Ziel
ACTPHAST 4.0 (ACceleraTing PHotonics innovAtion for SMEs: a one STop-shop-incubator) is a unique photonics innovation incubator for Europe which is perfectly aligned with the needs of SMEs in overcoming the challenges and seizing the opportunities afforded by the new digital revolution of Industry 4.0 in which photonics technologies are a key enabler. ACTPHAST 4.0 will directly support the broader and faster take-up of photonics by a critical mass of SMEs by providing action-oriented solutions on two complementary levels, driven by the business needs of the companies: (i) ready-made access to rapid prototyping services using the top photonics technologies and expert know-how of Europe’s leading photonics competence centers covering the entire integrated supply chain of photonics technology platform capabilities to make deep interventions in the SMEs’ new product development through focused short-duration co-innovation projects; combined with (ii) professional coaching on the technical, business and financial aspects of the innovation process, from concept feasibility through to a mass-manufacturable marketable product. ACTPHAST 4.0 is designed to ensure that all of Europe’s SMEs, in particular first users and early adopters across a wide range of end user industries, have open access to the incubator for timely, efficient and cost-effective photonics innovation support. As a result, ACTPHAST 4.0 expects to boost photonics innovation in Europe at a scale and with a leveraging factor never seen before, delivering a substantial increase in the revenues, venture capital and jobs across all of the supported companies. In addition, through its tight links with the EU pilot lines, as well as its collaboration with smart “first mover” regions across the EU on best practices for co-funding on SME innovation, ACTPHAST 4.0 will act as a game-changer in revitalizing European manufacturing and as one of the vital catalysts to the successful digitization of European industry.
Wissenschaftliches Gebiet
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H2020-ICT-2017-1
Finanzierungsplan
IA - Innovation actionKoordinator
1050 Bruxelles / Brussel
Belgien
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Beteiligte (31)
75794 Paris
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
25000 Besancon
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
14050 Caen
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42023 Saint Etienne
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25030 Besancon Cedex
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13383 Marseille Cedex 13
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13284 Marseille
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76131 Karlsruhe
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00-661 WARSZAWA
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106 82 ATHINA
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T12 YN60 Cork
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5612 AE Eindhoven
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3001 Leuven
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2595 DA Den Haag
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02150 Espoo
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7521 AN Enschede
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
80686 Munchen
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08860 Castelldefels
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SO17 1BJ Southampton
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70211 KUOPIO
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43124 Parma
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
20 031 Lublin
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02 668 WARSZAWA
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70013 Irakleio
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07745 Jena
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8010 Graz
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08034 Barcelona
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00185 Roma
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5656 AE EINDHOVEN
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1000 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1784 Sofia
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).