Projektbeschreibung
Stärkung der nationalen Kompetenzen im europäischen Hochleistungsrechnen
Hochleistungsrechnen ist unabdingbar für ein breites Spektrum von Maßnahmen, von der Aufdeckung von Finanzbetrug bis hin zu intelligenter Energie oder Innovation in der Fertigung. Daher müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre Kompetenzen im Hochleistungsrechnen ausbauen. Das EU-finanzierte Projekt EUROCC wird das notwendige Fachwissen mobilisieren, um ein Netzwerk nationaler Kompetenzzentren für Hochleistungsrechnen in 33 Staaten der EU und assoziierten Staaten zu schaffen. Das Projekt wird einen Überblick über das umfangreiche Dienstleistungsangebot geben, das auf die jeweiligen nationalen Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltungen, der akademischen Gemeinschaften und der Industrie zugeschnitten ist. EUROCC zielt darauf ab, die nationalen Kompetenzen im Bereich Hochleistungsrechnen sowie Hochleistungsdatenanalyse und nationale KI-Fähigkeiten zu stärken, um bestehende Lücken in der Nutzbarkeit dieser Technologien zu schließen.
Ziel
The EuroCC activity will bring together the necessary expertise to set up a network of National Competence Centres in HPC across Europe in 31 participating, member and associated states, to provide a broad service portfolio tailored to the respective national needs of industry, academia and public administrations. All of this to support and increase strongly the national strengths of High Performance Computing (HPC) competences as well as High Performance Data Analytics (HPDA) and Artificial Intelligence (AI) capabilities and to close existing gaps to increase usability of these technologies in the different states and thus provide a European excellence baseline.
Wissenschaftliches Gebiet
Not validated
Not validated
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Thema/Themen
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
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RIA - Research and Innovation actionKoordinator
70174 Stuttgart
Deutschland
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Beteiligte (109)
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
70569 Stuttgart
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10178 Berlin
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52428 Julich
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80539 Munchen
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1113 Sofia
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1504 Sofia
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1700 SOFIA
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1010 Wien
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1040 Wien
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8010 Graz
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1030 Wien
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
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1180 Wien
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6020 Innsbruck
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10000 Zagreb
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21000 Split
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51000 Rijeka
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Beteiligung beendet
21000 Split
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10000 Zagreb
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31000 Osijek
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51000 Rijeka
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10000 Zagreb
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2121 Nicosia
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708 00 Ostrava Poruba
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2800 Kongens Lyngby
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8000 Aarhus C
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2300 Kobenhavn
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1165 Kobenhavn
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4000 Roskilde
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5230 Odense M
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9220 Aalborg
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51005 Tartu
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12618 Tallinn
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Beteiligung beendet
12618 Tallinn
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12616 Tallinn
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02101 Espoo
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11523 Athina
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546 36 THESSALONIKI
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70013 Irakleio
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15341 Agia Paraskevi
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106 82 ATHINA
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1134 Budapest
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H91 Galway
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40033 Casalecchio Di Reno Bo
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20122 Milano
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00144 Roma
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40129 Bologna
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40133 Bologna
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00195 Roma
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01513 Vilnius
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1048 Riga
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1586 RIGA
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7465 Trondheim
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5838 Bergen
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7034 Trondheim
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30-059 Krakow
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00-927 Warszawa
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05 400 Otwock
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61-704 POZNAN
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50-370 Wroclaw
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80-233 GDANSK
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1249 074 Lisboa
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4704 553 Braga
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7000 803 Evora
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3004 516 Coimbra
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3004-531 Coimbra
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4099-002 Porto
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1049 001 Lisboa
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011455 Bucuresti
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1000 Ljubljana
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2000 Maribor
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5000 Nova Gorica
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1000 Ljubljana
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1000 Ljubljana
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2000 Maribor
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5000 Nova Gorica
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8000 Novo Mesto
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1000 Ljubljana
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1000 Ljubljana
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08034 Barcelona
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15705 Santiago De Compostela
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24071 Leon
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50009 Zaragoza
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03034 Barcelona
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39005 Santander
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38205 San Cristobal De La Laguna
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10071 CACARES
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751 05 Uppsala
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501 15 Boras
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8092 Zuerich
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06100 Ankara
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
34469 Maslak, Istanbul
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
34956 Istanbul
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
06800 Ankara
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EH8 9YL Edinburgh
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
SN2 1FL Swindon
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91680 Bruyeres-Le-Chatel
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
75015 Paris
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
31057 Toulouse Cedex
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3511 EP Utrecht
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6041 Gosselies
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
4362 Esch Sur Alzette
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4365 ESCH-SUR-ALZETTE
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
7795 Bissen
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845 35 Bratislava
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1000 Skopje
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1000 Skopje
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1000 Skopje
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
101 Reykjavik
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81000 Podgorica
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