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Inhalt archiviert am 2023-04-03

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Wissenschaft im Trend: Werden wir alle Beifahrer oder zäumen wir das Pferd von hinten auf?

Iggy Pops Musikstück „I am a passenger“ (Ich bin ein Beifahrer) wurde bereits für Autowerbespots verwendet und kann dennoch unpassend wirken, werden Autos doch als Instrument einer Freiheit verkauft, die durch das eigenständige Handeln und Steuern des Fahrers gewonnen wird. Zumindest bis jetzt. In der nahenden Ära der selbst fahrenden Kraftfahrzeuge wird der Song mit Sicherheit der Superhit, der auf treffende Weise eine neue Art Freiheit auf der Straße repräsentieren wird.

In der Zukunft könnte es Teil unseres Arbeitsweges sein, ein selbst fahrendes Kraftfahrzeug (autonomous vehicle, AV) mithilfe unserer Smartphones herbeizurufen. Während wir geräuschlos durch unverschmutzte und staufreie Straßen transportiert werden, könnten wir unseren Arbeitstag vom gemütlichen Autositz aus beginnen; an der Seite der restlichen Mitfahrer unserer Fahrgemeinschaft, versteht sich. Angesichts des Wettlaufs zahlreicher Hightech- und Maschinenbauunternehmen wie Ford, Google, Tesla und Apple, die es sich zum Ziel gesetzt haben, diese AVs auf unsere Straßen zu holen, könnte das oben beschriebene Szenario bald Realität werden. Dennoch wird die Einführung der AVs wahrscheinlich schrittweise und zusammen mit der von Hilfstechnologien wie dem Elektroauto (electric vehicle, EV) erfolgen. Auf schnellem Kurs in die Zukunft In den letzten Wochen konnten in der Entwicklung von EVs beachtliche Fortschritte erzielt werden. Die Nachfrage wurde beispielsweise angeheizt, nachdem die britische Regierung im Vormonat Pläne angekündigt hatte, dass nach dem Jahr 2040 keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotoren mehr auf den Markt gebracht werden sollen. Ebenfalls im Juli wurde auf Angebotsseite von Tesla angekündigt, dass dessen voll elektrisch betriebenes Modell 3 alle gesetzlichen Anforderungen erfülle und die ersten Wagen bereits vom Fließband rollten. Auch wenn selbst fahrende Kraftfahrzeuge nicht mit Elektroautos synonym sind, so wird der Erfolg des einen doch maßgeblich von dem des anderen abhängen, da die meisten AVs vermutlich über einen Elektroantrieb verfügen werden. Für Computer ist einfacher, EVs zu kontrollieren und sie mit größeren Infrastrukturdaten- und Analysesystemen zu verbinden. Der Aufbau einer Infrastruktur, wie sie für EVs benötigt wird, beispielsweise der Ausbau des Netzes an Ladestationen, wird selbstverständlich auch zur größeren Akzeptanz der AVs bei der Bevölkerung beitragen. Die Verschmutzung durch EVs ist vor allem viel geringer als durch die derzeit verwendeten fossilen Brennstoffe, weshalb sie zur Erreichung von Umweltschutzzielen einen wertvollen Beitrag leisten. Mit allen Vor- und Nachteilen Die Society of Automotive Engineers hat gerade eine Reihe verschiedener Autonomiestufen (SAE Standard J3016™) für das Autonome Fahren entwickelt. Sie beginnt bei Stufe 1, bei der die Mithilfe des Fahrers erforderlich ist, und erreicht mit jeder Stufe ein höheres Maß an Autonomie, welche bei Stufe 5 vollständig erreicht wird. Tatsächlich existiert bereits eine Anzahl von Funktionen für die niedrigeren Stufen, zu denen der Notbremsassistent (Autonomous Emergency Brake System, AEBS) und der Spurhalteassistent zählen. Die selbst fahrenden Kraftfahrzeuge, deren Verfügbarkeit Ford bis 2021 versprochen hat, werden als Fahrzeuge mit hoher Autonomie der Stufe 4 angesehen und als „Plattformen für Fahrgemeinschaften“ beschrieben. AVs sollen nicht nur den Behörden bei der Einhaltung von Umweltverpflichtungen zur Reduktion von CO2 und NOx helfen, bei ihrer Entwicklung wurde auch ein spezielles Augenmerk darauf gelegt, derzeitige Bedenken in Bezug auf ihre Verkehrssicherheit auszuräumen. Aktuell werden mehr als 90 % aller Fahrzeugunfälle durch menschliches Versagen verursacht, was jährlich weltweit zu weit über einer Million Toten führt. AVs greifen auf eine Reihe Satelliten, Kameras und Radaren zur Ortung von Verkehrsteilnehmern sowie auf eine immense Rechenleistung zurück, um ein präzises Bild der Straßenumgebung zu erstellen und sicher zu reagieren. Wenn das noch nicht überzeugend genug war, so lässt sich zudem das Argument von Befürwortern ins Feld führen, dass weniger Fahrzeuge auf Straßen, ob geparkt oder fahrend, zu mehr Platz auf unseren öffentlichen Räumen führen. Und dennoch bleiben große Hürden bestehen, wobei der Rechtsrahmen die am häufigsten genannte ist. Zur Notwendigkeit, einige Verkehrsregeln und Lizenzvereinbarungen zu überarbeiten, kommen Fragen zur Haftung. Wer wäre im Falle eines durch ein AV verursachten Unfalls verantwortlich – der Fahrer, der Softwareentwickler, der Hersteller? In der Tat gab es bereits bei Testfahrten mit AVs Unfälle, die im vergangenen Jahr im Falle Teslas zu einem Todesfall führten. Beeindruckt, aber noch nicht überzeugt? Dennoch könnte der Kern des Streits, dass eine Mischung aus AVs und „normalen“ Fahrzeugen mit ihren unterschiedliche Prioritäten Probleme erzeugt, darin bestehen, dass wir erkennen, was oft in der Debatte unter den Tisch fällt – der Einfluss menschlichen Handelns. Für viele Menschen ist das Fahren selbst eine höchst angenehme Tätigkeit, die Persönlichkeit und Ansehen widerspiegelt. Wie einfach werden Fahrer diesen Aspekt also aufgeben? Die Antwort scheint gemischt auszufallen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des britischen Versicherungsunternehmen Direct Line fand heraus, dass sich 39 % der Befragten auf AVs freuen, 35 % „skeptisch“ und 26 % unsicher sind. Dieselbe Umfrage zeigte, dass 53 % das Fahren genießen und AVs als einen „langweiligen“ Ersatz ansehen. Auf der anderen Seite zeigte eine andere internationale durch KPMG durchgeführte Studie, dass die Hälfte der heutigen Autobesitzer in der Zukunft kein eigenes Fahrzeug besitzen möchte und die Nachfrage für selbst fahrende Autos und Elektroautos weiter wachsen wird. Womöglich werden wir erst dann wissen, dass das AV die Mehrheit der Bevölkerung auf seiner Seite weiß, wenn wir James Bond beim Schlürfen eines Martinis als Beifahrer auf der ersten Verfolgungsjagd mit selbst fahrendem Auto zusehen dürfen.

Länder

Vereinigtes Königreich

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