Projektbeschreibung
Europäische Allianz für nachhaltige Lebensmittelsysteme
Die zukünftige Gesundheit der europäischen Bevölkerung und des Planeten hängt mit unseren Lebensmitteln zusammen. Das Arbeitsprogramm von Horizont Europa für Cluster 6 2023-2024 steht im Einklang mit den wichtigsten politischen Maßnahmen und Strategien der EU und der Welt im Bereich der Lebensmittelsysteme. Ziel des EU-finanzierten Projekts FutureFoodS, das im Rahmen des Arbeitsprogramms Horizont Europa ins Leben gerufen wurde, ist es, die europäische Forschung und Innovation zu mobilisieren, um den Übergang von linearen Lebensmittelketten zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen zu beschleunigen, die innerhalb der Grenzen des Planeten funktionieren. Dazu zählen die derzeitigen Arten von Produktion, Verarbeitung, Vertrieb und Verbrauch. Ein breites Spektrum von Interessengruppen wird seine Kräfte bündeln, um bis 2050 ein nachhaltiges, vernetztes und territorial ausgerichtetes europäisches Lebensmittelsystem aufzubauen. FutureFoodS wird 86 Partner aus 29 Ländern vereinen, darunter nationale und regionale Behörden, Fördereinrichtungen, Universitäten, Forschungsinstitute, Stiftungen und Kompetenzzentren.
Ziel
The vision of FutureFoodS is to collectively achieve environmentally-friendly, socially secure, fair and economically viable healthy and safe Food Systems (FS) for Europe. FutureFoodS gather 87 partners from 22 EU Member States, 6 Associated Countries and 1 third country. FutureFoodS includes public and private actors, policy makers, foundations, locally, sub-nationally, nationally, EU-widely.
All these FutureFoodS partners are fully aligned on the vision for the Partnership and the methodology for its implementation in line with SDG17 and EU Green Deal components.
This vision has been broken down into general (GO), specific (SO) and operational (OO) objectives applying across the 4 R&I areas and 4 transversal activities identified by the FutureFoods consortium in its stable draft Strategic Research and Innovation Agenda (SRIA) which constitutes the strategic backbone of the project.
The four GO cover: GO1 - Functioning of FS; GO2 - System approaches; GO3 - Inclusive government; GO4 - Co-creation cases.
These GO have then been translated into SO prioritised in line with the timescale and resources of the Partnership: SO1 - Change the way we eat; SO2- Change the way we process and supply food, SO3 - Change the way we connect with FSs and SO4 - Change the way we govern FS.
In addition, 6 interconnected OO have been set: OO1- Pooling R&I resources and programming; OO2 - Operational FS Observatory; OO3 - Active FS knowledge Hub of FS Labs; OO4 - Functioning knowledge sharing and scaling mechanisms; OO5- Revisiting the SRIA; OO6 - Promoting, supporting, widening & gathering FS various communities.
The objectives implemented in the 8 WPs of FutureFoodS will exert impact directly or indirectly in most of the destinations of Horizon Europe’s Cluster 6 2023-2024 work programme and particularly for the topic destination ‘Fair, healthy and environment-friendly FS from primary production to consumption’ echoing to the main EU and World FS policies & strategies.
Wissenschaftliches Gebiet
CORDIS klassifiziert Projekte mit EuroSciVoc, einer mehrsprachigen Taxonomie der Wissenschaftsbereiche, durch einen halbautomatischen Prozess, der auf Verfahren der Verarbeitung natürlicher Sprache beruht.
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Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Thema/Themen
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
Andere Projekte für diesen Aufruf anzeigenFinanzierungsplan
HORIZON-COFUND - HORIZON Programme Cofund ActionsKoordinator
75013 Paris
Frankreich
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Beteiligte (83)
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52428 Julich
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53179 Bonn
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9820 Merelbeke
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R93 Carlow
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00187 Roma
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1000 Bruxelles / Brussel
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1000 Bruxelles / Brussel
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1000 BRUXELLES
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
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51004 Tartu
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10133 Tallinn
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NA Dublin 2
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LT-01103 Vilnius
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2594 AC Den Haag
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2593 CE Den Haag
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0283 Oslo
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1249 074 Lisboa
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010362 Bucuresti
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81266 Bratislava
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28071 Madrid
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
28100 Alcobendas
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28001 Madrid
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06100 Ankara
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D-53107 Bonn
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10748 Olsztyn
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75595 PARIS
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70010 Valenzano
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1010 Wien
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1010 Wien
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0159 TBILISI
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Partner (2)
Partnerorganisationen tragen zur Umsetzung der Aktion bei, unterzeichnen jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung.
3003 Bern
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Partnerorganisationen tragen zur Umsetzung der Aktion bei, unterzeichnen jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung.
53175 Bonn
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