Ziel
Understanding the human brain is one of the greatest scientific challenges of our time. Such an understanding can provide profound insights into our humanity, leading to fundamentally new computing technologies, and transforming the diagnosis and treatment of brain disorders. Modern ICT brings this prospect within reach. The HBP Flagship Initiative (HBP) thus proposes a unique strategy that uses ICT to integrate neuroscience data from around the world, to develop a unified multi-level understanding of the brain and diseases, and ultimately to emulate its computational capabilities. The goal is to catalyze a global collaborative effort. During the HBP’s first Specific Grant Agreement (SGA1), the HBP Core Project will outline the basis for building and operating a tightly integrated Research Infrastructure, providing HBP researchers and the scientific Community with unique resources and capabilities. Partnering Projects will enable independent research groups to expand the capabilities of the HBP Platforms, in order to use them to address otherwise intractable problems in neuroscience, computing and medicine in the future. In addition, collaborations with other national, European and international initiatives will create synergies, maximizing returns on research investment. SGA1 covers the detailed steps that will be taken to move the HBP closer to achieving its ambitious Flagship Objectives.
Wissenschaftliches Gebiet
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Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Thema/Themen
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
Andere Projekte für diesen Aufruf anzeigenFinanzierungsplan
RIA - Research and Innovation actionKoordinator
1015 Lausanne
Schweiz
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Beteiligte (137)
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1015 Lausanne
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
02150 Espoo
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2333 ZA Leiden
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11251 Athens
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08034 Barcelona
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99423 Weimar
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42119 Wuppertal
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91904 Jerusalem
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CF24 0DE Cardiff
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75794 Paris
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75015 PARIS 15
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00185 Roma
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40033 Casalecchio Di Reno Bo
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2800 Kongens Lyngby
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4032 Debrecen
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LE1 9BH Leicester
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75230 Paris
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8092 Zuerich
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2100 KOBENHAVN O
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52428 Julich
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80805 Munchen
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80686 Munchen
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1400-038 Lisboa
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40225 Dusseldorf
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00014 HELSINGIN YLIOPISTO
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69118 Heidelberg
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1011 Lausanne
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SW7 2AZ LONDON
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75013 Paris
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1083 Budapest
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3400 Klosterneuburg
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1000 Ljubljana
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78153 Le Chesnay Cedex
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75724 Paris
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60323 Frankfurt Am Main
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76131 Karlsruhe
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17177 Stockholm
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WC2R 2LS London
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100 44 Stockholm
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50019 Sesto-Fiorentino (Fi)
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35195 Vaxjo
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6020 Innsbruck
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10561 Athina
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1433 As
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1010 Wien
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52062 Aachen
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69117 Heidelberg
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34956 Istanbul
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56127 Pisa
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3526 KV Utrecht
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6525 XZ Nijmegen
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76131 Karlsruhe
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731 00 Chania
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01069 Dresden
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8010 Graz
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80333 Muenchen
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69978 Tel Aviv
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OX1 2JD Oxford
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91904 Jerusalem
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AB24 3FX Aberdeen
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EH8 9YL Edinburgh
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M13 9PL Manchester
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28049 Madrid
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13071 Ciudad Real
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18071 Granada
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4704 553 Braga
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28040 Madrid
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28933 Mostoles
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27100 Pavia
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3012 Bern
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33615 Bielefeld
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52074 Aachen
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20251 Hamburg
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8006 Zurich
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08007 Barcelona
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08002 Barcelona
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13284 Marseille
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
75654 Paris
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33000 Bordeaux
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2000 Antwerpen
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0313 Oslo
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WC1E 6BT London
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751 05 Uppsala
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7610001 Rehovot
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64289 Darmstadt
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1211 Geneve
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G12 8QQ Glasgow
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Beteiligung beendet
SN2 1FL Swindon
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20148 Hamburg
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10117 Berlin
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1011 JV AMSTERDAM
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00044 Frascati
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08036 Barcelona
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
08036 Barcelona
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20122 Milano
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08028 Barcelona
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00161 Roma
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4000 Liege
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
4000 Liege
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1012WX Amsterdam
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53127 Bonn
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S10 2TN Sheffield
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BS16 1QY Bristol
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GU2 7XH Guildford
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33100 Tampere
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LS2 9JT Leeds
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75006 Paris
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
75654 Paris
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BN1 9RH Brighton
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NW4 4BT London
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69622 Villeurbanne Cedex
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
75654 Paris
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10129 Torino
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9000 Gent
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3000 Leuven
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4051 Basel
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
4031 Basel
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1081 HV Amsterdam
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1206 Geneve
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00161 Roma
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56126 Pisa
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6200 MD Maastricht
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AL10 9AB Hatfield
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
53127 Bonn
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
115 27 Athina
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
8010 Graz
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
10117 Berlin
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
69117 Heidelberg
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
1700 Fribourg
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
38058 Grenoble
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
75654 Paris
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
38700 La Tronche
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
79106 Freiburg
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
20162 Milano
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
17489 Greifswald
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
54296 Trier
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In der Finanzhilfevereinbarung des Projekts nicht aktiv
59037 Lille
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