Projektbeschreibung
Erfahrungen im Bereich der Industriesymbiose zusammenstellen
Die Industriesymbiose ist ein Systemansatz, der verschiedene industrielle Interessengruppen vernetzt, um unzureichend erschlossene Ressourcen integrierter und nachhaltiger zu nutzen. Europa braucht weitere Erkenntnisse zur Industriesymbiose, insbesondere was die Implementierungs- und Betriebsphasen anbelangt, welche die Unterstützung durch harmonisierte Frameworks und Datenbereitstellungsstrukturen voraussetzen. Das EU-finanzierte Projekt CORALIS ist ein Demonstrationsvorhaben, das auf die Durchführung realer Industriesymbioseinitiativen und auf die Prävention von Hindernissen in Verbindung mit diesen Initiativen ausgelegt ist. Das Projekt geht auf die technischen, verwaltungsbezogenen und ökonomischen Faktoren ein, welche die Grundlage für den Reifegrad der Industriesymbiose bilden. Für die Überwachung von Ergebnissen und für die Evaluation von deren Auswirkungen aus Sicht des Lebenszyklus stellt CORALIS einen harmonisierten Framework bereit, der in einer virtuellen Bewertungsplattform implementiert wird.
Ziel
Industrial symbiosis (IS) has gain great attention in the last years due to its high potential for energy and resources savings. However, there is still a need for enhancing the knowledge base for IS in Europe, especially in what regards to the implementation and operation phases, which must be supported by harmonised frameworks and data reporting structures that ensure data accuracy and comparability in existing and new IS initiatives.
Under this framework, CORALIS has been designed as a demonstration project for the generation of real experiences on the deployment of IS solutions and the overcoming of the barriers faced by these initiatives. In order to properly address this complex issue, CORALIS will address three factors (technical, managerial and economical) that will set the basis for the definition of the IS readiness level, a useful indicator establishing the feasibility of the overall IS initiative. In addition to specific developments on each of these factors, CORALIS will provide a harmonised framework for the monitoring of results and evaluation of their impact from a life cycle perspective. This impact assessment methodology will be implemented into a virtual assessment platform that will support the operation of the involved industrial parks.
The overall approach of CORALIS will be demonstrated in a total of 3 industrial parks, each of them supported by an IS facilitator, a neutral actor in charge of guiding the IS initiative and exploiting its full potential. Moreover, 3 additional industrial parks will follow the project results in order to replicate them by implementing additional IS initiatives after the project’s end. Further replication is expected by gathering the project results in CORALIS Handbook for supporting the implementation of IS, by providing recommendations on regulation and standardization and by establishing a continuous dialogue with main European stakeholders following an ambitious dissemination and exploitation strategy.
Wissenschaftliches Gebiet
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
H2020-LOW-CARBON-CIRCULAR-INDUSTRIES-2020
Andere Projekte für diesen Aufruf anzeigenUnterauftrag
H2020-LCCI-2020-EASME-singlestage
Finanzierungsplan
IA - Innovation actionKoordinator
50018 Zaragoza
Spanien
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Beteiligte (33)
28036 Madrid
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30350 Madrid
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28001 Madrid
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41089 Dos Hermanas
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
501 15 Boras
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
Beteiligung beendet
114 86 Stockholm
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211 41 MALMO
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
211 19 MALMO
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
581 83 Linkoping
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Beteiligung beendet
263 83 Hoganas
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
Beteiligung beendet
263 83 Hoganas
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00128 Roma
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25124 Brescia
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20121 Milano
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25070 Casto
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25030 Torbole Casaglia
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25100 Brescia
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48970 Basauri Bizkaia
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4040 Linz
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4020 Linz
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
2320 Schwechat
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4020 Linz
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4020 Linz
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34394 ISTANBUL
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34197 Istanbul
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106 82 ATHINA
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1050 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
16129 Genova
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56127 Pisa
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1060 SAINT GILLES
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1040 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1000 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
28036 Madrid
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