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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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EU-Vorbereitungen über erneuerbare Energiequellen, 1994

 
Der allgemeine Haushaltsplan für 1994 der Europäischen Gemeinschaft enthält eine Haushaltsposition für Vorbereitungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien (APAS Actions de Préparation, d'Accompagnement et de Suivi). Die Einfügung dieser Position erfolgte zur Deckung der Kosten der Vorbereitung und erwarteten Realisierung des Themas "erneuerbare Energiequellen" des spezifischen Programms im Bereich der nichtnuklearen Energie des Vierten Rahmenprogramms, 1994-1998.
Vorarbeiten für bestimmte Themen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energiequellen zur Unterstützung der Formulierung des spezifischen Programms für nichtnukleare Energiequellen im Vierten Rahmenprogramm, 1994-1998.
Für diesen Bereich liegen keine Angaben vor.
Die Kommission ist für die Durchführung dieser Haushaltsposition zuständig. Dazu wurden Aufforderungen zur Unterbreitung von Vorschlägen am 15. März 1994 bekanntgemacht.

Die Aufforderung für die Unterbreitung von Vorschlägen bezog sich auf nachfolgende Bereiche:

- Integration der erneuerbaren Energie in Regionen;
Wasserentsalzungspläne für die Mittelmeerländer unter Einsatz erneuerbarer Energiequellen;
- Entwicklung von Bioelektrizität;
- Städteplanung unter Maximierung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen;
- Photovoltaische Stromerzeugung auf der Basis von Kooperation zwischen Europa und Entwicklungsländern.

Diese Aufforderung stand in wenigstens zwei Mitgliedsländern ansässigen oder niedergelassenen Organisationen offen. Organisationen der EFTA-Staaten wurde eine Beteiligung an solchen Konsortien gestattet, jedoch war keine Bezuschussung mit Mitteln der Kommission möglich. Organisationen aus Mittel- und Osteuropa und Entwicklungsländern wurden z.T. als Nachauftragnehmer von Konsortien tätig, soweit sich das aufgrund der Art eines Projekts rechtfertigen ließ. Der Schlußtermin für Vorschläge aufgrund dieser Aufforderung war der 17. Juni 1994.