in den Nuklearwissenschaften und -technologien durch eine Reihe von Instrumenten (einschließlich kurzfristig orientierte und wettbewerbsorientierte Instrumente) im Rahmen der allgemeinen Unterstützung der Humanressourcen in allen Themenbereichen. Hierzu gehören auch die Unterstützung von Ausbildungsveranstaltungen und Ausbildungsnetzen sowie Maßnahmen, um den Sektor für Nachwuchswissenschaftler und -ingenieure attraktiver zu gestalten und um die Koordinierung zwischen allen Bildungseinrichtungen der EU im Hinblick auf in allen Mitgliedstaaten äquivalente Qualifikationen zu verbessern.