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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Europäisches Parlament fordert Kommission auf, das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung zu verbieten

Am 3. September hat das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es ein Verbot des Klonens von Tieren für die Lebensmittelversorgung sowie ein Einfuhrverbot geklonter Tiere und ihrer Nachkommen sowie Produkte fordert. Die Hauptbesorgnisse gab es zum Tiers...

Am 3. September hat das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es ein Verbot des Klonens von Tieren für die Lebensmittelversorgung sowie ein Einfuhrverbot geklonter Tiere und ihrer Nachkommen sowie Produkte fordert. Die Hauptbesorgnisse gab es zum Tierschutz, der genetischen Vielfalt, dem Verbrauchervertrauen sowie zum Image und Charakter des europäischen Landwirtschaftsmodells. Das Klonen von Tieren wird üblicherweise mithilfe des Nukleustransfers von Körperzellen (somatic cell nucleus transfer, SCNT) durchgeführt. Bei diesem Prozess werden Gene vom Spendertier in eine Eizelle eingesetzt, deren Zellkern entfernt wurde. Diese Eizelle bildet dann ein Embryo, das in eine Ersatzmutter eingesetzt wird. Rinder und Schweine, die mit SCNT geklont wurden, scheinen normal zu sein; allerdings kommt es bei Tieren zu schweren Gesundheitsschäden und abnormen Entwicklungen, wenn während der "Reprogrammierungsphase" beim Klonen Fehler auftreten. Befürworter des Tierklonens hoffen, dass die Technologie es ihnen ermöglicht, hoch qualitatives, hoch produktives und krankheitsfreies Vieh zu erhalten, und dass dies im Gegenzug zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika und anderen Vorteilen führt. Beispielsweise könnte das Klonen eines Tieres, das eine natürliche Resistenz gegen die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) aufweist, dabei helfen, diese Krankheit aus einer Herde zu eliminieren. Der Beschluss gegen das Klonen für die Lebensmittelversorgung wurde erreicht, nachdem diese potenziellen Vorteile gegen ethische Fragen, insbesondere zum Tierschutz, aufgewogen wurden. Da die Europäische Gemeinschaft (EG) und die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, "den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere bei der Festlegung und Durchführung der Politik in den Bereichen Landwirtschaft und Forschung in vollem Umfang Rechnung zu tragen", wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt, eine umfangreiche Studie zu den Auswirkungen des Tierklonens auf das Wohlergehen von Tieren durchzuführen. Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (EGE) wurde ebenfalls aufgefordert, der Kommission eine Stellungnahme zu geben. Die EFSA-Studie kam zu dem Schluss, dass "die Gesundheit und das Wohlergehen einer wesentlichen Anzahl von geklonten Tieren negativ beeinträchtigt wurden, häufig schwer und tödlich". Sie fand heraus, dass Sterblichkeitsrate und Krankheitsanfälligkeit im frühen Lebensalter (aufgrund von Herz-Kreislauf-Versagen, Immundefekten, Leberversagen, Atmungsproblemen, Abnormalitäten von Nieren, Muskeln und Skelett) von Klonen höher sind als bei auf natürlichem Weg gezeugten Tieren. Auch wurden Abgänge und Störungen während der Schwangerschaft bei den Leihmüttern unverhältnismäßig häufiger beobachtet. Das Fazit der EGE besagte, dass das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung ethisch nicht gerechtfertigt sei. Die Entschließung des Parlaments erkannte an, dass die Zucht von Tieren mit schnellen Wachstumsraten hinsichtlich der Gesundheit und des Wohlergehend der Tiere Grund zur Besorgnis gibt, wenn selektive Zuchtmethoden angewandt werden (aufgeführt wurden Störungen des Bewegungsapparats und Herzkreislaufstörungen bei Schweinen sowie Lähmung und Euterentzündung bei Rindern). Es gibt starke Befürchtungen, dass Klonen zu noch mehr Fällen ähnlicher Probleme führen könnte. Darüber hinaus wurde das Potenzial des Klonens, "die genetische Vielfalt bei Nutztierbeständen zu reduzieren" als Gefahr für die Sicherheit von Herden eingeschätzt, da Klone unvorhergesehen Anfälligkeiten für Seuchen aufweisen könnten. Der Mangel an Daten zu den Folgen des Tierklonens für die Lebensmittelversorgung (die Nachkommen von Klonen haben einfach noch nicht lange genug gelebt) wurde als ein wichtiger Grund für das Verbot für die Verwendung von Klonen, ihrer Produkte (z.B. Samen, Embryos, Fleisch, Milch) und ihrer Nachkommen in der EU angesehen. Praktiken des Klonens zu akzeptieren, wurde als "ernsthafte Gefahr für Image und Charakter des europäischen Landwirtschaftsmodells, das auf Produktqualität, umweltfreundlichen Prinzipien und dem Respekt strikter Bedingungen bezüglich des Wohlergehens von Tieren beruht", angesehen. Die Entschließung fordert die Kommission auf, das Klonen von Tieren (aus Gründen der Lebensmittelversorgung), die Zucht von Klontieren und ihren Nachkommen sowie die Vermarktung von Fleisch- oder Milchprodukten, die von Klontieren oder ihren Nachkommen stammen, zu verbieten. Sie fordert außerdem ein Einfuhrverbot für geklonte Tiere, ihre Produkte und ihre Nachkommen (solche Produkte werden derzeit in Europa oder in anderen Teilen der Welt nicht vermarktet). Diese Entschließung betrifft ausschließlich das Klonen für die Lebensmittelversorgung. Sie wurde von den Europaabgeordneten mit 622 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen verabschiedet. Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Androula Vassiliou erklärte: "Auf Grundlage der durchgeführten Studien und der Stellungnahme der EFSA, wird die Kommission erwägen, ob Beschränkungen eingeführt werden müssen."

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