Ziel
The overarching goal of the European Human Biomonitoring Initiative (HBM4EU) is to generate knowledge to inform the safe management of chemicals and so protect human health. We will use human biomonitoring to understand human exposure to chemicals and resulting health impacts and will communicate with policy makers to ensure that our results are exploited in the design of new chemicals policies and the evaluation of existing measures.
Key objectives include:
• Harmonizing procedures for human biomonitoring across 26 countries, to provide policy makers with comparable data on human internal exposure to chemicals and mixtures of chemicals at EU level;
• Linking data on internal exposure to chemicals to aggregate external exposure and identifying exposure pathways and upstream sources. Information on exposure pathways is critical to the design of targeted policy measures to reduce exposure;
• Generating scientific evidence on the causal links between human exposure to chemicals and negative health outcomes; and
• Adapting chemical risk assessment methodologies to use human biomonitoring data and account for the contribution of multiple external exposure pathways to the total chemical body burden.
We will achieve these objectives by harmonizing human biomonitoring initiatives in 26 countries, drawing on existing expertise and building new capacities. By establishing National Hubs in each country to coordinate activities, we will create a robust Human Biomonitoring Platform at European level.
This initiative contributes directly to the improvement of health and well-being for all age groups, by investigating how exposure to chemicals affects the health of different groups, such as children, pregnant women, foetuses and workers. We will also investigate how factor such as behavior, lifestyle and socio-economic status influence internal exposure to chemicals across the EU population. This knowledge will support policy action to reduce chemical exposure and protect health.
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
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H2020-SC1-2016-RTD
Finanzierungsplan
COFUND-EJP - COFUND (European Joint Programme)Koordinator
06844 Dessau-Rosslau
Deutschland
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Beteiligte (115)
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10589 Berlin
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91054 Erlangen
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80686 Munchen
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04318 Leipzig
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10117 Berlin
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04109 Leipzig
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1090 Wien
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1090 Wien
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1220 Wien
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6020 Innsbruck
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6060 Hall in Tirol
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1050 Elsene
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4000 Liege
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2400 Mol
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3500 Hasselt
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2000 Antwerpen
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2000 Antwerpen
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1000 Bruxelles / Brussel
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3000 Leuven
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4123 Allschwil
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6900 Lugano
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3003 Bern
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3003 Bern
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8001 Zurich
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1448 Nicosia
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601 77 Brno
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10042 Praha 10
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602 00 Brno
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14220 Praha 4
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166 28 Praha
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116 36 Praha 1
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165 00 Praha
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3400 Hillerod
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5230 Odense M
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2800 Kongens Lyngby
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2100 Kobenhavn
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8000 Aarhus C
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1165 Kobenhavn
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1050 Copenhagen K
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546 36 THESSALONIKI
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74100 Rethimno
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10561 Athina
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11527 Athens
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28029 Madrid
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35001 Las Palmas De Gran Canaria
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18011 Granada
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18071 Granada
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08036 Barcelona
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46010 Valencia
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43003 Tarragona
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00271 Helsinki
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00250 Helsinki
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75654 Paris
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75015 PARIS 15
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60550 Verneuil En Halatte
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94415 SAINT MAURICE
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75007 Paris
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75794 Paris
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94700 Maisons Alfort
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75011 Paris
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10000 Zagreb
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10000 Zagreb
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D08 W2A8 DUBLIN
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9101002 Jerusalem
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101 Reykjavik
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00161 Roma
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33100 Udine
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00198 Roma
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80138 Napoli
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27100 Pavia
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41121 Modena
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10210 Vilnius
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44307 Kaunas
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01102 Vilnius
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LT-01103 Vilnius
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1050 Riga
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1586 RIGA
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1007 Riga
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3721 MA Bilthoven
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1081 HV Amsterdam
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2595 DA Den Haag
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6525 GA Nijmegen
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3584 CS Utrecht
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6708 PB Wageningen
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0456 Oslo
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91 348 Lodz
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1249 074 Lisboa
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1649-028 Lisboa
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1649-016 Lisboa
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1549 003 Lisboa
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1049-062 Lisboa
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106 48 Stockholm
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22100 Lund
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752 37 Uppsala
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
901 87 Umea
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
17177 Stockholm
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1000 Ljubljana
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1000 Ljubljana
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1000 Ljubljana
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1000 Ljubljana
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833 03 Bratislava
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
949 01 Nitra
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826 45 BRATISLAVA
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81243 Bratislava
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LS2 7UE Leeds
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EH14 4AP EDINBURGH
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
SN2 1FL Swindon
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UB8 3PH Uxbridge
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L20 7HS Bootle Merseyside
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1097 Budapest
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3555 Dudelange
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1445 Strassen
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4362 Esch Sur Alzette
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1000 Skopje
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10617 Tallinn
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